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73 lines
534 B

Abschrift
BESCHLUSS
ZR
28
.
August
Rechtsstreit
II
.
Zivilsenat
hat
28
.
August
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Kraemer
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Anhörungsrüge
Klägers
Beschluss
Senats
9
Juli
wird
zurückgewiesen
.
Senat
hat
geprüft
begründet
erachtet
.
Rechtsprechung
.
8
.
Januar
m.w
.
.
bedarf
letztinstanzliche
Entscheidung
eingehenden
Begründung
;
Wege
Anhörungsrüge
kann
Partei
Mitteilung
Begründung
erzwingen
.
läuft
Begehren
Klägers
einleitenden
Bemerkung
aber
.
Kraemer
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung