You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

599 lines
5.2 KiB

NAMEN
Verkündet
:
14
.
Januar
Justizhauptsekretärin
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
I.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
14
.
Januar
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Pokrant
Prof.
Dr.
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Klägerin
wird
Urteil
14
.
Zivilsenats
11
.
Dezember
aufgehoben
.
Sache
wird
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revision
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
:
Parteien
betreiben
Autohäuser
.
haben
gegeneinander
wettbewerbsrechtliche
Unterlassungsansprüche
bestimmter
Werbemaßnahmen
geltend
gemacht
.
Revisionsinstanz
ist
nur
noch
Widerklage
Beklagten
Interesse
.
28
.
Juni
warb
Klägerin
Internetseite
Kilometerstand
km
Erstzulassung
30
.
März
erfolgt
ist
.
Abbildung
Fahrzeugs
wies
Stelle
Nummernschildes
Bezeichnung
Neuwagen
;
Frontscheibe
Preisauszeichnung
Seitenscheibe
befand
Hinweis
deutsches
Modell
Tageszulassung
handele
.
Beklagte
hält
Werbung
irreführend
.
Landgericht
hat
Klägerin
Androhung
Ordnungsmitteln
Antrag
Beklagten
gemäß
verurteilt
Werbung
Behauptung
unterlassen
ca.
Monate
alten
Tageszulassung
Neuwagen
ist
.
hat
Landgericht
Beklagten
gestattet
Zusammenhang
entstandenen
Abmahnkosten
Höhe
Erstattungsanspruch
Klägerin
aufzurechnen
.
Berufung
Klägerin
ist
Erfolg
geblieben
.
Senat
zugelassenen
Revision
verfolgt
Klägerin
Antrag
Abweisung
Widerklage
Zahlung
weiterer
weiter
.
Beklagte
beantragt
Rechtsmittel
zurückzuweisen
.
Entscheidungsgründe
:
Berufungsgericht
hat
beanstandete
Werbung
irreführend
Abs.
Nr.
angesehen
ausgeführt
:
Werbung
Klägerin
Verkehr
erweckte
Erwartung
Genuss
Vorteile
Neuwagens
kommen
werde
Kauf
angebotenen
Fahrzeugs
erfüllt
zwar
auch
dann
Händler
etwa
Vorführwagen
genutzt
worden
sei
.
Tageszulassung
werde
Fahrzeug
wirtschaftlichen
Wert
gemindert
Zahl
Halter
Vorbesitzer
späteren
Verkauf
Fahrzeugs
Gebrauchtwagen
erhebliche
Rolle
spiele
.
Erstzulassung
bedingte
Verkürzung
Fristen
Herstellergarantie
Neuwertentschädigung
Vollkaskoversicherung
nächste
TÜV-Prüfung
sei
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
nur
dann
unwesentlich
Erstzulassung
Tage
beschränke
Herstellergarantie
Wochen
verkürzt
werde
.
könne
dahinstehen
konkret
beworbenen
Fahrzeug
Neuwagengarantie
bereits
Tageszulassung
laufen
begonnen
habe
.
Zulassung
ca.
Monaten
mindere
unabhängig
Lauf
Herstellergarantie
Wert
Fahrzeugs
.
Bewerbung
Neuwagen
hervorgerufene
irreführende
Eindruck
werde
ausgeräumt
Frontscheibe
Seitenscheiben
angebrachten
Preisauszeichnung
Erstzulassung
hingewiesen
werde
.
II
.
Revision
hat
Erfolg
.
rechtliche
Beurteilung
Werbung
Angabe
Pkw
etwa
Monate
alten
Tageszulassung
sei
Neuwagen
sei
irreführend
wird
getroffenen
Feststellungen
getragen
.
Ausführungen
Berufungsgerichts
sind
widersprüchlich
erlauben
Senat
hinreichend
sichere
rechtliche
Beurteilung
Parteivorbringens
§
Abs.
§
Abs.
Satz
.
1
.
tatsächliche
Vorbringen
Parteien
ist
erster
Linie
Tatbestand
Urteils
entnehmen
§
.
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
ist
jedoch
anerkannt
Geltungsbereich
§
auch
tatsächlichen
Feststellungen
erfasst
werden
Entscheidungsgründen
enthalten
sind
.
Beweiskraft
Tatbestands
auch
Bindung
Revisionsgericht
entfallen
aber
Feststellungen
Widersprüche
Unklarheiten
aufweisen
;
.
.
Berufungsgericht
getroffenen
Feststellungen
enthalten
Widerspruch
Amts
berücksichtigen
ist
.
m.w
.
.
Berufungsgericht
hat
Seite
Urteils
Zulassung
ca.
Monaten
angenommen
also
ununterbrochene
Zulassungsdauer
ca.
Monaten
.
stehen
Berufungsgericht
bestätigte
Unterlassungsgebot
Bezugnahme
tatsächlichen
Feststellungen
Landgerichts
unlösbarem
Widerspruch
.
Klägerin
wurde
Landgericht
untersagt
werben
Fun
ca.
Monate
alten
Tageszulassung
Neuwagen
ist
.
bezieht
Tenor
eindeutigen
Wortlaut
Fahrzeug
ca.
Monate
zuvor
Tageszulassung
bestand
also
Zulassung
grundsätzlich
nur
allenfalls
Tagen
.
abweichendes
Verständnis
ergibt
auch
Gründen
landgerichtlichen
Urteils
.
Dort
ist
Seiten
Tageszulassung
Rede
.
Seite
heißt
liege
bereits
Monate
zurückliegende
anderweitige
Zulassung
Dritten
.
Seite
wird
ausgeführt
Tageszulassung
liege
Monate
.
Formulierungen
kann
entnommen
werden
Landgericht
Begriff
ca.
Monate
alte
Tageszulassung
Zulassung
gemeint
hat
Monate
ununterbrochen
angedauert
hat
.
Entscheidungsgründen
dann
Zulassung
ca.
Monaten
Rede
ist
ist
Bestätigung
landgerichtlichen
Verurteilung
Klägerin
unklar
Berufungsgericht
Tenor
selben
Sinn
Landgericht
verstanden
hat
.
bleibt
offen
Verbot
Werbung
Monate
lang
zugelassenes
Fahrzeug
bezieht
Monaten
allenfalls
Tage
zugelassen
war
.
beruht
rechtliche
Würdigung
Berufungsgerichts
widersprüchlichen
Feststellungen
Revisionsgericht
hinreichend
sichere
Beurteilung
Sachverhalts
erlauben
.
Berufungsurteil
ist
schon
Mangels
aufzuheben
vgl.
.
2
.
fehlt
Berufungsurteil
vollstreckungsfähiger
Inhalt
.
Widersprüche
Tenor
Entscheidungsgründen
ständiger
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
Auslegung
Urteilsausspruchs
heranzuziehen
sind
;
Professorenbezeichnung
Arztwerbung
ist
unbestimmt
konkrete
Werbeform
Klägerin
untersagt
ist
.
3
.
Berufungsurteil
ist
aufzuheben
.
Revisionsgericht
Widersprüchlichkeit
selbst
beseitigen
kann
ist
Sache
Berufungsgericht
zurückzuverweisen
nunmehr
widerspruchsfreie
Feststellungen
treffen
hat
.
Bornkamm
Pokrant
Büscher
Kirchhoff
Vorinstanzen
:
Entscheidung
27.07.2007
Entscheidung