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106 lines
807 B

Abschrift
BESCHLUSS
ZR
11
.
Mai
Rechtsstreit
II
.
Zivilsenat
hat
11
.
Mai
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Kraemer
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Beschwerde
Beklagten
Nichtzulassung
Revision
Urteil
2
.
Zivilsenats
Thüringer
Oberlandesgerichts
10
.
September
wird
zurückgewiesen
Gesetz
§
Abs.
vorgesehenen
Gründe
vorliegt
Senat
Revision
zulassen
darf
.
Rechtsstreit
Parteien
hat
grundsätzliche
Bedeutung
noch
erfordert
Entscheidung
Revisionsgerichts
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
.
kommt
einmal
Beklagte
Zulassungsgrund
prozessual
gebotenen
Weise
dargelegt
hat
.
Senat
hat
geprüft
durchgreifend
erachtet
.
näheren
Begründung
wird
gemäß
§
Abs.
Satz
2
.
abgesehen
.
Beklagte
trägt
Kosten
Beschwerdeverfahrens
§
.
:
Kraemer
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung