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1.3 KiB

BESCHLUSS
5
November
Rechtsstreit
II
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
5
November
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Richterinnen
Caliebe
Dr.
Richter
Sunder
beschlossen
:
Streitwert
Verfahren
Nichtzulassungsbeschwerde
Wert
Beschwer
werden
festgesetzt
.
Gründe
:
Klageantrag
Klägerin
Ausschließung
beklagten
Verband
wendet
bewertet
Senat
genügender
tatsächlicher
Anhaltspunkte
höheres
geringeres
Interesse
Parteien
Anlehnung
§
Abs.
Satz
31
Juli
geltenden
Fassung
.
Vorschrift
§
Abs.
Klägerin
Streitwertangabe
Landgericht
Streitwertfestsetzung
orientiert
haben
war
heranzuziehen
Verfahren
Gerichten
Sozialgerichtsbarkeit
aber
zivilrechtliche
Rechtsstreitigkeiten
gilt
.
Klageanträge
sind
geringer
gewichten
lediglich
Verband
angeordnete
Ruhen
Mitgliedschaft
Verbandstätigkeit
Kläger
betreffen
.
Senat
bewertet
jeweils
.
Ebenfalls
beträgt
Wert
Klageantrags
.
Klageantrag
wenden
Kläger
schließlich
verbandsinterne
Feststellung
ihrerseits
nur
Klageantrag
bereits
erfassten
Beschlüsse
Vorstandswahlen
Jahreshauptversammlung
Ortsverbandes
14
.
März
Gegenstand
hat
.
Antrag
hat
ben
Klageantrag
eigenständig
bewertbare
Bedeutung
.
Beklagte
hat
dargetan
glaubhaft
gemacht
Beschwer
Streitwert
Feststellungsanträge
Berufungsgericht
stattgegeben
hat
übersteigt
.
Sunder
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Frankfurt/Main
Entscheidung