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3393 lines
26 KiB

NAMEN
Rechtsstreit
Verkündet
:
6
.
Dezember
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
Bürgeranwalt
§
;
.
§
Abs.
Erhalten
Beteiligten
Streitfalls
Fernsehsendung
Möglichkeit
Sachverhalt
Sicht
darzustellen
versuchen
Reporter
Fernsehanstalt
rechtlichen
Probleme
Falles
näher
einzugehen
Darstellung
breiten
Öffentlichkeit
einverständliche
Problemlösung
herbeizuführen
liegt
Rechtsbesorgung
Sinne
Rechtsberatungsgesetzes
.
Titel
Bürgeranwalt
"
Fernsehsendung
Bezeichnung
"
Bürgeranwalt-Reporter
Reporter
Sendung
liegt
Ankündigung
Rechtsbesorgung
.
.
6
.
Dezember
I.
Zivilsenat
hat
mündliche
Verhandlung
6
.
Dezember
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Pokrant
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
wird
Urteil
20
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
17
November
aufgehoben
.
Anschlußberufung
Beklagten
wird
Zurückweisung
Berufung
Klägers
Urteil
41
.
Kammer
Handelssachen
Landgerichts
18
.
Dezember
teilweise
abgeändert
.
Klage
wird
insgesamt
abgewiesen
.
Kosten
Rechtsstreits
trägt
Kläger
.
Tatbestand
:
Beklagte
öffentlich-rechtliche
Anstalt
organisierte
Bayerische
Rundfunk
strahlte
Programm
19
.
März
bundesweit
Fernsehsendung
Titel
Bürgeranwalt
"
.
Sendung
kamen
verschiedene
Bürger
Klageantrag
wiedergegebenen
Beiträgen
Wort
Darstellung
Sendung
Verhalten
Bank
Arbeitsamtes
Gemeindeverwaltung
Automobilherstellers
beeinträchtigt
fühlten
.
Kläger
Rechtsanwalt
ist
hat
Verhalten
Beklagten
Verstoß
Rechtsberatungsgesetz
gesehen
wettbewerbswidrig
beanstandet
.
macht
geltend
Beklagte
berichte
Sendung
nur
tatsächliche
Streitfälle
greife
unmittelbar
anhängige
Auseinandersetzungen
besorge
fremde
Rechtsangelegenheiten
.
Kläger
hat
beantragt
Beklagten
Androhung
Ordnungsmitteln
verurteilen
unterlassen
geschäftlichen
Verkehr
Zwecken
Wettbewerbs
ausgestrahlten
Sendereihe
"
Bürgeranwalt
"
1
.
Zuschauer
folgt
aufzufordern
:
"
mal
reingefallen
sein
sollten
dann
notieren
folgende
Telefonnummer
nachher
eingeblendet
wird
.
nächste
Sendung
ist
da
zeigen
wieder
Fälle
.
Vielleicht
sind
.
;
"
gutes
Recht
gebracht
fühlen
Behörden
schikaniert
Einkauf
übervorteilt
geht
Sache
.
Sprechen
Band
.
Telefon
Rund
Uhr
"
;
2
.
dort
derartige
Fälle
berichten
"
Bürgeranwalt-Team
"
Zuschauern
geholfen
hat
geschieht
19.3.1997
ausgestrahlten
Sendung
nachstehend
auszugsweise
Wortlaut
wiedergegebenen
Textbeiträgen
:
"
Anmoderation
recht
guten
Abend
verehrte
Zuschauer
neuesten
Ausgabe
Sendung
Bürgeranwalt
werden
wieder
Fälle
aufzeigen
Behörden
Bürger
schikanieren
Bürger
Tisch
gezogen
werden
werden
auch
Tips
geben
manchmal
ist
ja
ganz
wichtig
vermeidet
ist
ja
eigentlich
gescheitere
Weg
.
ersten
Fall
geht
Gepäckstück
Dame
kaputt
zurückbekommen
hat
.
Moderator
:
Vorher
möcht
mal
sagen
Frau
phonetisch
helfen
konnten
allein
Tatsache
recherchierten
bewirkte
Scheck
DM
Entschuldigungsschreiben
gekriegt
hat
also
ist
ja
auch
.
Fall
:
W.
./.
Herr
:
bin
jetzt
schon
fast
Jahre
Kunde
B.
bin
verwundert
Nichterbringen
Leistung
auch
noch
Geld
bezahlen
muß
.
Herr
:
wundert
unserein
natürlich
auch
.
haben
Vertreter
gebeten
fragen
einfach
.
gibt‘s
denn
tun
Geld
kriegt
?
Vertreter
:
ist
besonderer
Wunsch
gewesen
Herrn
Eröffnung
Kontos
Post
Nachricht
Bank
zugesandt
wird
.
weicht
Standardeinrichtungen
ganz
einfach
.
Herr
:
Sparbuch
gibt‘s
doch
sowieso
Post
?
Vertreter
:
liegt
Ermessen
Sparbuchinhabers
.
gibt
sehr
wohl
Kontoinhaber
B.
Finanzamt
Steuerrückvergütung
Sparbuchnummer
angeben
lassen
dorthin
überweisen
dann
kriegen
auch
Post
.
Herr
:
jetzt
haben‘s
schon
komplizierten
Fall
konstruiert
.
Also
Normalfall
ist
ja
Post
kriegt
.
lassen
wir‘s
mal
.
Selbst
Post
bekäme
ist
so
wild
Computer
Befehl
geben
Herr
kriegt
Post
hat
Fall
erledigt
?
Vertreter
:
ist
manuelle
Bearbeitung
manuell
heißt
Menschen
eingesetzt
werden
müssen
kostet
heute
ganz
einfach
Geld
.
darf
Acht
lassen
Herr
hat‘s
ja
selber
gesagt
ist
fast
Jahre
Kunde
Dienstleistung
haben
Jahre
lang
kostenlos
erbracht
dann
ist
halt
irgendwann
kostenträchtig
geworden
.
Herr
:
Ham‘s
gesagt
?
Vertreter
:
durften
sagen
.
Herr
:
denn
?
Vertreter
:
Herr
hat
eröffnung
explizit
gesagt
dürft
schreiben
gesagt
hat
weiß
Bank
.
war
sein
Auftrag
haben
gehalten
.
Herr
:
aber
darf
denn
Bank
Gebühren
verlangen
mitzuteilen
?
Vertreter
:
Grundsatz
Herr
:
aber
Fall
.
Vertreter
:
beauftragt
.
Herr
:
Herr
sehen
denn
?
Herr
W.
:
wollte
ja
nur
Ausdruck
bringen
Werbepost
ähnliche
Post
erhalten
sollte
.
Herr
:
Vielleicht
haben
Geld
Frau
verstekken
wollen
.
Herr
:
ist
ganz
bestimmt
Fall
.
ist
nur
konstruiert
ist
völlig
unverständlich
.
Selbst
hätte
Post
zuschicken
wollen
hätte
müssen
dann
hätte
ja
zumindestens
aufbewahren
müssen
ist
ja
einziger
Brief
ausgehändigt
worden
vorgezeigt
worden
Gebühr
zuerst
DM
später
DM
jährlich
berechnen
wird
.
Herr
:
haben‘s
jetzt
schon
zahlt
?
Herr
:
habe
DM
hat
abgezogen
Intervention
hin
hat
B.
Schreiben
haben
selber
Ausdruck
gebracht
verwundern
haben
dann
DM
zurücküberwiesen
.
Herr
:
ist
jetzt
restlichen
DM
?
Sein‘s
da
hart
?
Vertreter
:
sehen
eigentlich
Verschulden
unsererseits
.
Gründe
Herr
:
Verschulden
.
getan
haben
halt
DM
.
Vertreter
:
konnten
ja
Beauftragung
absehen
Post
jetzt
hier
anfällt
.
steuert
Kontoinhaber
.
Sparbuchinhaber
kann
Herr
:
Also
jetzt
geben
ihr‘m
Herzen
Stoß
.
Jetzt
warn‘s
einmal
kulant
seien
Sie‘s
nochmal
.
Vertreter
:
.
sehen
hier
Verschulden
.
kann
einfach
Bank
Jahre
Geld
geben
Bank
verbieten
Kontakt
Kunden
aufzunehmen
dann
Jahre
lang
kümmern
Sache
.
Herr
:
Also
lernen
?
Post
zuschikken
lassen
Post
reich
werden
lassen
?
Vertreter
:
.
Bank
sagt
soll
schreiben
dann
darf
lange
Strecken
halt
Geld
kümmern
.
Da
muß
halt
mal
Bank
gehen
fragen
Sache
ist
.
Herr
:
haben
recherchiert
anderen
Banken
verlangen
Bitten
.
Vertreter
:
kann
beurteilen
.
Fall
:
./.
Arbeitsamt
Herr
:
Also
Damen
Herren
wieder
gehört
rentiert
immer
genau
nachfragt
tut
Bürgeranwalt
tut
auch
nächsten
Fall
.
Da
ist
junger
Mann
gute
Stelle
hatte
Stelle
aber
gekündigt
bekam
Arbeitsamt
ging
umschulen
ließ
dann
dachte
:
Gott
Umschulung
klappt
dann
wieder
krieg
nimm
doch
lieber
wie‘s
immer
empfohlen
wird
schlechter
bezahlte
Stelle
Umschulung
sein
.
hat
getan
noch
krank
wurde
.
dann
wollte
Arbeitsamt
Geld
.
Sprecher
:
Dienstschluß
Auslieferungslager
Schuhhauses
..
Hier
ist
neue
Arbeitsstätte
..
Jahrelang
war
gelernte
Buchhändler
Arbeit
.
Dann
begann
Umschulung
.
Monaten
brach
Arbeitsamt
finanzierte
Fortbildung
nahm
Stelle
Lagerarbeiter
.
letzten
Schulungswochen
fordert
Arbeitsamt
jetzt
Geld
.
Unrecht
?
:
Wochen
konnte
Unterricht
teilnehmen
einfachen
Gründen
.
Grund
war
-9-
vorletzte
Woche
August
krank
auch
Arzt
krankgeschrieben
letzte
Augustwoche
hatte
C.-lnstitut
Umschulung
gemacht
habe
Betriebsurlaub
.
dann
kann
natürlich
teilnehmen
Schule
geschlossen
hat
.
Reporter
Ort
:
war
ja
letztes
Jahr
August
.
Haben
Arbeitsamt
Fakten
mitgeteilt
?
:
habe
Arbeitsamt
mitgeteilt
auch
.
muß
ja
immer
doppelt
machen
.
müssen
einmal
Institut
krankmelden
Arbeitsamt
ist
geschehen
.
korrekten
Wege
.
Sprecher
:
Immer
wieder
versuchte
39-jährige
wechselnd
Mitarbeitern
Arbeitsamtes
sein
Problem
klar
machen
.
Arbeitsamt
beharrte
Rückzahlung
.
Reporter
Ort
:
haben
dann
getan
?
:
Dann
habe
Anwalt
angerufen
Fall
kurz
geschildert
hat
gesagt
ist
ganz
klare
Geschichte
Anspruch
Geld
haben
zurückzufordern
.
Rechtsanwalt
hat
dann
schriftlich
Arbeitsamt
gewendet
.
Reporter
Ort
:
lange
zieht
dann
Angelegenheit
jetzt
schon
?
:
September
letzten
Jahres
.
Reporter
Ort
:
müssen
immer
noch
Drohung
leben
DM
bezahlt
werden
müssen
?
:
habe
Wochen
sogar
zweite
Mahnung
Arbeitsamt
bekommen
.
Untertitel
:
Bürgeranwalt-Reporter
:
Bürgeranwalt-Team
hat
Arbeitsamt
Beschwerde
konfrontiert
.
monatelang
gar
tat
hat
Arbeitsamt
Klärung
Angelegenheit
Tage
zugesagt
.
Heute
ist
soweit
gehen
hören
Erfolg
hatten
.
Bürgeranwalt-Reporter
:
haben
Angelegenheit
überprüft
.
ist
denn
herausgekommen
?
Mitarbeiter
Arbeitsamtes
:
hatten
Mitte
November
Betrag
DM
Herrn
zurückfordern
müssen
bekannt
war
fragigen
Zeitraum
August
arbeitsunfähig
erkrankt
war
.
Herr
hat
zwischenzeitlich
Januar
gebeten
hatten
Bescheinigung
nachgereicht
.
Bescheinigung
ist
letzte
Woche
eingetroffen
selbstverständlich
haben
jetzt
Grundlage
Rückforderung
absehen
Betrag
Herrn
natürlich
Recht
zusteht
.
Kosten
außergerichtlichen
Verfahren
h.
Anwaltskosten
entstanden
sind
können
Fällen
ebenfalls
übernehmen
.
Bürgeranwalt-Reporter
:
Also
Sieg
Herrn
ganzen
Linie
.
Mitarbeiter
Arbeitsamtes
:
konnten
Gott
sei
Herrn
vollen
Umfang
stattgeben
Eingabe
war
Fall
berechtigt
nachweislich
Zeit
arbeitsunfähig
erkrankt
war
.
Herr
Studio
:
Rolle
wird‘s
schon
Tatsache
gespielt
haben
Team
waren
dann
so
schnell
ging
.
Fall
:
Familie
Familie
S.
Untertitel
:
Bürgeranwalt-Reporter
:
nördlichen
scheint
bäuerliche
Kulturlandschaft
noch
Ordnung
.
Gäbe
da
Rechtsstreit
Bauern
Gemeinde
Odelgruam
.
soll
nämlich
beseitigt
werden
gemeindlicher
Weg
drübergeht
.
soll
Bauern
100.000,00
DM
kosten
sagt
.
Bürgeranwalt-Team
sind
losgefahren
haben
Sach
angeschaut
.
Sprecher
:
Geschichte
wohl
oft
gibt
.
Generationen
zerstrittene
Bauern
Zankapfel
alter
öffentlich
gewidmeter
Weg
mitten
Hof
.
paßt
durchfährt
.
muß
natürlich
erst
recht
durchfahren
.
fällt
auch
noch
Einsturzgefahr
alten
Odelgrube
hinzuweisen
Teil
Weges
führt
.
Gemeinde
wird
Verkehrssicherheitspflicht
Karren
gespannt
beschränkt
Zufahrt
zunächst
Tonne
klagt
gleichzeitig
Beseitigung
altersschwachen
Betonbauwerkes
.
Gemeinde
gewinnt
Prozeß
Schwank
droht
Tragödie
werden
.
Nebenerwerb
bewirtschaften
müssen
Odelgrube
entfernen
bedroht
Existenz
.
Frau
:
ham
Landgericht
vorig‘s
Jahr
Juni
Prozeß
verloren
jetzt
steht
Zwangsvollstreckung
Also
Jauchegrube
muß
entfernt
werden
also
muß
Teil
auf‘m
Weg
ist
muß
weg
hat
ganz
harte
Sache
jetzt
gezwungen
sind
Landwirtschaft
aufgeben
.
:
fährt
denn
da
überhaupt‘s
?
selber
Nachbar
.
Herr
:
Nachbar
fahren
.
fahren
anem
Radl
Privatgrund
.
:
grund
fahren
?
kann
Herr
:
hat
Privatgrund
verloren
.
Frau
:
befindet
gegenüberliegend
Weg
eigentlich
bestimmt
ist
breiter
ist
viel
breiter
näher
.
Sprecher
:
Nachbarn
hat
Ausweg
Haken
.
scharfe
Eck
nämlich
jedesmal
mühsam
rangieren
muß
.
Da
hat
Hof
viel
einfacher
.
verfahrene
Situation
.
Laufe
Recherchen
Bürgeranwalt-Teams
zeichnet
Lösung
.
Odelgrubenbesitzer
sind
Umständen
bereit
garche
Kurve
entschärfen
.
Auch
Gemeinde
akzeptabler
Ausweg
.
traut
.
Frau
:
befürchten
jetzt
unterschreiben
Bürgermeister
nix
wissen
will
.
Zwangsvollstreckung
Hals
haben
.
:
sind
Bürgermeister
ist
verbittert
.
mißtrauisch
auch
Bürgermeister
:
Zwangsvollstreckung
ist
letztes
Wort
kompromißbereit
sind
.
müssen
Lösung
Wendemöglichkeit
anbieten
müssen
auch
Unterschrift
leisten
.
war
Aussage
auch
Gemeinderates
also
klipp
klar
hat
Bürgermeister
Auftrag
Gemeinderatsbeschluß
dann
vollziehen
.
ist
nur
Mist
gewachsen
war
fast
einhellige
Meinung
Gemeinderates
einfach
irgendwann
genug
gehabt
Streitereien
.
:
Familie
einwilligen
würde
kann
garantieren
Gemeinde
Nachbar
mitziehen
?
Bürgermeister
:
Gemeinde
muß
dann
Gemeinderatsbeschluß
herbeiführen
geänderten
Voraussetzungen
.
Gemeinderat
zahm
paßt
mal
also
da
entgegengekommen
ham
zumindest
Willen
erkennen
lassen
haben
unterschrieben
gleichzeitig
haben
da
Grunderwerb
getätigt
bieten
da
andere
Lösung
telefonischer
Auskunft
auch
Herr
S.
schon
Bereitschaft
erkennen
hat
lassen
zustimmt
dann
sehe
eigentlich
Problematik
groß
.
:
Können
jetzt
hier
Kamera
%
garantieren
unterschreiben
Wendemöglichkeit
lösen
Fall
dann
Tisch
kommt
?
Bürgermeister
:
Also
%
nie
Gemeinderat
immer
abwarten
muß
%
würde
so
sehen
.
Sprecher
:
vermitteln
kann
Bürgeranwalt
schon
Optimismus
wird
gewarnt
.
:
Lösung
?
Frau
:
wäre
Lösung
.
%
bleibt
%
.
Herr
Studio
:
Also
kann
sagen
inzwischen
%
sind
.
haben
vorhin
nochmal
telefoniert
Einigung
scheint
inzwischen
fast
ganz
sicher
also
fast
ganz
sicher
.
Fall
:
Herr
:
letzten
Bürgeranwalt-Sendung
haben
gesorgt
Dame
neu
lackiert
bekommt
dauernd
rostete
.
schauen
natürlich
Fällen
geworden
ist
jetzt
schauen
Dame
O.
geworden
ist
.
Sprecherin
:
halben
Jahr
hat
Bürgeranwalt
Hilfe
gebeten
.
neuer
rostete
Stellen
immer
wieder
.
Lackierversuche
Autohändler
konnten
Problem
beheben
.
letzten
Sendung
hatten
Marketingleiter
Firma
zusammengebracht
.
Angebot
:
Marketingleiter
:
werden
Auto
gerne
instandsetzen
zwar
so
gehört
Schaden
wiederholt
.
sage
wollen
Zustand
versetzen
gehört
dann
bedeutet
umfangreiche
Reparatur
nur
Ausbessern
natürlich
auch
wieder
Garantie
übernehmen
.
Sprecherin
:
Monate
später
fragen
.
Reporterin
:
Frau
hat
denn
unternommen
lhrm
Auto
Sendung
waren
?
Frau
:
Also
hat
damals
Auto
mitgenommen
Werkstatt
hat
total
lackiert
halt
lackieren
war
repariert
.
Reporterin
:
sind
jetzt
Ergebnis
zufrieden
:
Frau
:
Also
war
Anfang
war
sehr
zufrieden
Auto
wiedergekommen
ist
Werkstatt
war
wirklich
lackiert
bestens
.
Bloß
Wochen
habe
halt
leider
wieder
Rostfleck
entdeckt
Auto
Reporterin
:
gleichen
Stelle
wieder
?
Frau
:
gleichen
Stelle
.
ist
natürlich
irgendwo
enttäuschend
.
Reporterin
:
hat
denn
jetzt
gesagt
hier
schon
wieder
neuer
Rostfleck
entstanden
ist
?
Frau
:
haben
vorgeschlagen
Auto
wieder
auszubessern
Rostflecken
entfernen
Auto
abzukaufen
Auto
zurückzunehmen
.
Reporterin
:
werden
entscheiden
?
Frau
:
werde
entscheiden
Auto
zurücknehmen
.
Herr
:
Also
Montagsauto
war
schlecht
ist
Dame
Lösung
weggekommen
.
"
;
3
.
Dritten
insbesondere
Aufforderung
hin
erfolgten
Telefonanrufe
Zwecke
Besorgung
Rechtsangelegenheiten
bestimmten
Person
tätig
werden
Tätigkeit
anzukündigen
und/oder
werben
II
.
Sendereihe
Sendetitel
"
Bürgeranwalt
"
versehen
und/oder
Reporter
"
Bürgeranwalt-Reporter
"
nennen
.
Beklagte
ist
Klage
entgegengetreten
.
hat
berufen
Sendung
"
Bürgeranwalt
"
handele
Verbrauchersendung
typische
Situationen
Bürgern
Umgang
Behörden
Unternehmen
gezeigt
würden
Beteiligten
Wort
kämen
.
Befassung
rechtlichen
Fragen
erfolge
.
einzelnen
Verbraucher
entfaltete
Tätigkeit
sei
publizistischen
Bereich
beschränkt
.
Landgericht
hat
Beklagten
Antrag
verurteilt
weitergehende
Klage
abgewiesen
.
Berufung
Klägers
hat
Berufungsgericht
Beklagten
Zurückweisung
Anschlußberufung
auch
Klageanträgen
verurteilt
.
Revision
Zurückweisung
Kläger
beantragt
verfolgt
Beklagte
Antrag
Klage
abzuweisen
.
Entscheidungsgründe
:
Berufungsgericht
hat
Unterlassungsanspruch
§
i.V.
Art
.
§
Abs.
bejaht
Begründung
vorausgegangenen
einstweiligen
Verfügungsverfahren
ergangene
Entscheidung
Bezug
genommen
ergänzend
ausgeführt
:
Klageantrag
sei
hinreichend
bestimmt
.
Begriff
Besorgung
fremder
Rechtsangelegenheiten
"
sei
rechtstechnisch
Antrag
Sinn
gemeint
.
Gegenstand
Klageverfahrens
sei
allgemein
Berechtigung
Beklagten
irgendwie
gearteten
rechtsbesorgenden
Tätigkeit
wettbewerbsrechtliche
Zulässigkeit
Kläger
beanstandeten
Beiträge
Sendung
19
.
März
.
Beklagte
habe
aufgeführten
Fällen
fremde
Rechtsangelegenheiten
besorgt
Verbot
Art
.
§
Abs.
verstoßen
.
Beklagten
könne
ausgegangen
werden
Redaktion
Rechtslage
prüfe
Zuschauern
Rechtsrat
erteile
Berichterstattung
ausgewählten
Beteiligten
hingewiesen
würden
Befassung
Vorgängen
Beklagten
könne
rechtliche
Vertretung
Rechtsanwalt
ersetzen
.
Entscheidend
sei
Beklagte
nur
Rechtsfälle
berichte
einzelfallbezogen
Ansprüche
Dritter
aufgreife
Ziel
Durchsetzung
zumindest
Förderung
behandele
.
Verbot
rechtsbesorgenden
Tätigkeit
Fernsehanstalten
sei
geeignet
auch
erforderlich
Ziel
Rechtsberatungsgesetzes
verwirklichen
Rechtsuchenden
ungeeigneten
Beratern
Rechtsanwaltschaft
Wettbewerb
Personen
schützen
standesrechtlichen
gebührenrechtlichen
sonstigen
Interesse
Rechtspflege
gesetzten
Schranken
unterlägen
.
grundgesetzlich
garantierte
Pressefreiheit
rechtfertige
Sonderbehandlung
Medien
.
Beklagte
habe
beanstandeten
Sendung
Zwecken
Wettbewerbs
gehandelt
.
habe
Besorgung
fremder
Rechtsangelegenheiten
Wettbewerbsverhältnis
Angehörigen
rechtsberatenden
Berufe
gestellt
Kläger
angehöre
.
eigene
Wettbewerbsförderung
trete
auch
völlig
anderen
Beweggründen
Beklagten
sei
journalistischen
Berichterstattung
notwendigerweise
einhergehende
Begleiterscheinung
.
Beklagte
habe
Markt
Konfliktlösungen
schaffen
wollen
.
Sendebezeichnung
"
Bürgeranwalt
"
Bezeichnung
Reporter
"
Bürgeranwalt-Reporter
"
sei
unzulässige
Ankündigung
Rechtsbesorgung
.
II
.
Beurteilung
gerichteten
Angriffe
Revision
haben
Erfolg
.
führen
Aufhebung
angefochtenen
Urteils
Abweisung
Klage
.
1
.
Rüge
Revision
Berufungsurteil
sei
Tatbestand
versehen
bleibt
Erfolg
.
Berufungsgericht
Wert
Beschwer
Beklagten
DM
festgesetzt
Revision
rechtsgrundsätzlicher
Bedeutung
§
Abs.
Satz
Nr.
zugelassen
hat
hat
Darstellung
Tatbestandes
Bezugnahme
Urteil
Landgerichts
abgesehen
ersichtlich
Sache
revisibel
angesehen
hat
Abs.
.
Annahme
ist
unzutreffend
Bundesgerichtshof
Beschwer
Beklagten
DM
übersteigenden
Betrag
festgesetzt
hat
.
Berufungsurteil
ist
grundsätzlich
aufzuheben
Tatbestand
enthält
Urteil
Regel
entnommen
werden
kann
Streitstoff
Berufungsgericht
Entscheidung
zugrunde
gelegt
hat
vgl.
.
;
.
f.
;
Urt
.
5.5.1998
f.
.
Aufhebung
Berufungsurteils
allein
Fehlens
Tatbestandes
kann
nur
ausnahmsweise
abgesehen
werden
Ziel
Revisionsverfahrens
Anwendung
Rechts
festgestellten
Sachverhalt
nachzuprüfen
Einzelfall
erreicht
werden
kann
Streitstand
Entscheidungsgründen
angefochtenen
Urteils
Beurteilung
Rechtsfragen
ausreichenden
Umfang
ergibt
vgl.
;
.
ist
vorliegend
ausnahmsweise
auszugehen
.
Berufungsurteil
enthält
Ziff
.
Urteilsformel
vorstehend
angeführten
Klageantrags
wörtliche
Wiedergabe
Kläger
beanstandeten
Teile
Sendung
Beklagten
19
.
März
.
bundesweite
Verbreitung
Sendereihe
"
Bürgeranwalt
"
folgt
Feststellungen
einstweiligen
Verfügungsverfahren
Parteien
ergangenen
Berufungsurteil
16
.
Dezember
fungsgericht
angefochtenen
Entscheidung
Bezug
genommen
hat
.
Senat
kann
Grundlage
Berufungsgericht
Entscheidungsgründen
wiedergegebenen
Bezug
genommenen
Sachverhalts
rechtlichen
Erwägungen
Berufungsgerichts
revisionsrechtlich
nachprüfen
.
geht
auch
Revisionserwiderung
.
2
.
Berufungsgericht
hat
auch
Recht
angenommen
Klageantrag
hinreichend
bestimmt
ist
.
§
Abs.
Nr.
darf
Unterlassungsantrag
so
undeutlich
gefaßt
sein
Streitgegenstand
Umfang
Entscheidungsbefugnis
Gerichts
mehr
klar
umrissen
sind
Beklagte
erschöpfend
verteidigen
kann
Ergebnis
Vollstreckungsgericht
Entscheidung
überlassen
bleibt
Beklagten
verboten
ist
vgl.
.
24.11.1999
Gesetzeswiederholende
Unterlassungsanträge
;
Abgasemissionen
;
.
TCM-Zentrum
;
.
Herz-Kreislauf-Studie
.
Anforderungen
genügt
auch
Klageantrag
3
.
Revision
beruft
Erfolg
Begriff
"
Besorgung
fremder
Rechtsangelegenheiten
"
werde
nur
Gesetzestext
wiederholt
vgl.
Gesetzeswiederholende
Unterlassungsanträge
.
Antrag
ist
Besorgung
Rechtsangelegenheiten
Ankündigung
entsprechende
Werbung
gerichtet
.
wird
Antrag
beanstandete
Verletzungsform
aufgreift
klägerische
Vorbringen
ausreichend
konkretisiert
vgl.
.
Unternehmensberatungsgesellschaft
insoweit
abgedruckt
.
;
Wettbewerbsrechtliche
Ansprüche
7
.
Aufl
.
Kap
.
Rdn
.
8)
.
3
.
Berufungsgericht
hat
Unterlassungsanspruch
§
Art
.
§
Abs.
bejaht
.
hält
revisionsrechtlichen
Nachprüfung
stand
.
kann
dahinstehen
Annahme
Handelns
Beklagten
Zwecken
Wettbewerbs
Berufungsgericht
gerichteten
Angriffe
Revision
durchgreifen
.
fehlt
jedenfalls
Verstoß
Rechtsberatungsgesetz
.
Berufungsgericht
hat
angenommen
rechtsbesorgende
Tätigkeit
.
S.
Art
.
§
Abs.
liege
auch
Redaktion
Beklagten
Rechtslage
prüfe
noch
Zuschauern
Rechtsrat
erteile
Sendung
Beklagten
einzelfallbezogen
Ansprüche
Dritter
aufgegriffen
Ziel
Durchsetzung
zumindest
Förderung
behandelt
werden
.
Beurteilung
ist
Berufungsgericht
rechtsfehlerhaft
weiten
Begriff
rechtsbesorgenden
Tätigkeit
ausgegangen
.
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofes
ist
Abgrenzung
erlaubnisfreier
Geschäftsbesorgung
erlaubnispflichtiger
Rechtsbesorgung
Kern
Schwerpunkt
Tätigkeit
abzustellen
Besorgung
wirtschaftlicher
Belange
vielfach
auch
rechtlichen
Vorgängen
verknüpft
ist
.
erlaubnispflichtige
Besorgung
fremder
heiten
.
S.
Art
.
§
Abs.
liegt
geschäftsmäßige
Tätigkeit
gerichtet
geeignet
ist
konkrete
fremde
Rechtsangelegenheiten
verwirklichen
konkrete
fremde
Rechtsverhältnisse
gestalten
.
ist
fragen
Tätigkeit
überwiegend
wirtschaftlichem
Gebiet
liegt
Wahrnehmung
wirtschaftlicher
Belange
bezweckt
rechtliche
Seite
Angelegenheit
Vordergrund
steht
wesentlich
Klärung
rechtlicher
Verhältnisse
geht
.
Einstufung
erlaubnispflichtige
Rechtsbesorgung
kann
Anbetracht
Tatsache
nahezu
Lebensbereiche
rechtlich
durchdrungen
sind
kaum
wirtschaftliche
Betätigung
rechtsgeschäftliches
Handeln
möglich
ist
rechtliche
Wirkung
bleibt
allein
rechtlichen
Formen
Auswirkungen
Verhaltens
abgestellt
werden
.
bedarf
vielmehr
abwägenden
Beurteilung
jeweils
beanstandeten
Verhaltens
hierbei
Rechtsbesorgung
handelt
Tätigkeit
geht
anderen
Dienstleistern
erfüllt
werden
kann
Qualität
Dienstleistung
Funktionsfähigkeit
Rechtspflege
Aufrechterhaltung
benötigten
Rechtsberater
beeinträchtigt
werden
vgl.
.
Titelschutzanzeigen
Dritte
;
Urt
.
Sachverständigenbeauftragung
jeweils
m.w
.
;
vgl.
auch
Großkomm
.
Rdn
.
.
Grundsätze
sind
auch
Beurteilung
heranzuziehen
Beklagte
konkrete
Gestaltung
beanstandeten
Fernsehsendung
Rechtsberatungsgesetz
verstoßen
hat
vgl.
auch
:
Rennen/
Caliebe
Rechtsberatungsgesetz
3
.
Aufl
.
Art
.
§
Rdn
.
.
Abwägung
sind
Rechtsberatungsgesetz
tragenden
Belange
Gemeinwohls
einzubeziehen
Allgemeinheit
ungeeigneten
Rechtsberatern
schützen
Funktionsfähigkeit
Rechtspflege
gefährden
vgl.
BVerfGE
27
;
BVerfG
.
ist
wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen
rechtsberatenden
Berufe
Rücksicht
nehmen
.
Weiter
ist
berücksichtigen
Art
.
Abs.
Satz
GG
Rundfunkfreiheit
gewährleistet
freien
individuellen
öffentlichen
Meinungsbildung
dient
BVerfGE
.
allgemeinen
Gesetzen
ergebenden
Grenzen
Grundrechts
Freiheit
Berichterstattung
Presse
Rundfunk
müssen
Licht
Grundrechts
gesehen
werden
.
allgemeinen
Gesetze
sind
Erkenntnis
Bedeutung
Grundrechts
auszulegen
so
Grundrecht
beschränkenden
Wirkung
selbst
wieder
einzuschränken
vgl.
BVerfGE
.
Einschränkung
Rundfunkfreiheit
muß
geeignet
erforderlich
sein
Schutz
allgemeinen
Gesetzes
hier
Rechtsberatungsgesetzes
bewirken
.
Recht
rügt
Revision
Berufungsgericht
habe
Verstoß
Rechtsberatungsgesetz
angenommen
Beklagte
Rechtsangelegenheiten
befasse
auch
fördere
.
Rechtsbesorgung
Sinne
Rechtsberatungsgesetzes
grundsätzlich
auszugehen
ist
Presse
Rundfunk
Fernsehen
Durchsetzung
Ansprüchen
Einzelfall
einschalten
ausschließlich
Berichterstattung
versuchen
Forderungen
zen
ist
umstritten
bejahend
:
OLG
;
OLG
f.
;
EWiR
;
Henssler/Holthausen
EWiR
420
;
Flechsig
;
Bürglen
.
;
.
aaO
.
§
Rdn
.
;
f.
;
;
vgl.
auch
:
Großkomm
.
UWG/Teplitzky
§
Rdn
.
Hinweis
Nichtannahmebeschluß
Senats
11.2.1999
.
S.
.
Wird
nur
Berichterstattung
Medien
ausgehende
Wirkung
benutzt
Forderungen
öffentlichen
Drucks
durchzusetzen
Schwerpunkt
Hilfestellung
rechtlichen
Bereich
liegt
ist
Ansicht
Berufungsgerichts
bereits
Rechtsbesorgung
Sinne
Rechtsberatungsgesetzes
auszugehen
.
Handelnde
muß
unmittelbar
rechtlichem
Gebiet
tätig
werden
vgl.
Altenhoff/
Rechtsberatungsgesetz
10
.
Aufl
.
Rdn
.
;
Art
.
§
Rdn
.
m.w
.
;
Rennen/Caliebe
aaO
.
§
Rdn
.
m.w
.
derartiger
Berichterstattung
fehlt
.
berührt
auch
Schutzzweck
Rechtsberatungsgesetzes
Allgemeinheit
ungeeigneten
Rechtsberatern
schützen
Funktionsfähigkeit
Rechtspflege
gefährden
.
Sendungen
Folge
haben
Zuschauer
Fernsehsender
Vertrauen
wenden
erhielten
dort
Hilfe
Rechtsnachteile
erleiden
rechtzeitig
Rechtsanwalt
aufsuchen
vgl.
Befürchtung
:
Rennen/Caliebe
aaO
.
