NAMEN Verkündet : 14 . Januar Justizhauptsekretärin Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit I. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 14 . Januar Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Pokrant Prof. Dr. Dr. Dr. Recht erkannt : Revision Klägerin wird Urteil 14 . Zivilsenats 11 . Dezember aufgehoben . Sache wird neuen Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revision Berufungsgericht zurückverwiesen . Tatbestand : Parteien betreiben Autohäuser . haben gegeneinander wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche bestimmter Werbemaßnahmen geltend gemacht . Revisionsinstanz ist nur noch Widerklage Beklagten Interesse . 28 . Juni warb Klägerin Internetseite Kilometerstand km Erstzulassung 30 . März erfolgt ist . Abbildung Fahrzeugs wies Stelle Nummernschildes Bezeichnung Neuwagen ; Frontscheibe Preisauszeichnung Seitenscheibe befand Hinweis deutsches Modell Tageszulassung handele . Beklagte hält Werbung irreführend . Landgericht hat Klägerin Androhung Ordnungsmitteln Antrag Beklagten gemäß verurteilt Werbung Behauptung unterlassen ca. Monate alten Tageszulassung Neuwagen ist . hat Landgericht Beklagten gestattet Zusammenhang entstandenen Abmahnkosten Höhe € Erstattungsanspruch Klägerin aufzurechnen . Berufung Klägerin ist Erfolg geblieben . Senat zugelassenen Revision verfolgt Klägerin Antrag Abweisung Widerklage Zahlung weiterer € weiter . Beklagte beantragt Rechtsmittel zurückzuweisen . Entscheidungsgründe : Berufungsgericht hat beanstandete Werbung irreführend Abs. Nr. angesehen ausgeführt : Werbung Klägerin Verkehr erweckte Erwartung Genuss Vorteile Neuwagens kommen werde Kauf angebotenen Fahrzeugs erfüllt zwar auch dann Händler etwa Vorführwagen genutzt worden sei . Tageszulassung werde Fahrzeug wirtschaftlichen Wert gemindert Zahl Halter Vorbesitzer späteren Verkauf Fahrzeugs Gebrauchtwagen erhebliche Rolle spiele . Erstzulassung bedingte Verkürzung Fristen Herstellergarantie Neuwertentschädigung Vollkaskoversicherung nächste TÜV-Prüfung sei Rechtsprechung Bundesgerichtshofs nur dann unwesentlich Erstzulassung Tage beschränke Herstellergarantie Wochen verkürzt werde . könne dahinstehen konkret beworbenen Fahrzeug Neuwagengarantie bereits Tageszulassung laufen begonnen habe . Zulassung ca. Monaten mindere unabhängig Lauf Herstellergarantie Wert Fahrzeugs . Bewerbung Neuwagen hervorgerufene irreführende Eindruck werde ausgeräumt Frontscheibe Seitenscheiben angebrachten Preisauszeichnung Erstzulassung hingewiesen werde . II . Revision hat Erfolg . rechtliche Beurteilung Werbung Angabe Pkw etwa Monate alten Tageszulassung sei Neuwagen sei irreführend wird getroffenen Feststellungen getragen . Ausführungen Berufungsgerichts sind widersprüchlich erlauben Senat hinreichend sichere rechtliche Beurteilung Parteivorbringens § Abs. § Abs. Satz . 1 . tatsächliche Vorbringen Parteien ist erster Linie Tatbestand Urteils entnehmen § . Rechtsprechung Bundesgerichtshofs ist jedoch anerkannt Geltungsbereich § auch tatsächlichen Feststellungen erfasst werden Entscheidungsgründen enthalten sind . Beweiskraft Tatbestands auch Bindung Revisionsgericht entfallen aber Feststellungen Widersprüche Unklarheiten aufweisen ; . . Berufungsgericht getroffenen Feststellungen enthalten Widerspruch Amts berücksichtigen ist . m.w . . Berufungsgericht hat Seite Urteils Zulassung ca. Monaten angenommen also ununterbrochene Zulassungsdauer ca. Monaten . stehen Berufungsgericht bestätigte Unterlassungsgebot Bezugnahme tatsächlichen Feststellungen Landgerichts unlösbarem Widerspruch . Klägerin wurde Landgericht untersagt werben Fun ca. Monate alten Tageszulassung Neuwagen ist . bezieht Tenor eindeutigen Wortlaut Fahrzeug ca. Monate zuvor Tageszulassung bestand also Zulassung grundsätzlich nur allenfalls Tagen . abweichendes Verständnis ergibt auch Gründen landgerichtlichen Urteils . Dort ist Seiten Tageszulassung Rede . Seite heißt liege bereits Monate zurückliegende anderweitige Zulassung Dritten . Seite wird ausgeführt Tageszulassung liege Monate . Formulierungen kann entnommen werden Landgericht Begriff ca. Monate alte Tageszulassung Zulassung gemeint hat Monate ununterbrochen angedauert hat . Entscheidungsgründen dann Zulassung ca. Monaten Rede ist ist Bestätigung landgerichtlichen Verurteilung Klägerin unklar Berufungsgericht Tenor selben Sinn Landgericht verstanden hat . bleibt offen Verbot Werbung Monate lang zugelassenes Fahrzeug bezieht Monaten allenfalls Tage zugelassen war . beruht rechtliche Würdigung Berufungsgerichts widersprüchlichen Feststellungen Revisionsgericht hinreichend sichere Beurteilung Sachverhalts erlauben . Berufungsurteil ist schon Mangels aufzuheben vgl. . 2 . fehlt Berufungsurteil vollstreckungsfähiger Inhalt . Widersprüche Tenor Entscheidungsgründen ständiger Rechtsprechung Bundesgerichtshofs Auslegung Urteilsausspruchs heranzuziehen sind ; Professorenbezeichnung Arztwerbung ist unbestimmt konkrete Werbeform Klägerin untersagt ist . 3 . Berufungsurteil ist aufzuheben . Revisionsgericht Widersprüchlichkeit selbst beseitigen kann ist Sache Berufungsgericht zurückzuverweisen nunmehr widerspruchsfreie Feststellungen treffen hat . Bornkamm Pokrant Büscher Kirchhoff Vorinstanzen : Entscheidung 27.07.2007 Entscheidung