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1511 lines
13 KiB

NAMEN
Urteil
Verkündet
:
9
.
April
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Abs.
Kenntnis
Kündigung
Geschäftsführeranstellungsvertrages
maßgebenden
Tatsachen
Zweiwochenfrist
§
Abs.
setzt
kommt
Wissensstand
Entscheidung
fristlose
Kündigung
berufenen
bereiten
Gremiums
Gesellschaft
.
Befugnis
Anstellungsvertrag
kündigen
kann
Gesellschaftsvertrag
auch
Gesellschafter
andere
Personen
übertragen
werden
.
Kenntnis
liegt
dann
Erfahrung
gebracht
worden
ist
notwendige
Grundlage
Entscheidung
Fortbestand
Auflösung
anzusehen
ist
.
grobfahrlässige
Unkenntnis
genügt
.
Urteil
9
.
April
OLG
II
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
9
.
April
Richter
Dr.
Vorsitzenden
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Sunder
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
wird
Urteil
14
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
24
November
aufgehoben
.
Sache
wird
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revisionsverfahrens
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
:
Kläger
war
21
.
Mai
Geschäftsführer
beklagten
GmbH.
Alleinige
Gesellschafterin
Beklagten
ist
S.
kasse
mbH
alleinige
Gesellschafterin
Stadtsparist
.
Geschäftsführeranstellungsvertrag
Klägers
14
.
Mai
wurde
Nachtrag
30
.
August
31
.
Dezember
verlängert
.
15
Juli
war
Kläger
auch
Geschäftsführer
S.
mbH.
Geschäftsführer
hat
Kläger
Ende
Beratervertrag
Kommunalpolitiker
geschlossen
jährliches
Beraterhonorar
DM
zugesagt
worden
war
.
Beratervertrag
ten
Stadtsparkasse
fang
bat
wurde
Jahre
23
.
Juni
verlängert
.
Aufhebung
Vertrages
S.
mbH
Wirkung
31
.
Dezember
Geschäftsführern
unterschriebenen
Schreiben
12
.
Februar
zustimmte
.
Schreiben
heißt
:
"
folgen
gern
Vorschlag
stimmen
Aufhebung
Vertrages
Wirkung
31
.
Dezember
.
bedanken
vertrauensvolle
Zusammenarbeit
verbleiben
freundlichen
Grüßen
"
.
1
.
Februar
trat
politischen
Ämtern
.
Presseberichten
war
Vermutung
geäußert
worden
Beratervertrag
Scheinvertrag
gehandelt
habe
damaligen
Vorstandsvorsitzenden
Stadtsparkasse
initiiert
worden
sei
allein
Versorgung
gedient
habe
.
Gegenleistung
vereinnahmte
Honorar
habe
nie
erbracht
.
Strafrechtliche
Ermittlungen
wurden
Eintritts
Verfolgungsverjährung
eingestellt
.
16
.
Februar
beschloss
S.
mbH
Alleingesellschafterin
Beklagten
Abberufung
Klägers
Geschäftsführer
Beklagten
fristlose
Kündigung
Dienstvertrages
wichtigem
Grund
Kläger
selben
Tag
erklärt
wurde
.
Kläger
hat
beantragt
Unwirksamkeit
Kündigung
festzustellen
.
Landgericht
hat
Klage
abgewiesen
Berufungsgericht
hat
stattgegeben
.
richtet
erkennenden
Senat
zugelassene
Revision
Beklagten
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
hat
Erfolg
.
führt
Aufhebung
Berufungsurteils
Zurückverweisung
Sache
Berufungsgericht
.
Berufungsgericht
Urteil
24
November
juris
hat
ausgeführt
Kläger
ausgesprochene
außerordentliche
fristlose
Kündigung
sei
unwirksam
Frist
gemäß
§
Abs.
S.
erfolgt
sei
.
Kenntnis
Geschäftsführer
Alleingesellschafterin
Beklagten
ankomme
habe
bereits
Zeitpunkt
unterzeichneten
Zustimmung
Aufhebung
Beratervertrages
vorgelegen
.
folge
Schreiben
12
.
Februar
.
Schreiben
dokumentiere
Bestätigung
Billigung
Beratervertrages
verdeutliche
Unterzeichner
bereits
wesentlichen
Hintergründe
kannten
sogar
billigten
.
Andernfalls
bleibe
schlechthin
unverständlich
Geschäftsführer
veranlasst
gesehen
haben
könnten
nur
teilweise
rückwirkende
Aufhebung
gänzlich
unbekannten
Beratervertrages
bestätigen
sogar
vertrauensvolle
Zusammenarbeit
attestieren
.
Selbst
unterstelltem
Fortbestehen
gewisser
Unklarheiten
Charakter
bereits
ersten
Blick
höchst
auffälligen
ungewöhnlichen
Beratervertrages
zumal
Darstellung
Beklagten
nie
Beratungstätigkeit
gegeben
haben
soll
hätte
jedenfalls
Veranlassung
bestanden
akut
aufdrängenden
Seriositätsbedenken
nachzugehen
.
Noch
etwa
notwendige
Ermittlungen
seien
gebotener
Eile
durchzuführen
gewesen
.
Beklagten
weiter
geltend
gemachte
Missachtung
Weisungen
Kläger
Rahmen
Aufklärungstätigkeit
Jahre
trage
fristlose
außerordentliche
Kündigung
.
kündigungsrelevanten
Umstände
bereits
Jahre
bekannt
gewesen
seien
Zeit
jedenfalls
gebotenen
Erkundigungen
verabsäumt
worden
seien
sei
schon
Ansatz
verfehlt
etwaige
Versäumnisse
Klägers
Aufdeckung
eben
Vorgänge
Jahre
gleichsam
wieder
auflebendes
Kündigungsrecht
Feld
führen
.
Kläger
Verfehlungen
Aufklärung
anzulasten
wären
ausgesprochene
Kündigung
tragen
würden
sei
feststellbar
.
Schließlich
bestehe
auch
Kündigungsgrund
Bezug
Verhalten
Klägers
Verlängerung
Beratervertrages
GmbH
bezüglich
Komplexes
.
II
.
Urteil
hält
revisionsrechtlichen
Nachprüfung
stand
.
1
.
Ergebnis
noch
zutreffend
hat
Berufungsgericht
maßgebend
erachtet
Geschäftsführer
Alleingesellschafterin
Beklagten
schon
Februar
Kenntnis
möglichen
Kündigungsgründen
erlangt
haben
.
§
Abs.
kann
außerordentliche
Kündigung
Geschäftsführeranstellungsvertrages
nur
Wochen
erfolgen
.
Zweiwochenfrist
Lauf
setzende
Kenntnis
Sinn
§
Abs.
kommt
allein
Wissensstand
Entscheidung
fristlose
Kündigung
berufenen
bereiten
Gremiums
Gesellschaft
Urteil
10
.
September
;
Urteil
10
.
Januar
510
;
Urteil
15
.
Juni
ZR
.
ist
GmbH
grundsätzlich
Gesellschafterversammlung
analog
§
Nr.
GmbHG
zuständige
Organ
.
Gesellschaft
nur
Gesellschafter
hat
kommt
Kenntnis
Kenntnis
organschaftlichen
Vertreters
Alleingesellschafters
.
kann
jederzeit
Universalversammlung
§
Abs.
GmbHG
abhalten
Kündigung
auch
Einberufung
förmlichen
Gesellschafterversammlung
aussprechen
Urteil
20
.
Oktober
ZR
.
13
;
Beschluss
8
.
Januar
ZR
.
7
;
Urteil
27
.
März
ZR
;
Urteil
24
.
Februar
.
Allerdings
kann
Befugnis
Anstellungsvertrag
kündigen
Auffassung
Berufungsgerichts
Gesellschaftsvertrag
auch
Gesellschafter
andere
Personen
übertragen
werden
Urteil
26
.
März
ZR
.
hat
Alleingesellschafterin
hier
Gebrauch
gemacht
Vorstandsmitglied
Stadtsparkasse
bevollmächtigt
S.
mbH
Angelegenheiten
betreffend
Beklagte
vertreten
insbesondere
Anstellungsverträge
Geschäftsführern
beenden
.
Bevollmächtigung
Vorstandsmitglieds
schaft
führt
aber
Beginn
Kündigungserklärungsfrist
allein
Kenntnis
Person
maßgebend
ist
.
Bevollmächtigung
wurde
Befugnis
Geschäftsführer
Alleingesellschafterin
handeln
Beschluss
Beendigung
Anstellungsvertrages
fassen
verdrängt
.
Immerhin
haben
Geschäftsführer
Protokolls
Gesellschafterversammlung
Kündigung
zugrunde
liegenden
gefasst
Kündigungsschreiben
unterzeichnet
.
Mussten
Geschäftsführer
S.
mbH
Beschlussfassung
Anstellungsvertrages
Kläger
Zustimmung
Gesellschafterin
also
Stadtsparkasse
einholen
begann
zwar
zweiwöchige
Erklärungsfrist
erst
Eingang
Zustimmung
laufen
.
Fall
ist
allerdings
Kündigungsmöglichkeit
verwirkt
Geschäftsführer
S.
mbH
Kenntniserlangung
unverzüglich
Zustimmung
Voraussetzung
Beschlussfassung
bemühten
.
Einberufung
Gesellschafterversammlung
einberufungsberechtigten
Mitgliedern
unangemessen
verzögert
wird
muss
Gesellschaft
so
behandeln
lassen
wäre
Gesellschafterversammlung
zumutbaren
Beschleunigung
einberufen
worden
Urteil
15
.
Juni
ZR
.
Grundsatz
gilt
auch
Beschlussfassung
anderes
überwindbares
Hindernis
Zustimmung
Gesellschafter-Gesellschafterin
entgegensteht
.
2
.
Rechtsfehlerhaft
hat
Berufungsgericht
aber
Schreiben
12
.
Februar
Kenntnis
Geschäftsführer
kündigungsrelevanten
Tatsachen
entnommen
.
sichere
umfassende
Kenntnis
Kündigung
maßgebenden
Tatsachen
liegt
dann
Erfahrung
gebracht
worden
ist
notwendige
Grundlage
Entscheidung
Fortbestand
Auflösung
Dienstverhältnisses
anzusehen
ist
Urteil
24
November
77
.
grobfahrlässige
Unkenntnis
genügt
vgl.
;
§
Ausschlussfrist
Nr.
.
Lediglich
dann
Tatsachen
bereits
Wesentlichen
bekannt
sind
noch
zusätzliche
Ermittlungen
erforderlich
sind
etwa
Anhörung
Betroffenen
Verdachtskündigung
Ermittlung
gegen
Kündigung
sprechenden
Tatsachen
sind
zügig
durchzuführen
Urteil
2
Juli
ZR
;
Urteil
24
November
77
.
Schreiben
12
.
Februar
lässt
positive
Kenntnis
Geschäftsführer
kündigungsrelevanten
Tatsachen
entnehmen
.
beschränkt
Zustimmung
Vertragsaufhebung
Zusammenarbeit
.
lässt
schließen
Geschäftsführer
Abschluss
Scheinvertrages
behaupteten
Kompetenzverstoßes
hatten
.
Aufhebung
Beratervertrages
Bitte
Vertragspartners
ist
auch
dann
Vergangenheit
Beratungsleistungen
erbracht
hat
Ungewöhnliches
.
Vertrag
erforderliche
Zustimmung
Vorstands
Muttergesellschaft
abgeschlossen
wurde
folgt
Aufhebung
.
floskelhafte
Dank
vertrauensvolle
Zusammenarbeit
lässt
ebenfalls
erkennen
Geschäftsführern
Scheincharakter
Vertrages
Kompetenzverstoß
Abschluss
bekannt
war
.
