BESCHLUSS ZB 21 . Juni Handelsregistersache Nachschlagewerk : ja : : ja FamFG § § 382 ; § Abs. Willenserklärung Empfänger Sitz Ausland zugegangen ist beurteilt Ortsrecht Abgabeorts . Pflicht Registergerichts Amtsermittlung § § FamFG besteht nur dann formalen Mindestanforderungen Eintragung erfüllt sind begründete Zweifel Wirksamkeit Eintragung angemeldeten Erklärungen Richtigkeit mitgeteilten Tatsachen bestehen . Beschluss 21 . Juni ZB AG II . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 21 . Juni Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. Richterinnen Caliebe Dr. Richter Sunder beschlossen : Rechtsmittel Antragstellers werden Beschluss 11 . Zivilsenats Hanseatischen Oberlandesgerichts 6 . Mai Zwischenverfügung Amtsgerichts Registergericht 24 . Februar aufgehoben . Amtsgericht Registergericht wird angewiesen antragsgemäß Amtsniederlegung Geschäftsführers Handelsregister einzutragen . Wert Rechtsbeschwerdeverfahrens wird gemäß § Abs. FamGKG € festgesetzt . Gründe : Antragsteller ist Handelsregister alleiniger Geschäftsführer GmbH eingetragen . Geschäftsanteile GmbH werden . früherem Sitz nien gehalten . gesetzlicher Vertreter war Handelsregister mitgeteilt worden . Telefaxschreiben 25 November gesendet 7 . Dezember Telefaxnummer . erklärte Antragsteller sein Amt Geschäftsführer Wirkung Eintragung Handelsregister niederzulegen . Telefaxschreiben 8 . Dezember bestätigte Firma . Telefaxnummer niederlegungserklärung erhalten haben . Schreiben ist Sitz US-Gesellschaft angegeben . Antragsteller hat beantragt Amtsniederlegung Handelsregister einzutragen . Amtsgericht Registergericht hat Eintragung Zwischenverfügung 24 . Februar abhängig gemacht gemäß § Abs. GmbHG Urkunde Zugang Amtsniederlegungserklärung Vertretungsberechtigten Gesellschafterin vorgelegt wird . Telefaxschreiben D. hält Amtsgericht ausreichend dort aufgeführte Anschrift Gesellschafterin Gesellschafterliste verzeichneten Geschäftssitz übereinstimme Vertretungsnachweis vorliege Empfangsbestätigung Mitarbeiters Gesellschafterin ohnehin Nachweis Zugangs vertretungsberechtigten Organ Gesellschafterin ausreiche . Beschwerde hat Antragsteller weiteres Telefaxschreiben D. 18 . März vorgelegt heißt . sei umgezogen habe aber faxnummer beibehalten . Beschwerdegericht hat Beschwerde zurückgewiesen . richtet Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde Antragstellers . II . Rechtsbeschwerde ist gemäß § Abs. FamFG statthaft auch Übrigen zulässig . hat Sache Erfolg . Beschwerde Antragstellers Zwischenverfügung Amtsgerichts 24 . Februar ist zulässig § Abs. Satz FamFG begründet . Amtsgericht darf Eintragung Amtsniederlegung Antragstellers Handelsregister Zwischenverfügung aufgeführten Nachweisen abhängig machen . 1 . Beschwerdegericht hat gegenteilige Auffassung folgt begründet : könne offen bleiben urkundlicher Nachweis Zugang Amtsniederlegungserklärung § Abs. GmbHG Fall nur dann vorzulegen sei Zweifel Richtigkeit einzutragenden Tatsache bestünden . Zweifel seien hier gegeben . Telefaxbestätigung D. reiche schon Nachweis Zugangs Amtsniederlegungserklärung andere Anschrift Gesellschafterin Gesellschafterliste angegeben sei Antragsteller Diskrepanz Einreichung Unterlage erklärt habe . reiche auch Erklärung Empfangsbereich Gesellschafters gelangt sei Möglichkeit gehabt habe Kenntnis nehmen . Bedeutung Amtsniederlegung müsse vielmehr sichergestellt sein § Abs. GmbHG nachgewiesen werden Gesellschafter hier zuständige Vertretungsorgan . Erklärung erhalten habe . 2 . Ausführungen halten rechtlicher Prüfung stand . Zutreffend ist Beschwerdegericht allerdings ausgegangen Niederlegung Amtes GmbH-Geschäftsführers nur dann wirksam ist mindestens Gesellschafter zugegangen ist Urteil 17 . September bestimmte Form noch wichtigen Grund erfordert Urteil 8 . Februar ZR . Amtsniederlegung hier aufschiebend bedingt Eintragung Handelsregister erklärt worden ist steht Wirksamkeit ebenfalls OLG Zweibrücken GmbHR 479 ; Wachter GmbHR jeweils m.w . . Beschwerdegericht hat aber Zugang ebenso Nachweis Zugangs Amtsniederlegungserklärung überhöhte Anforderungen gestellt . Registergericht hat Pflicht wachen Eintragungen Handelsregister gesetzlichen Erfordernissen tatsächlichen Rechtslage entsprechen Urteil 24 . Juni . ist aber verpflichtet verwickelte Rechtsverhältnisse zweifelhafte Rechtsfragen klären . würden Registergerichte überlastet bestünde Gefahr Handelsregistereintragungen unangemessene Zeit blockiert würden . Pflicht Amtsermittlung § § FamFG besteht vielmehr nur dann formalen Mindestanforderungen Eintragung erfüllt sind begründete Zweifel Wirksamkeit Eintragung angemeldeten Erklärungen Richtigkeit mitgeteilten Tatsachen bestehen vgl. f. ; GmbHR ; GmbHR f. ; OLG ; Paefgen Ulmer/Habersack/Winter § . . ; Altmeppen Roth/Altmeppen 6 . Aufl . § . . ; Gesellschaftsrecht § . 14 ; Nedden-Boeger Schulte-Bunert/ Weinreich 2 . Aufl . § . . ; . . . Zwar steht Umfang Ermittlungstätigkeit grundsätzlich pflichtgemäßen Ermessen Registerrichters Beschwerdegerichts . Rechtsbeschwerdegericht kann aber überprüfen vorinstanzliche Gericht Grenzen Ermessens überschritten insbesondere berechtigten Grund inhaltliche Bedenken Eintragung gesehen hat . ist Auffassung Beschwerdegerichts rechtsfehlerhaft Antragsteller habe ausreichend dargelegt Amtsniederlegungserklärung einzigen Gesellschafterin T. nämlich T. GmbH . zugegangen abgesehen aufschiebenden Bedingung wirksam geworden sei . Frage Antragsteller Amt Geschäftsführer wirksam niedergelegt hat beurteilt deutschem Recht . geht inneren Beziehungen GmbH grundsätzlich deutschem Recht richten vgl. Urteil 27 . Oktober ZR . . Trabrennbahn . Personalstatut Gesellschaft beantworten auch Fragen gesetzlicher Vertreter ist Urteil 5 . Mai 258 ; Urteil 17 November ; BGB/Kindler 5 . Aufl . . Weise gesetzliche Vertreter Amt niederlegen kann . Frage Amtsniederlegungserklärung amerikanischen Gesellschafterin Sitz zugegangen ist richtet ebenfalls deutschem Recht . Zugang Willenserklärung kommt Ortsrecht Zugangsorts dasjenige Abgabeorts 12 . Aufl . Art . . f. ; 5 . Aufl . Art . . . . ist entscheidend Erklärung abgegeben worden ist . Auffassung Beschwerdegerichts gelten Amtsniederlegungserklärung GmbH-Geschäftsführers Gesellschafter allgemeinen Regeln Zugang Willenserklärungen . Amtsniederlegungserklärung kann zwar erhebliche Folgen Gesellschaft Gesellschafter haben . rechtfertigt aber Zugangsvoraussetzungen verschärfen . Auch andere Willenserklärungen können großer Wichtigkeit sein gesetzlichen Grundsätze Zugang Frage gestellt würden . Wird Amtsniederlegungserklärung hier Abwesenden abgegeben wird § Abs. Satz Zugang wirksam . Zugegangen Sinne ist Willenserklärung dann so Bereich Empfängers gelangt ist normalen Verhältnissen Möglichkeit hat Inhalt Erklärung Kenntnis nehmen . . etwa Urteil 21 . Januar . genügt Erklärung Empfänger übermittelt wird . Fall geht Erklärung Empfänger Druckvorgang Empfangsgerät abgeschlossen ist Empfänger Kenntnisnahme möglich