NAMEN Rechtsstreit Verkündet : 6 . Dezember Urkundsbeamter Geschäftsstelle Nachschlagewerk : ja : : ja Bürgeranwalt § ; . § Abs. Erhalten Beteiligten Streitfalls Fernsehsendung Möglichkeit Sachverhalt Sicht darzustellen versuchen Reporter Fernsehanstalt rechtlichen Probleme Falles näher einzugehen Darstellung breiten Öffentlichkeit einverständliche Problemlösung herbeizuführen liegt Rechtsbesorgung Sinne Rechtsberatungsgesetzes . Titel Bürgeranwalt " Fernsehsendung Bezeichnung " Bürgeranwalt-Reporter Reporter Sendung liegt Ankündigung Rechtsbesorgung . . 6 . Dezember I. Zivilsenat hat mündliche Verhandlung 6 . Dezember Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. Pokrant Dr. Recht erkannt : Revision Beklagten wird Urteil 20 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 17 November aufgehoben . Anschlußberufung Beklagten wird Zurückweisung Berufung Klägers Urteil 41 . Kammer Handelssachen Landgerichts 18 . Dezember teilweise abgeändert . Klage wird insgesamt abgewiesen . Kosten Rechtsstreits trägt Kläger . Tatbestand : Beklagte öffentlich-rechtliche Anstalt organisierte Bayerische Rundfunk strahlte Programm 19 . März bundesweit Fernsehsendung Titel Bürgeranwalt " . Sendung kamen verschiedene Bürger Klageantrag wiedergegebenen Beiträgen Wort Darstellung Sendung Verhalten Bank Arbeitsamtes Gemeindeverwaltung Automobilherstellers beeinträchtigt fühlten . Kläger Rechtsanwalt ist hat Verhalten Beklagten Verstoß Rechtsberatungsgesetz gesehen wettbewerbswidrig beanstandet . macht geltend Beklagte berichte Sendung nur tatsächliche Streitfälle greife unmittelbar anhängige Auseinandersetzungen besorge fremde Rechtsangelegenheiten . Kläger hat beantragt Beklagten Androhung Ordnungsmitteln verurteilen unterlassen geschäftlichen Verkehr Zwecken Wettbewerbs ausgestrahlten Sendereihe " Bürgeranwalt " 1 . Zuschauer folgt aufzufordern : " mal reingefallen sein sollten dann notieren folgende Telefonnummer nachher eingeblendet wird . nächste Sendung ist da zeigen wieder Fälle . Vielleicht sind . ; " gutes Recht gebracht fühlen Behörden schikaniert Einkauf übervorteilt geht Sache . Sprechen Band . Telefon Rund Uhr " ; 2 . dort derartige Fälle berichten " Bürgeranwalt-Team " Zuschauern geholfen hat geschieht 19.3.1997 ausgestrahlten Sendung nachstehend auszugsweise Wortlaut wiedergegebenen Textbeiträgen : " Anmoderation recht guten Abend verehrte Zuschauer neuesten Ausgabe Sendung Bürgeranwalt werden wieder Fälle aufzeigen Behörden Bürger schikanieren Bürger Tisch gezogen werden werden auch Tips geben manchmal ist ja ganz wichtig vermeidet ist ja eigentlich gescheitere Weg . ersten Fall geht Gepäckstück Dame kaputt zurückbekommen hat . Moderator : Vorher möcht mal sagen Frau phonetisch helfen konnten allein Tatsache recherchierten bewirkte Scheck DM Entschuldigungsschreiben gekriegt hat also ist ja auch . Fall : W. ./. Herr : bin jetzt schon fast Jahre Kunde B. bin verwundert Nichterbringen Leistung auch noch Geld bezahlen muß . Herr : wundert unserein natürlich auch . haben Vertreter gebeten fragen einfach . gibt‘s denn tun Geld kriegt ? Vertreter : ist besonderer Wunsch gewesen Herrn Eröffnung Kontos Post Nachricht Bank zugesandt wird . weicht Standardeinrichtungen ganz einfach . Herr : Sparbuch gibt‘s doch sowieso Post ? Vertreter : liegt Ermessen Sparbuchinhabers . gibt sehr wohl Kontoinhaber B. Finanzamt Steuerrückvergütung Sparbuchnummer angeben lassen dorthin überweisen dann kriegen auch Post . Herr : jetzt haben‘s schon komplizierten Fall konstruiert . Also Normalfall ist ja Post kriegt . lassen wir‘s mal . Selbst Post bekäme ist so wild Computer Befehl geben Herr kriegt Post hat Fall erledigt ? Vertreter : ist manuelle Bearbeitung manuell heißt Menschen eingesetzt werden müssen kostet heute ganz einfach Geld . darf Acht lassen Herr hat‘s ja selber gesagt ‚ ist fast Jahre Kunde Dienstleistung haben Jahre lang kostenlos erbracht dann ist halt irgendwann kostenträchtig geworden . Herr : Ham‘s gesagt ? Vertreter : durften sagen . Herr : denn ? Vertreter : Herr hat eröffnung explizit gesagt dürft schreiben gesagt hat weiß Bank . war sein Auftrag haben gehalten . Herr : aber darf denn Bank Gebühren verlangen mitzuteilen ? Vertreter : Grundsatz Herr : aber Fall . Vertreter : beauftragt . Herr : Herr sehen denn ? Herr W. : wollte ja nur Ausdruck bringen Werbepost ähnliche Post erhalten sollte . Herr : Vielleicht haben Geld Frau verstekken wollen . Herr : ist ganz bestimmt Fall . ist nur konstruiert ist völlig unverständlich . Selbst hätte Post zuschicken wollen hätte müssen dann hätte ja zumindestens aufbewahren müssen ist ja einziger Brief ausgehändigt worden vorgezeigt worden Gebühr zuerst DM später DM jährlich berechnen wird . Herr : haben‘s jetzt schon zahlt ? Herr : habe DM hat abgezogen Intervention hin hat B. Schreiben haben selber Ausdruck gebracht verwundern haben dann DM zurücküberwiesen . Herr : ist jetzt restlichen DM ? Sein‘s da hart ? Vertreter : sehen eigentlich Verschulden unsererseits . Gründe Herr : Verschulden . getan haben halt DM . Vertreter : konnten ja Beauftragung absehen Post jetzt hier anfällt . steuert Kontoinhaber . Sparbuchinhaber kann Herr : Also jetzt geben ihr‘m Herzen Stoß . Jetzt warn‘s einmal kulant seien Sie‘s nochmal . Vertreter : . sehen hier Verschulden . kann einfach Bank Jahre Geld geben Bank verbieten Kontakt Kunden aufzunehmen dann Jahre lang kümmern Sache . Herr : Also lernen ? Post zuschikken lassen Post reich werden lassen ? Vertreter : . Bank sagt soll schreiben dann darf lange Strecken halt Geld kümmern . Da muß halt mal Bank gehen fragen Sache ist . Herr : haben recherchiert anderen Banken verlangen Bitten . Vertreter : kann beurteilen . Fall : ./. Arbeitsamt Herr : Also Damen Herren wieder gehört rentiert immer genau nachfragt tut Bürgeranwalt tut auch nächsten Fall . Da ist junger Mann gute Stelle hatte Stelle aber gekündigt bekam Arbeitsamt ging umschulen ließ dann dachte : Gott Umschulung klappt dann wieder krieg nimm doch lieber wie‘s immer empfohlen wird schlechter bezahlte Stelle Umschulung sein . hat getan noch krank wurde . dann wollte Arbeitsamt Geld . Sprecher : Dienstschluß Auslieferungslager Schuhhauses .. Hier ist neue Arbeitsstätte .. Jahrelang war gelernte Buchhändler Arbeit . Dann begann Umschulung . Monaten brach Arbeitsamt finanzierte Fortbildung nahm Stelle Lagerarbeiter . letzten Schulungswochen fordert Arbeitsamt jetzt Geld . Unrecht ? : Wochen konnte Unterricht teilnehmen einfachen Gründen . Grund war -9- vorletzte Woche August krank auch Arzt krankgeschrieben letzte Augustwoche hatte C.-lnstitut Umschulung gemacht habe Betriebsurlaub . dann kann natürlich teilnehmen Schule geschlossen hat . Reporter Ort : war ja letztes Jahr August . Haben Arbeitsamt Fakten mitgeteilt ? : habe Arbeitsamt mitgeteilt auch . muß ja immer doppelt machen . müssen einmal Institut krankmelden Arbeitsamt ist geschehen . korrekten Wege . Sprecher : Immer wieder versuchte 39-jährige wechselnd Mitarbeitern Arbeitsamtes sein Problem klar machen . Arbeitsamt beharrte Rückzahlung . Reporter Ort : haben dann getan ? : Dann habe Anwalt angerufen Fall kurz geschildert hat gesagt ist ganz klare Geschichte Anspruch Geld haben zurückzufordern . Rechtsanwalt hat dann schriftlich Arbeitsamt gewendet . Reporter Ort : lange zieht dann Angelegenheit jetzt schon ? : September letzten Jahres . Reporter Ort : müssen immer noch Drohung leben DM bezahlt werden müssen ? : habe Wochen sogar zweite Mahnung Arbeitsamt bekommen . Untertitel : Bürgeranwalt-Reporter : Bürgeranwalt-Team hat Arbeitsamt Beschwerde konfrontiert . monatelang gar tat hat Arbeitsamt Klärung Angelegenheit Tage zugesagt . Heute ist soweit gehen hören Erfolg hatten . Bürgeranwalt-Reporter : haben Angelegenheit überprüft . ist denn herausgekommen ? Mitarbeiter Arbeitsamtes : hatten Mitte November Betrag DM Herrn zurückfordern müssen bekannt war fragigen Zeitraum August arbeitsunfähig erkrankt war . Herr hat zwischenzeitlich Januar gebeten hatten Bescheinigung nachgereicht . Bescheinigung ist letzte Woche eingetroffen selbstverständlich haben jetzt Grundlage Rückforderung absehen Betrag Herrn natürlich Recht zusteht . Kosten außergerichtlichen Verfahren h. Anwaltskosten entstanden sind können Fällen ebenfalls übernehmen . Bürgeranwalt-Reporter : Also Sieg Herrn ganzen Linie . Mitarbeiter Arbeitsamtes : konnten Gott sei Herrn vollen Umfang stattgeben Eingabe war Fall berechtigt nachweislich Zeit arbeitsunfähig erkrankt war . Herr Studio : Rolle wird‘s schon Tatsache gespielt haben Team waren dann so schnell ging . Fall : Familie Familie S. Untertitel : Bürgeranwalt-Reporter : nördlichen scheint bäuerliche Kulturlandschaft noch Ordnung . Gäbe da Rechtsstreit Bauern Gemeinde Odelgruam . soll nämlich beseitigt werden gemeindlicher Weg drübergeht . soll Bauern 100.000,00 DM kosten sagt . Bürgeranwalt-Team sind losgefahren haben Sach angeschaut . Sprecher : Geschichte wohl oft gibt . Generationen zerstrittene Bauern Zankapfel alter öffentlich gewidmeter Weg mitten Hof . paßt durchfährt . muß natürlich erst recht durchfahren . fällt auch noch Einsturzgefahr alten Odelgrube hinzuweisen Teil Weges führt . Gemeinde wird Verkehrssicherheitspflicht Karren gespannt beschränkt Zufahrt zunächst Tonne klagt gleichzeitig Beseitigung altersschwachen Betonbauwerkes . Gemeinde gewinnt Prozeß Schwank droht Tragödie werden . Nebenerwerb bewirtschaften müssen Odelgrube entfernen bedroht Existenz . Frau : ham Landgericht vorig‘s Jahr Juni Prozeß verloren jetzt steht Zwangsvollstreckung Also Jauchegrube muß entfernt werden also muß Teil auf‘m Weg ist muß weg hat ganz harte Sache jetzt gezwungen sind Landwirtschaft aufgeben . : fährt denn da überhaupt‘s ? selber Nachbar . Herr : Nachbar fahren . fahren anem Radl Privatgrund . : grund fahren ? kann Herr : hat Privatgrund verloren . Frau : befindet gegenüberliegend Weg eigentlich bestimmt ist breiter ist viel breiter näher . Sprecher : Nachbarn hat Ausweg Haken . scharfe Eck nämlich jedesmal mühsam rangieren muß . Da hat Hof viel einfacher . verfahrene Situation . Laufe Recherchen Bürgeranwalt-Teams zeichnet Lösung . Odelgrubenbesitzer sind Umständen bereit garche Kurve entschärfen . Auch Gemeinde akzeptabler Ausweg . traut . Frau : befürchten jetzt unterschreiben Bürgermeister nix wissen will . Zwangsvollstreckung Hals haben . : sind Bürgermeister ist verbittert . mißtrauisch auch Bürgermeister : Zwangsvollstreckung ist letztes Wort kompromißbereit sind . müssen Lösung Wendemöglichkeit anbieten müssen auch Unterschrift leisten . war Aussage auch Gemeinderates also klipp klar hat Bürgermeister Auftrag Gemeinderatsbeschluß dann vollziehen . ist nur Mist gewachsen war fast einhellige Meinung Gemeinderates einfach irgendwann genug gehabt Streitereien . : Familie einwilligen würde kann garantieren Gemeinde Nachbar mitziehen ? Bürgermeister : Gemeinde muß dann Gemeinderatsbeschluß herbeiführen geänderten Voraussetzungen . Gemeinderat zahm paßt mal also da entgegengekommen ham zumindest Willen erkennen lassen haben unterschrieben gleichzeitig haben da Grunderwerb getätigt bieten da andere Lösung telefonischer Auskunft auch Herr S. schon Bereitschaft erkennen hat lassen zustimmt dann sehe eigentlich Problematik groß . : Können jetzt hier Kamera % garantieren unterschreiben Wendemöglichkeit lösen Fall dann Tisch kommt ? Bürgermeister : Also % nie Gemeinderat immer abwarten muß % würde so sehen . Sprecher : vermitteln kann Bürgeranwalt schon Optimismus wird gewarnt . : Lösung ? Frau : wäre Lösung . % bleibt % . Herr Studio : Also kann sagen inzwischen % sind . haben vorhin nochmal telefoniert Einigung scheint inzwischen fast ganz sicher also fast ganz sicher . Fall : Herr : letzten Bürgeranwalt-Sendung haben gesorgt Dame neu lackiert bekommt dauernd rostete . schauen natürlich Fällen geworden ist jetzt schauen Dame O. geworden ist . Sprecherin : halben Jahr hat Bürgeranwalt Hilfe gebeten . neuer rostete Stellen immer wieder . Lackierversuche Autohändler konnten Problem beheben . letzten Sendung hatten Marketingleiter Firma zusammengebracht . Angebot : Marketingleiter : werden Auto gerne instandsetzen zwar so gehört Schaden wiederholt . sage wollen Zustand versetzen gehört dann bedeutet umfangreiche Reparatur nur Ausbessern natürlich auch wieder Garantie übernehmen . Sprecherin : Monate später fragen . Reporterin : Frau hat denn unternommen lhrm Auto Sendung waren ? Frau : Also hat damals Auto mitgenommen Werkstatt hat total lackiert halt lackieren war repariert . Reporterin : sind jetzt Ergebnis zufrieden : Frau : Also war Anfang war sehr zufrieden Auto wiedergekommen ist Werkstatt war wirklich lackiert bestens . Bloß Wochen habe halt leider wieder Rostfleck entdeckt Auto Reporterin : gleichen Stelle wieder ? Frau : gleichen Stelle . ist natürlich irgendwo enttäuschend . Reporterin : hat denn jetzt gesagt hier schon wieder neuer Rostfleck entstanden ist ? Frau : haben vorgeschlagen Auto wieder auszubessern Rostflecken entfernen Auto abzukaufen Auto zurückzunehmen . Reporterin : werden entscheiden ? Frau : werde entscheiden Auto zurücknehmen . Herr : Also Montagsauto war schlecht ist Dame Lösung weggekommen . " ; 3 . Dritten insbesondere Aufforderung hin erfolgten Telefonanrufe Zwecke Besorgung Rechtsangelegenheiten bestimmten Person tätig werden Tätigkeit anzukündigen und/oder werben II . Sendereihe Sendetitel " Bürgeranwalt " versehen und/oder Reporter " Bürgeranwalt-Reporter " nennen . Beklagte ist Klage entgegengetreten . hat berufen Sendung " Bürgeranwalt " handele Verbrauchersendung typische Situationen Bürgern Umgang Behörden Unternehmen gezeigt würden Beteiligten Wort kämen . Befassung rechtlichen Fragen erfolge . einzelnen Verbraucher entfaltete Tätigkeit sei publizistischen Bereich beschränkt . Landgericht hat Beklagten Antrag verurteilt weitergehende Klage abgewiesen . Berufung Klägers hat Berufungsgericht Beklagten Zurückweisung Anschlußberufung auch Klageanträgen verurteilt . Revision Zurückweisung Kläger beantragt verfolgt Beklagte Antrag Klage abzuweisen . Entscheidungsgründe : Berufungsgericht hat Unterlassungsanspruch § i.V. Art . § Abs. bejaht Begründung vorausgegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren ergangene Entscheidung Bezug genommen ergänzend ausgeführt : Klageantrag sei hinreichend bestimmt . Begriff Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten " sei rechtstechnisch Antrag Sinn gemeint . Gegenstand Klageverfahrens sei allgemein Berechtigung Beklagten irgendwie gearteten rechtsbesorgenden Tätigkeit wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit Kläger beanstandeten Beiträge Sendung 19 . März . Beklagte habe aufgeführten Fällen fremde Rechtsangelegenheiten besorgt Verbot Art . § Abs. verstoßen . Beklagten könne ausgegangen werden Redaktion Rechtslage prüfe Zuschauern Rechtsrat erteile Berichterstattung ausgewählten Beteiligten hingewiesen würden Befassung Vorgängen Beklagten könne rechtliche Vertretung Rechtsanwalt ersetzen . Entscheidend sei Beklagte nur Rechtsfälle berichte einzelfallbezogen Ansprüche Dritter aufgreife Ziel Durchsetzung zumindest Förderung behandele . Verbot rechtsbesorgenden Tätigkeit Fernsehanstalten sei geeignet auch erforderlich Ziel Rechtsberatungsgesetzes verwirklichen Rechtsuchenden ungeeigneten Beratern Rechtsanwaltschaft Wettbewerb Personen schützen standesrechtlichen gebührenrechtlichen sonstigen Interesse Rechtspflege gesetzten Schranken unterlägen . grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit rechtfertige Sonderbehandlung Medien . Beklagte habe beanstandeten Sendung Zwecken Wettbewerbs gehandelt . habe Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten Wettbewerbsverhältnis Angehörigen rechtsberatenden Berufe gestellt Kläger angehöre . eigene Wettbewerbsförderung trete auch völlig anderen Beweggründen Beklagten sei journalistischen Berichterstattung notwendigerweise einhergehende Begleiterscheinung . Beklagte habe Markt Konfliktlösungen schaffen wollen . Sendebezeichnung " Bürgeranwalt " Bezeichnung Reporter " Bürgeranwalt-Reporter " sei unzulässige Ankündigung Rechtsbesorgung . II . Beurteilung gerichteten Angriffe Revision haben Erfolg . führen Aufhebung angefochtenen Urteils Abweisung Klage . 1 . Rüge Revision Berufungsurteil sei Tatbestand versehen bleibt Erfolg . Berufungsgericht Wert Beschwer Beklagten DM festgesetzt Revision rechtsgrundsätzlicher Bedeutung § Abs. Satz Nr. zugelassen hat hat Darstellung Tatbestandes Bezugnahme Urteil Landgerichts abgesehen ersichtlich Sache revisibel angesehen hat Abs. . Annahme ist unzutreffend Bundesgerichtshof Beschwer Beklagten DM übersteigenden Betrag festgesetzt hat . Berufungsurteil ist grundsätzlich aufzuheben Tatbestand enthält Urteil Regel entnommen werden kann Streitstoff Berufungsgericht Entscheidung zugrunde gelegt hat vgl. . ; . f. ; Urt . 