-9-
Schreiben
Geschäftsführern
S.
mbH
Existenz
Beratervertrages
bekannt
war
genügt
Erklärungsfrist
Lauf
setzen
.
Kenntnis
Existenz
Beratungsvertrages
ist
Grundlage
Entscheidung
Fortbestand
Auflösung
benötigt
wird
.
Geschäftsführern
musste
Zustimmung
Vertragsaufhebung
Dankes
Zusammenarbeit
noch
einmal
Inhalt
Vertragsurkunde
bekannt
werden
.
Berufungsgericht
hat
auch
dargelegt
schriftlichen
Vereinbarungen
S.
erkennen
sei
mbH
Beratungsleistungen
erbringen
sollte
Zustimmung
Vorstands
Stadtsparkasse
schluss
erforderlich
war
fehlte
.
Pflicht
Ermittlung
Kündigung
maßgeblichen
Tatsachen
bestand
Auffassung
Berufungsgerichts
Vertragsaufhebung
fahrlässige
Unkenntnis
maßgeblichen
Tatsachen
genügt
Erklärungsfrist
auszulösen
.
3
.
Urteil
erweist
auch
anderen
Gründen
richtig
.
Etwaige
Pflichtverletzungen
Klägers
Rahmen
Tätigkeit
Geschäftsführer
S.
mbH
können
auch
Kündigung
Anstellungsvertrages
Geschäftsführer
Beklagten
anderen
Konzerngesellschaft
rechtfertigen
.
Auffassung
Revisionserwiderung
fehlt
Kündigungsgrund
Kläger
vorgeworfene
Kompetenzverstoß
jedenfalls
Zustimmung
Vorstandsvorsitzenden
Stadtsparkasse
milderen
Licht
erscheint
.
Allein
Kompetenzverstoß
kommt
schon
Kündigung
nur
Vorwurf
zugrunde
liegt
Kläger
habe
Beratungsvertrag
erforderliche
Zustimmung
Alleingesellschafterin
Stadtsparkasse
abgeschlossen
wurf
Kläger
habe
Vertrag
Gegenleistung
abgeschlossen
Zahlungen
Versorgung
dienen
sollten
tungsleistungen
erbringen
sollte
.
Landgericht
hat
Kündigung
auch
gestützt
Kläger
jedenfalls
Scheitern
V.
Fonds
Vortrag
Klägers
Beratungsvertrag
abgeschlossen
sein
sollte
Anfang
Vertrag
jederzeitigen
Kündigungsmöglichkeit
gekündigt
hat
.
Vorwürfe
Revisionserwiderung
befasst
Berufungsgericht
Feststellungen
getroffen
hat
sind
geeignet
Kündigungsgrund
abzugeben
.
Auch
vorgeworfene
Kompetenzverstoß
vermag
grundsätzlich
Kündigung
rechtfertigen
vgl.
Urteil
25
.
Februar
ZR
510
;
Urteil
28
.
Juni
ZR
.
Zustimmungsbedürftigkeit
Abschlusses
Dienstvertrages
Gesellschaft
Leistungen
bestimmten
Höhe
verpflichtete
entfiel
Auffassung
Revisionserwiderung
schon
Stadtsparkasse
sparkasse
ihrerseits
Beratungshonorar
erstatten
sollte
.
war
allein
Stadtsparkasse
verpflichtet
.
Beklagte
vorträgt
Beratungsvertrag
lediglich
Versorgung
dienen
Beratungsleistungen
erbringen
sollte
begingen
zuständigen
Mitarbeiter
Stadtsparkasse
Zusage
Kostenübernahme
zu-
Straftat
§
StGB
so
Stadtsparkasse
Leistung
verpflichtet
war
.
Auffassung
Revisionserwiderung
scheidet
Kompetenzverstoß
auch
vorneherein
Kläger
Vertrag
Weisung
Vorstandsvorsitzenden
Stadtsparkasse
abgeschlossen
hat
.
lag
Geschäftsordnung
S.
mbH
erforderliche
Zustimmung
sellschafterin
Vorstandsvorsitzende
seinerseits
Zustimmung
Gesamtvorstands
einholen
musste
Kläger
evident
war
Zustimmung
fehlte
.
Dann
missbrauchte
Vorstandsvorsitzende
Vertretungsmacht
Stadtsparkasse
.
Evidenz
Verstoßes
Kläger
ist
schon
verneinen
damalige
Mitgeschäftsführer
B.
intern
S.
mbH
zuständig
war
Einhaltung
Geschäftsordnung
achten
Bedenken
anmeldete
.
Kündigung
Kompetenzverstoßes
ist
bisherigen
Feststellungen
Berufungsgerichts
auch
ausgeschlossen
Mitwirkung
Vorstandsvorsitzenden
Mitgeschäftsführers
Klägers
milderen
Licht
betrachten
ist
.
Besondere
Umstände
können
einzelnen
Fall
allerdings
führen
Kompetenzverstoß
milderem
Licht
erscheint
Kündigungsgrund
ist
vgl.
4
.
Mai
.
12
;
Beschluss
10
.
Dezember
ZR
.
.
bestimmtes
Verhalten
wichtiger
Grund
außerordentliche
Kündigung
werten
ist
hat
aber
erster
Linie
Tatrichter
entscheiden
Urteil
9
.
März
.
Berufungsgericht
behaupteten
Kompetenzverstoß
bisher
Rechtsstandpunkt
folgerichtig
Feststellungen
getroffen
hat
kann
Senat
§
Abs.
erforderliche
Abwägung
nachholen
.
Abwägung
Dienstherrn
zugemutet
werden
kann
Dienstverpflichteten
beschäftigen
sind
Vertragsparteien
maßgebenden
Umstände
einzubeziehen
.
.
vgl.
Urteil
23
.
Oktober
.
.
Sache
ist
neuen
Verhandlung
Entscheidung
Berufungsgericht
zurückzuverweisen
Endentscheidung
reif
ist
§
Abs.
.
Kläger
hat
u.a.
bestritten
Beratervertrag
nur
Schein
Versorgung
abgeschlossen
wurde
tern
V.
-Fonds
Beratungsleistungen
mehr
Anspruch
genommen
wurden
erkennbar
war
Vorstandsvorsitzende
Zustimmung
Gesamtvorstands
handeln
durfte
gehandelt
hat
.
Berufungsgericht
wird
auch
Behauptung
Klägers
auseinanderzusetzen
haben
Geschäftsführer
S-Kapitalbeteiligungsgesellschaft
mbH
hätten
Scheincharakter
Vertrages
bereits
rückwirkenden
Aufhebung
Beratervertrages
gekannt
.
Insoweit
weist
Senat
vorsorglich
Beklagte
Beweislast
trägt
Erklärungsfrist
eingehalten
ist
Urteil
2
.
Juni
ZR
GmbHR
999
;
Urteil
2
Juli
ZR
.
Zurückweisung
gibt
Berufungsgericht
auch
Gelegenheit
Einwänden
Revision
Verneinung
weiteren
Verhalten
Klägers
Jahr
gestützten
Kündigungsgründe
Rahmen
Aufklärung
Umstände
Abschluss
Beratervertrages
führten
Komplex
Beratervertrag
GmbH
derzusetzen
.
Auffassung
Berufungsgerichts
müssen
ältere
Vorgänge
Ablaufs
Erklärungsfrist
Kündigungsrecht
mehr
hergeleitet
werden
kann
Gesamtwürdigung
Betracht
bleiben
.
können
vielmehr
Unterstützung
anderer
Kündigungsgründe
herangezogen
werden
wenigstens
noch
erledigter
Vorfall
unerheblichem
Gewicht
vorhanden
ist
vgl.
Urteil
9
.
März
.
Sunder
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung
I-14