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201 lines
1.5 KiB

BESCHLUSS
16
.
Mai
Rechtsstreit
II
.
Zivilsenat
hat
16
.
Mai
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Kraemer
Caliebe
Dr.
beschlossen
:
Erinnerung
Klägers
Kostenansatz
Kostenrechnung
18
.
März
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Rubrum
Senatsbeschlusses
17
.
März
Kläger
Beschwerdeführer
aufgeführte
Erinnerungsführer
wendet
Schreiben
22
.
März
3
.
April
Ansatz
Gerichtskosten
Kostenrechnung
18
.
März
Begründung
habe
Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
tätig
gewordenen
Prozessbevollmächtigten
Mandat
Einlegung
Nichtzulassungsbeschwerde
erteilt
Einleitung
weiterer
Schritte
lediglich
gebeten
Kostenrisiko
Prozessrisiko
erläutern
.
II
.
zulässige
Erinnerung
Klägers
§
Abs.
Satz
§
Abs.
Senat
entscheiden
hat
vgl.
.
13
.
Januar
ist
begründet
.
kann
§
nur
Verletzung
Kostenrechts
gestützt
werden
Sen
.
.
8
.
Dezember
ZR
503
;
30
.
Januar
ZB
iuris
;
.
13
November
iuris
;
.
21
.
August
iuris
;
Kostengesetze
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
Entsprechendes
Vorbringen
enthält
Erinnerung
.
Erinnerungsführer
wendet
vielmehr
Verlustigkeitsbeschluss
Senats
17
.
März
ausgesprochene
Kostenpflicht
Kostenbeamte
auch
Rechtskraft
Entscheidung
Senat
selbst
gebunden
sind
.
Erinnerungsführer
muss
verwiesen
werden
Behauptung
vollmachtlos
aufgetretenen
Anwalt
etwaigen
Erstattung
kostenrechtlich
zutreffenden
Rücknahme
Nichtzulassungsbeschwerde
nur
Gerichtsgebühr
KV
Rechnung
stellenden
Kostenrechnung
zahlenden
Gerichtskosten
auseinanderzusetzen
.
Kostenentscheidung
ist
veranlasst
§
Abs.
.
Kraemer
Vorinstanzen
:
Entscheidung
17.05.2006
OLG
Entscheidung
24.08.2007