Verkehrsanschauung erwarten ist Urteil 21 . Januar . Grundsätzen genügte hier Amtsniederlegungserklärung Telefaxanschluss Gesellschafterin geschickt worden ist . Funktion Unternehmen hatte ist unerheblich . Jedenfalls bestand gesetzlichen Vertreter US-Gesellschaft Möglichkeit Schriftstück Kenntnis nehmen . Inhalts Mitteilung : like will GmbH . stand erwarten Schriftstück gesetzlichen Vertreter . weitergeleitet würde . Auffassung Beschwerdegerichts bestehen auch etwa beachtliche Zweifel Zugang Amtsniederlegungserklärung derzeitige Anschrift Gesellschafterin Gesellschafterliste vermerkten Anschrift übereinstimmt . reicht Briefkopf Gesellschafterin Umzug angezeigt mitgeteilt hat Telefaxnummer tragsteller Erklärung übermittelt hat gleich geblieben sei . Beschwerdegericht hat Anhaltspunkte aufgezeigt Erklärung -9- richtig ist . . Wirklichkeit identisch ist . Bedenken ordnungsgemäßen Zugang ergeben schließlich auch Zweifel bestehen gesetzlicher Vertreter . ist gegebenenfalls Alleinvertretung Entgegennahme Willenserklärungen § Abs. Satz GmbHG stattfindet . gesetzlicher Vertreter US-Gesellschaft ist gegebenenfalls Alleinvertretungsmacht hat richtet Personalstatut Gesellschaft also Recht Staates . Person gesetzlichen Vertreters kommt hier aber entscheidend . Zwar hat Beschwerdegericht angenommen bestehe Widerspruch Erklärung Registergericht treter T. sei gesetzlicher . Inhalt Telefaxschreibens 18 . März Amtsniederlegungserklärung representatives " also gesetzliche Vertreter weitergeleitet worden sei . Widerspruch begründet aber Berücksichtigung nur beschränkten Prüfungspflicht Registergerichts Beschwerdeverfahren Beschwerdegerichts noch beachtlichen Zweifel Wirksamkeit Amtsniederlegung . Erklärung Telefaxanschluss US-Gesellschaft Machtbereich gelangt ist kann ausgegangen werden Entgegennahme derartigen Erklärung befugten Personen Kenntnis genommen haben jedenfalls hätten Kenntnis nehmen können . Antragsteller Sachlage aufzugeben Vertretungsverhältnisse amerikanischen Gesellschaft übersteigt Rahmen Eintragung Amtsniederlegung Geschäftsführers gebotenen registerrechtlichen Prüfung . Rechtsfehlerhaft ist auch Annahme Beschwerdegerichts Antragsteller habe § Abs. GmbHG erforderlichen Urkunden Nachweis Zugangs Amtsniederlegungserklärung vorgelegt . § Abs. GmbHG § Abs. sind Anmeldung Niederlegung Geschäftsführeramtes elektronisch einzureichenden Urkunden Beendigung Vertretungsbefugnis Urschrift öffentlich beglaubigter Abschrift beizufügen . Rechtsprechung Schrifttum ist umstritten regelmäßig urkundliche Nachweis Zugangs Niederlegungserklärung gehört ; ; OLG ; GmbHR ; Gesellschaftsrecht GmbHG § . Nachweis jedenfalls dann vorzulegen ist Zweifel Zugang bestehen ; Wachter GmbHR ; Lohr f. ; 19 . Aufl . § . ; Altmeppen Roth/Altmeppen 6 . Aufl . § . derartiger Nachweis Fall verlangt werden darf so wohl Scholz/Uwe 10 . Aufl . § . 18 ; Paefgen Ulmer/Habersack/Winter . . Frage braucht hier entschieden werden . Antragsteller hat Urkunden vorgelegt Eintragungsverfahren gebotenen Nachweis Zugangs Amtsniederlegungserklärung ausreichen . Zugang Erklärung ergibt Eintragung ausreichenden Gewissheit einerseits Telefax-Sendebericht 7 . Dezember Versendung Erklärung . Telefaxnummer andererseits faxbestätigung US-Gesellschaft 8 . Dezember gesendet Telefax-Anschluss unterzeichnet Sachlage kann Antragsteller verlangt werden weiteren urkundlichen Nachweis Zugang Amtsniederlegungserklärung beizubringen . Sunder Vorinstanzen : AG Entscheidung OLG Entscheidung