Abschrift BESCHLUSS ZR 28 . August Rechtsstreit II . Zivilsenat hat 28 . August Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Kraemer Dr. Dr. beschlossen : Anhörungsrüge Klägers Beschluss Senats 9 Juli wird zurückgewiesen . Senat hat geprüft begründet erachtet . Rechtsprechung . 8 . Januar m.w . . bedarf letztinstanzliche Entscheidung eingehenden Begründung ; Wege Anhörungsrüge kann Partei Mitteilung Begründung erzwingen . läuft Begehren Klägers einleitenden Bemerkung aber . Kraemer Vorinstanzen : Entscheidung Entscheidung