You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

193 lines
1.3 KiB

BESCHLUSS
ZB
30
.
Januar
Rechtsstreit
II
.
Zivilsenat
hat
30
.
Januar
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Kraemer
Caliebe
Dr.
beschlossen
:
Erinnerung
Beklagten
Kostenansatz
Kostenrechnung
3
.
Dezember
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
1
.
Beschluss
19
November
hat
Senat
Rechtsbeschwerde
Beklagten
Beschluss
9
.
Zivilsenats
Schleswig-Holsteinischen
Oberlandesgerichts
7
.
August
Kosten
unzulässig
verworfen
Rechtsbeschwerde
Beschluss
zugelassen
worden
war
.
Kostenrechnung
3
.
Dezember
hat
Beklagte
"
Einspruch
"
eingelegt
.
2
.
zulässige
Erinnerung
Beklagten
§
Abs.
Satz
§
Abs.
Senat
entscheiden
hat
vgl.
.
13
.
Januar
ist
begründet
.
kann
nur
Verletzung
Kostenrechts
gestützt
werden
vgl.
Sen
.
.
8
.
Dezember
ZR
503
;
.
13
November
.
ist
hier
Fall
.
Beklagte
wendet
allein
Beschluss
19
November
ausgesprochene
Kostentragungspflicht
Kostenbeamte
auch
Senat
selbst
gebunden
sind
vgl.
Sen
.
aaO
.
führt
Begründung
Erinnerung
Anwälte
"
willkürlich
falsch
"
gehandelt
hätten
Interesse
sein
könne
ganzen
"
Falschhandlungen
"
Kosten
tragen
solle
.
Kostenrechnung
3
.
Dezember
wurde
zutreffend
Festgebühr
angesetzt
.
Verwerfung
Rechtsbeschwerde
fällt
Nr.
Kostenverzeichnisses
Gerichtskostengesetz
Streitwert
unabhängige
Festgebühr
.
3
.
Kostenentscheidung
ist
treffen
§
Abs.
.
Kraemer
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung