BESCHLUSS 17 . August Rechtsstreit II . Zivilsenat hat 17 . August Vorsitzenden Richter Dr. Röhricht Richter Prof. Dr. Prof. Dr. Dr. beschlossen : weiteren " Gegenvorstellungen Beklagten 23 . Juni Senatsbeschlüsse 26 . April 8 . Juni werden zurückgewiesen . Gründe : Senatsbeschluß 8 . Juni Revision Beklagten Versäumung Revisionsbegründungsfrist unzulässig verworfen worden ist kann Gegenvorstellungen mehr abgeändert werden . Wiedereinsetzungsgründe Sinne § § . sind dargetan noch sonst ersichtlich . Insbesondere hat auch Prozeßkostenhilfegesuch Beklagten zurückweisenden Senatsbeschluß 26 . April Bewenden auch weiteren Gegenvorstellungen Beklagten Beschluß Veranlassung abweichenden Beurteilung geben vgl. schon Sen . . 9 . Mai . Röhricht Henze