5.5.1998 f. . Aufhebung Berufungsurteils allein Fehlens Tatbestandes kann nur ausnahmsweise abgesehen werden Ziel Revisionsverfahrens Anwendung Rechts festgestellten Sachverhalt nachzuprüfen Einzelfall erreicht werden kann Streitstand Entscheidungsgründen angefochtenen Urteils Beurteilung Rechtsfragen ausreichenden Umfang ergibt vgl. ; . ist vorliegend ausnahmsweise auszugehen . Berufungsurteil enthält Ziff . Urteilsformel vorstehend angeführten Klageantrags wörtliche Wiedergabe Kläger beanstandeten Teile Sendung Beklagten 19 . März . bundesweite Verbreitung Sendereihe " Bürgeranwalt " folgt Feststellungen einstweiligen Verfügungsverfahren Parteien ergangenen Berufungsurteil 16 . Dezember fungsgericht angefochtenen Entscheidung Bezug genommen hat . Senat kann Grundlage Berufungsgericht Entscheidungsgründen wiedergegebenen Bezug genommenen Sachverhalts rechtlichen Erwägungen Berufungsgerichts revisionsrechtlich nachprüfen . geht auch Revisionserwiderung . 2 . Berufungsgericht hat auch Recht angenommen Klageantrag hinreichend bestimmt ist . § Abs. Nr. darf Unterlassungsantrag so undeutlich gefaßt sein Streitgegenstand Umfang Entscheidungsbefugnis Gerichts mehr klar umrissen sind Beklagte erschöpfend verteidigen kann Ergebnis Vollstreckungsgericht Entscheidung überlassen bleibt Beklagten verboten ist vgl. . 24.11.1999 Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge ; Abgasemissionen ; . TCM-Zentrum ; . Herz-Kreislauf-Studie . Anforderungen genügt auch Klageantrag 3 . Revision beruft Erfolg Begriff " Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten " werde nur Gesetzestext wiederholt vgl. Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge . Antrag ist Besorgung Rechtsangelegenheiten Ankündigung entsprechende Werbung gerichtet . wird Antrag beanstandete Verletzungsform aufgreift klägerische Vorbringen ausreichend konkretisiert vgl. . Unternehmensberatungsgesellschaft insoweit abgedruckt . ; Wettbewerbsrechtliche Ansprüche 7 . Aufl . Kap . Rdn . 8) . 3 . Berufungsgericht hat Unterlassungsanspruch § Art . § Abs. bejaht . hält revisionsrechtlichen Nachprüfung stand . kann dahinstehen Annahme Handelns Beklagten Zwecken Wettbewerbs Berufungsgericht gerichteten Angriffe Revision durchgreifen . fehlt jedenfalls Verstoß Rechtsberatungsgesetz . Berufungsgericht hat angenommen rechtsbesorgende Tätigkeit . S. Art . § Abs. liege auch Redaktion Beklagten Rechtslage prüfe noch Zuschauern Rechtsrat erteile Sendung Beklagten einzelfallbezogen Ansprüche Dritter aufgegriffen Ziel Durchsetzung zumindest Förderung behandelt werden . Beurteilung ist Berufungsgericht rechtsfehlerhaft weiten Begriff rechtsbesorgenden Tätigkeit ausgegangen . Rechtsprechung Bundesgerichtshofes ist Abgrenzung erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung erlaubnispflichtiger Rechtsbesorgung Kern Schwerpunkt Tätigkeit abzustellen Besorgung wirtschaftlicher Belange vielfach auch rechtlichen Vorgängen verknüpft ist . erlaubnispflichtige Besorgung fremder heiten . S. Art . § Abs. liegt geschäftsmäßige Tätigkeit gerichtet geeignet ist konkrete fremde Rechtsangelegenheiten verwirklichen konkrete fremde Rechtsverhältnisse gestalten . ist fragen Tätigkeit überwiegend wirtschaftlichem Gebiet liegt Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt rechtliche