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1221 lines
10 KiB

BESCHLUSS
ZB
21
.
Juni
Handelsregistersache
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
FamFG
§
§
382
;
§
Abs.
Willenserklärung
Empfänger
Sitz
Ausland
zugegangen
ist
beurteilt
Ortsrecht
Abgabeorts
.
Pflicht
Registergerichts
Amtsermittlung
§
§
FamFG
besteht
nur
dann
formalen
Mindestanforderungen
Eintragung
erfüllt
sind
begründete
Zweifel
Wirksamkeit
Eintragung
angemeldeten
Erklärungen
Richtigkeit
mitgeteilten
Tatsachen
bestehen
.
Beschluss
21
.
Juni
ZB
AG
II
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
21
.
Juni
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Richterinnen
Caliebe
Dr.
Richter
Sunder
beschlossen
:
Rechtsmittel
Antragstellers
werden
Beschluss
11
.
Zivilsenats
Hanseatischen
Oberlandesgerichts
6
.
Mai
Zwischenverfügung
Amtsgerichts
Registergericht
24
.
Februar
aufgehoben
.
Amtsgericht
Registergericht
wird
angewiesen
antragsgemäß
Amtsniederlegung
Geschäftsführers
Handelsregister
einzutragen
.
Wert
Rechtsbeschwerdeverfahrens
wird
gemäß
§
Abs.
FamGKG
festgesetzt
.
Gründe
:
Antragsteller
ist
Handelsregister
alleiniger
Geschäftsführer
GmbH
eingetragen
.
Geschäftsanteile
GmbH
werden
.
früherem
Sitz
nien
gehalten
.
gesetzlicher
Vertreter
war
Handelsregister
mitgeteilt
worden
.
Telefaxschreiben
25
November
gesendet
7
.
Dezember
Telefaxnummer
.
erklärte
Antragsteller
sein
Amt
Geschäftsführer
Wirkung
Eintragung
Handelsregister
niederzulegen
.
Telefaxschreiben
8
.
Dezember
bestätigte
Firma
.
Telefaxnummer
niederlegungserklärung
erhalten
haben
.
Schreiben
ist
Sitz
US-Gesellschaft
angegeben
.
Antragsteller
hat
beantragt
Amtsniederlegung
Handelsregister
einzutragen
.
Amtsgericht
Registergericht
hat
Eintragung
Zwischenverfügung
24
.
Februar
abhängig
gemacht
gemäß
§
Abs.
GmbHG
Urkunde
Zugang
Amtsniederlegungserklärung
Vertretungsberechtigten
Gesellschafterin
vorgelegt
wird
.
Telefaxschreiben
D.
hält
Amtsgericht
ausreichend
dort
aufgeführte
Anschrift
Gesellschafterin
Gesellschafterliste
verzeichneten
Geschäftssitz
übereinstimme
Vertretungsnachweis
vorliege
Empfangsbestätigung
Mitarbeiters
Gesellschafterin
ohnehin
Nachweis
Zugangs
vertretungsberechtigten
Organ
Gesellschafterin
ausreiche
.
Beschwerde
hat
Antragsteller
weiteres
Telefaxschreiben
D.
18
.
März
vorgelegt
heißt
.
sei
umgezogen
habe
aber
faxnummer
beibehalten
.
Beschwerdegericht
hat
Beschwerde
zurückgewiesen
.
richtet
Beschwerdegericht
zugelassene
Rechtsbeschwerde
Antragstellers
.
II
.
Rechtsbeschwerde
ist
gemäß
§
Abs.
FamFG
statthaft
auch
Übrigen
zulässig
.
hat
Sache
Erfolg
.
Beschwerde
Antragstellers
Zwischenverfügung
Amtsgerichts
24
.
Februar
ist
zulässig
§
Abs.
Satz
FamFG
begründet
.
Amtsgericht
darf
Eintragung
Amtsniederlegung
Antragstellers
Handelsregister
Zwischenverfügung
aufgeführten
Nachweisen
abhängig
machen
.
1
.
Beschwerdegericht
hat
gegenteilige
Auffassung
folgt
begründet
:
könne
offen
bleiben
urkundlicher
Nachweis
Zugang
Amtsniederlegungserklärung
§
Abs.
GmbHG
Fall
nur
dann
vorzulegen
sei
Zweifel
Richtigkeit
einzutragenden
Tatsache
bestünden
.
Zweifel
seien
hier
gegeben
.
Telefaxbestätigung
D.
reiche
schon
Nachweis
Zugangs
Amtsniederlegungserklärung
andere
Anschrift
Gesellschafterin
Gesellschafterliste
angegeben
sei
Antragsteller
Diskrepanz
Einreichung
Unterlage
erklärt
habe
.
reiche
auch
Erklärung
Empfangsbereich
Gesellschafters
gelangt
sei
Möglichkeit
gehabt
habe
Kenntnis
nehmen
.
Bedeutung
Amtsniederlegung
müsse
vielmehr
sichergestellt
sein
§
Abs.
GmbHG
nachgewiesen
werden
Gesellschafter
hier
zuständige
Vertretungsorgan
.
Erklärung
erhalten
habe
.
2
.
Ausführungen
halten
rechtlicher
Prüfung
stand
.
Zutreffend
ist
Beschwerdegericht
allerdings
ausgegangen
Niederlegung
Amtes
GmbH-Geschäftsführers
nur
dann
wirksam
ist
mindestens
Gesellschafter
zugegangen
ist
Urteil
17
.
September
bestimmte
Form
noch
wichtigen
Grund
erfordert
Urteil
8
.
Februar
ZR
.
Amtsniederlegung
hier
aufschiebend
bedingt
Eintragung
Handelsregister
erklärt
worden
ist
steht
Wirksamkeit
ebenfalls
OLG
Zweibrücken
GmbHR
479
;
Wachter
GmbHR
jeweils
m.w
.
.
Beschwerdegericht
hat
aber
Zugang
ebenso
Nachweis
Zugangs
Amtsniederlegungserklärung
überhöhte
Anforderungen
gestellt
.
Registergericht
hat
Pflicht
wachen
Eintragungen
Handelsregister
gesetzlichen
Erfordernissen
tatsächlichen
Rechtslage
entsprechen
Urteil
24
.
Juni
.
ist
aber
verpflichtet
verwickelte
Rechtsverhältnisse
zweifelhafte
Rechtsfragen
klären
.
würden
Registergerichte
überlastet
bestünde
Gefahr
Handelsregistereintragungen
unangemessene
Zeit
blockiert
würden
.
Pflicht
Amtsermittlung
§
§
FamFG
besteht
vielmehr
nur
dann
formalen
Mindestanforderungen
Eintragung
erfüllt
sind
begründete
Zweifel
Wirksamkeit
Eintragung
angemeldeten
Erklärungen
Richtigkeit
mitgeteilten
Tatsachen
bestehen
vgl.
f.
;
GmbHR
;
GmbHR
f.
;
OLG
;
Paefgen
Ulmer/Habersack/Winter
§
.
.
;
Altmeppen
Roth/Altmeppen
6
.
Aufl
.
§
.
.
;
Gesellschaftsrecht
§
.
14
;
Nedden-Boeger
Schulte-Bunert/
Weinreich
2
.
Aufl
.
§
.
.
;
.
.
.
Zwar
steht
Umfang
Ermittlungstätigkeit
grundsätzlich
pflichtgemäßen
Ermessen
Registerrichters
Beschwerdegerichts
.
Rechtsbeschwerdegericht
kann
aber
überprüfen
vorinstanzliche
Gericht
Grenzen
Ermessens
überschritten
insbesondere
berechtigten
Grund
inhaltliche
Bedenken
Eintragung
gesehen
hat
.
ist
Auffassung
Beschwerdegerichts
rechtsfehlerhaft
Antragsteller
habe
ausreichend
dargelegt
Amtsniederlegungserklärung
einzigen
Gesellschafterin
T.
nämlich
T.
GmbH
.
zugegangen
abgesehen
aufschiebenden
Bedingung
wirksam
geworden
sei
.
Frage
Antragsteller
Amt
Geschäftsführer
wirksam
niedergelegt
hat
beurteilt
deutschem
Recht
.
geht
inneren
Beziehungen
GmbH
grundsätzlich
deutschem
Recht
richten
vgl.
Urteil
27
.
Oktober
ZR
.
.
Trabrennbahn
.
Personalstatut
Gesellschaft
beantworten
auch
Fragen
gesetzlicher
Vertreter
ist
Urteil
5
.
Mai
258
;
Urteil
17
November
;
BGB/Kindler
5
.
Aufl
.
.
Weise
gesetzliche
Vertreter
Amt
niederlegen
kann
.
Frage
Amtsniederlegungserklärung
amerikanischen
Gesellschafterin
Sitz
zugegangen
ist
richtet
ebenfalls
deutschem
Recht
.
Zugang
Willenserklärung
kommt
Ortsrecht
Zugangsorts
dasjenige
Abgabeorts
12
.
Aufl
.
Art
.
.
f.
;
5
.
Aufl
.
Art
.
.
.
.
ist
entscheidend
Erklärung
abgegeben
worden
ist
.
Auffassung
Beschwerdegerichts
gelten
Amtsniederlegungserklärung
GmbH-Geschäftsführers
Gesellschafter
allgemeinen
Regeln
Zugang
Willenserklärungen
.
Amtsniederlegungserklärung
kann
zwar
erhebliche
Folgen
Gesellschaft
Gesellschafter
haben
.
rechtfertigt
aber
Zugangsvoraussetzungen
verschärfen
.
Auch
andere
Willenserklärungen
können
großer
Wichtigkeit
sein
gesetzlichen
Grundsätze
Zugang
Frage
gestellt
würden
.
Wird
Amtsniederlegungserklärung
hier
Abwesenden
abgegeben
wird
§
Abs.
Satz
Zugang
wirksam
.
Zugegangen
Sinne
ist
Willenserklärung
dann
so
Bereich
Empfängers
gelangt
ist
normalen
Verhältnissen
Möglichkeit
hat
Inhalt
Erklärung
Kenntnis
nehmen
.
.
etwa
Urteil
21
.
Januar
.
genügt
Erklärung
Empfänger
übermittelt
wird
.
Fall
geht
Erklärung
Empfänger
Druckvorgang
Empfangsgerät
abgeschlossen
ist
Empfänger
Kenntnisnahme
möglich
Verkehrsanschauung
erwarten
ist
Urteil
21
.
Januar
.
Grundsätzen
genügte
hier
Amtsniederlegungserklärung
Telefaxanschluss
Gesellschafterin
geschickt
worden
ist
.
Funktion
Unternehmen
hatte
ist
unerheblich
.
Jedenfalls
bestand
gesetzlichen
Vertreter
US-Gesellschaft
Möglichkeit
Schriftstück
Kenntnis
nehmen
.
Inhalts
Mitteilung
:
like
will
GmbH
.
stand
erwarten
Schriftstück
gesetzlichen
Vertreter
.
weitergeleitet
würde
.
Auffassung
Beschwerdegerichts
bestehen
auch
etwa
beachtliche
Zweifel
Zugang
Amtsniederlegungserklärung
derzeitige
Anschrift
Gesellschafterin
Gesellschafterliste
vermerkten
Anschrift
übereinstimmt
.
reicht
Briefkopf
Gesellschafterin
Umzug
angezeigt
mitgeteilt
hat
Telefaxnummer
tragsteller
Erklärung
übermittelt
hat
gleich
geblieben
sei
.
Beschwerdegericht
hat
Anhaltspunkte
aufgezeigt
Erklärung
-9-
richtig
ist
.
.
Wirklichkeit
identisch
ist
.
Bedenken
ordnungsgemäßen
Zugang
ergeben
schließlich
auch
Zweifel
bestehen
gesetzlicher
Vertreter
.
ist
gegebenenfalls
Alleinvertretung
Entgegennahme
Willenserklärungen
§
Abs.
Satz
GmbHG
stattfindet
.
gesetzlicher
Vertreter
US-Gesellschaft
ist
gegebenenfalls
Alleinvertretungsmacht
hat
richtet
Personalstatut
Gesellschaft
also
Recht
Staates
.
Person
gesetzlichen
Vertreters
kommt
hier
aber
entscheidend
.
Zwar
hat
Beschwerdegericht
angenommen
bestehe
Widerspruch
Erklärung
Registergericht
treter
T.
sei
gesetzlicher
.
Inhalt
Telefaxschreibens
18
.
März
Amtsniederlegungserklärung
representatives
"
also
gesetzliche
Vertreter
weitergeleitet
worden
sei
.
Widerspruch
begründet
aber
Berücksichtigung
nur
beschränkten
Prüfungspflicht
Registergerichts
Beschwerdeverfahren
Beschwerdegerichts
noch
beachtlichen
Zweifel
Wirksamkeit
Amtsniederlegung
.
Erklärung
Telefaxanschluss
US-Gesellschaft
Machtbereich
gelangt
ist
kann
ausgegangen
werden
Entgegennahme
derartigen
Erklärung
befugten
Personen
Kenntnis
genommen
haben
jedenfalls
hätten
Kenntnis
nehmen
können
.
Antragsteller
Sachlage
aufzugeben
Vertretungsverhältnisse
amerikanischen
Gesellschaft
übersteigt
Rahmen
Eintragung
Amtsniederlegung
Geschäftsführers
gebotenen
registerrechtlichen
Prüfung
.
Rechtsfehlerhaft
ist
auch
Annahme
Beschwerdegerichts
Antragsteller
habe
§
Abs.
GmbHG
erforderlichen
Urkunden
Nachweis
Zugangs
Amtsniederlegungserklärung
vorgelegt
.
§
Abs.
GmbHG
§
Abs.
sind
Anmeldung
Niederlegung
Geschäftsführeramtes
elektronisch
einzureichenden
Urkunden
Beendigung
Vertretungsbefugnis
Urschrift
öffentlich
beglaubigter
Abschrift
beizufügen
.
Rechtsprechung
Schrifttum
ist
umstritten
regelmäßig
urkundliche
Nachweis
Zugangs
Niederlegungserklärung
gehört
;
;
OLG
;
GmbHR
;
Gesellschaftsrecht
GmbHG
§
.
Nachweis
jedenfalls
dann
vorzulegen
ist
Zweifel
Zugang
bestehen
;
Wachter
GmbHR
;
Lohr
f.
;
19
.
Aufl
.
§
.
;
Altmeppen
Roth/Altmeppen
6
.
Aufl
.
§
.
derartiger
Nachweis
Fall
verlangt
werden
darf
so
wohl
Scholz/Uwe
10
.
Aufl
.
§
.
18
;
Paefgen
Ulmer/Habersack/Winter
.
.
Frage
braucht
hier
entschieden
werden
.
Antragsteller
hat
Urkunden
vorgelegt
Eintragungsverfahren
gebotenen
Nachweis
Zugangs
Amtsniederlegungserklärung
ausreichen
.
Zugang
Erklärung
ergibt
Eintragung
ausreichenden
Gewissheit
einerseits
Telefax-Sendebericht
7
.
Dezember
Versendung
Erklärung
.
Telefaxnummer
andererseits
faxbestätigung
US-Gesellschaft
8
.
Dezember
gesendet
Telefax-Anschluss
unterzeichnet
Sachlage
kann
Antragsteller
verlangt
werden
weiteren
urkundlichen
Nachweis
Zugang
Amtsniederlegungserklärung
beizubringen
.
Sunder
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
OLG
Entscheidung