§
Rdn
.
;
EWiR
rechtfertigt
entsprechende
Verhalten
Fernsehanstalt
Rechtsberatungsgesetz
unterwerfen
.
ist
vielmehr
mögliche
Konsequenz
Betroffenen
Rechte
rechtsförmlicher
Weise
durchzusetzen
versucht
.
Auch
Belange
Rechtsanwaltschaft
sind
relevanter
Weise
betroffen
.
Angehörigen
rechtsberatenden
Berufe
ist
Hilfeleistung
vorbehalten
rechtlich
auswirken
kann
vgl.
Titelschutzanzeigen
Dritte
.
Rechtsberatungsgesetz
sichert
Streitigkeiten
Durchsetzung
Forderungen
Verbraucherinteressen
Schwerpunkt
rechtlichem
Gebiet
Rechtsstreitigkeiten
geführt
werden
.
Auch
etwaige
Sendungen
verbundene
Bloßstellung
ist
jeweils
Betroffenen
geltend
machen
;
Anwendung
Rechtsberatungsgesetzes
ist
Beeinträchtigung
Belang
.
Streitfall
ist
Verstoß
Art
.
§
Abs.
gegeben
.
vermag
Senat
Grundlage
Berufungsgericht
getroffenen
Feststellungen
Inhalt
beanstandeten
Sendung
Beklagten
selbst
entscheiden
.
Schwerpunkt
Berichterstattung
Beklagten
beanstandeten
Sendung
liegt
rechtlichem
Gebiet
.
Rechtsfragen
werden
Klageantrag
aufgeführten
Fällen
näher
erörtert
.
Vielmehr
erhalten
Beteiligten
Möglichkeit
Sachverhalt
Sicht
darzulegen
Standpunkt
vertreten
Reporter
Beklagten
versuchen
rechtlichen
Belange
weiter
einzugehen
einverständliche
Problemlösung
herbeizuführen
Darstellung
breiten
Öffentlichkeit
ersichtlich
Konfliktlösung
genutzt
wird
.
Klageantrag
aufgeführten
Textpassage
Klageantrag
wiedergegebenen
Einführung
Anmoderation
liegt
anders
Berufungsgericht
angenommen
hat
Ankündigung
zugrunde
fremde
Rechtsangelegenheiten
Sinne
Rechtsberatungsgesetzes
besorgen
.
gilt
auch
Sendung
angekündigt
wird
gehe
Sache
Zuschauer
gutes
Recht
"
gebracht
fühlten
.
Zuschauer
angesprochene
Verkehrskreise
fassen
auch
Teile
Sendung
nur
Angebot
tatsächlichen
Hilfestellung
.
entspricht
Sendekonzept
Beklagten
Sendung
"
Bürgeranwalt
"
19
.
März
beanstandeten
Fällen
nur
Unterstützung
Konfliktlösung
Rechtsberatung
anbietet
.
unterscheidet
Streitfall
auch
Sachverhalt
Entscheidung
Oberlandesgerichts
26
.
März
zugrunde
lag
.
Entscheidung
hatte
Berufungsgericht
revisionsrechtlich
beanstandender
Weise
festgestellt
Leser
Zeitschrift
Aufforderung
Redaktion
Ankündigung
verstanden
Verlag
werde
geltend
gemachte
Ansprüche
Lesern
Verlag
wendeten
rechtliche
Begründetheit
überprüfen
vgl.
:
Großkomm
.
UWG/Teplitzky
§
Rdn
.
Bürglen
Hinweis
Beschluß
Senats
11.2.1999
Nichtannahme
Revision
Entscheidung
Oberlandesgerichts
.
Berufungsgericht
hat
auch
Urteilsformel
Landgerichts
insgesamt
neu
gefaßt
Verurteilung
Klageantrag
ausdrücklich
Tenor
aufgenommen
hat
Beklagten
ebenfalls
verurteilen
wollen
verurteilt
unterlassen
Sendereihe
"
Bürgeranwalt
Sendetitel
versehen
und/oder
Reporter
"
Reporter
"
nennen
.
hat
Angaben
unzulässige
Ankündigung
Rechtsbesorgung
gesehen
.
kann
beigetreten
werden
.
Bezeichnung
"
Bürgeranwalt
"
ist
Berufsbezeichnung
"
Rechtsanwalt
gleichzusetzen
wird
Verkehr
allgemeinen
Lebenserfahrung
auch
Sinne
aufgefaßt
.
"
Bürgeranwalt
"
bezeichnet
vielmehr
Person
Belange
Bürgers
einsetzt
.
Schlußfolgerung
Einsatz
erfolge
rechtlichen
Mitteln
ergibt
Bezeichnung
"
Bürgeranwalt
"
.
Erst
recht
gilt
Bezeichnung
"
Bürgeranwalt-Reporter
"
Zusatz
"
Reporter
"
gerade
Berufsbezeichnung
"
Rechtsanwalt
"
wegführt
.
.
war
angefochtene
Urteil
aufzuheben
Anschlußberufung
Beklagten
landgerichtliche
Urteil
abzuändern
Klage
Kostenfolge
§
Abs.
abzuweisen
.
Pokrant
Büscher