Seite Angelegenheit Vordergrund steht wesentlich Klärung rechtlicher Verhältnisse geht . Einstufung erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung kann Anbetracht Tatsache nahezu Lebensbereiche rechtlich durchdrungen sind kaum wirtschaftliche Betätigung rechtsgeschäftliches Handeln möglich ist rechtliche Wirkung bleibt allein rechtlichen Formen Auswirkungen Verhaltens abgestellt werden . bedarf vielmehr abwägenden Beurteilung jeweils beanstandeten Verhaltens hierbei Rechtsbesorgung handelt Tätigkeit geht anderen Dienstleistern erfüllt werden kann Qualität Dienstleistung Funktionsfähigkeit Rechtspflege Aufrechterhaltung benötigten Rechtsberater beeinträchtigt werden vgl. . Titelschutzanzeigen Dritte ; Urt . Sachverständigenbeauftragung jeweils m.w . ; vgl. auch Großkomm . Rdn . . Grundsätze sind auch Beurteilung heranzuziehen Beklagte konkrete Gestaltung beanstandeten Fernsehsendung Rechtsberatungsgesetz verstoßen hat vgl. auch : Rennen/ Caliebe Rechtsberatungsgesetz 3 . Aufl . Art . § Rdn . . Abwägung sind Rechtsberatungsgesetz tragenden Belange Gemeinwohls einzubeziehen Allgemeinheit ungeeigneten Rechtsberatern schützen Funktionsfähigkeit Rechtspflege gefährden vgl. BVerfGE 27 ; BVerfG . ist wirtschaftlichen Rahmenbedingungen rechtsberatenden Berufe Rücksicht nehmen . Weiter ist berücksichtigen Art . Abs. Satz GG Rundfunkfreiheit gewährleistet freien individuellen öffentlichen Meinungsbildung dient BVerfGE . allgemeinen Gesetzen ergebenden Grenzen Grundrechts Freiheit Berichterstattung Presse Rundfunk müssen Licht Grundrechts gesehen werden . allgemeinen Gesetze sind Erkenntnis Bedeutung Grundrechts auszulegen so Grundrecht beschränkenden Wirkung selbst wieder einzuschränken vgl. BVerfGE . Einschränkung Rundfunkfreiheit muß geeignet erforderlich sein Schutz allgemeinen Gesetzes hier Rechtsberatungsgesetzes bewirken . Recht rügt Revision Berufungsgericht habe Verstoß Rechtsberatungsgesetz angenommen Beklagte Rechtsangelegenheiten befasse auch fördere . Rechtsbesorgung Sinne Rechtsberatungsgesetzes grundsätzlich auszugehen ist Presse Rundfunk Fernsehen Durchsetzung Ansprüchen Einzelfall einschalten ausschließlich Berichterstattung versuchen Forderungen zen ist umstritten bejahend : OLG ; OLG f. ; EWiR ; Henssler/Holthausen EWiR 420 ; Flechsig ; Bürglen . ; . aaO . § Rdn . ; f. ; ; vgl. auch : Großkomm . UWG/Teplitzky § Rdn . Hinweis Nichtannahmebeschluß Senats 11.2.1999 . S. . Wird nur Berichterstattung Medien ausgehende Wirkung benutzt Forderungen öffentlichen Drucks durchzusetzen Schwerpunkt Hilfestellung rechtlichen Bereich liegt ist Ansicht Berufungsgerichts bereits Rechtsbesorgung Sinne Rechtsberatungsgesetzes auszugehen . Handelnde muß unmittelbar rechtlichem Gebiet tätig werden vgl. Altenhoff/ Rechtsberatungsgesetz 10 . Aufl . Rdn . ; Art . § Rdn . m.w . ; Rennen/Caliebe aaO . § Rdn . m.w . derartiger Berichterstattung fehlt . berührt auch Schutzzweck Rechtsberatungsgesetzes Allgemeinheit ungeeigneten Rechtsberatern schützen Funktionsfähigkeit Rechtspflege gefährden . Sendungen Folge haben Zuschauer Fernsehsender Vertrauen wenden erhielten dort Hilfe Rechtsnachteile erleiden rechtzeitig Rechtsanwalt aufsuchen vgl. Befürchtung : Rennen/Caliebe aaO . § Rdn . ; EWiR rechtfertigt entsprechende Verhalten Fernsehanstalt Rechtsberatungsgesetz unterwerfen . ist vielmehr mögliche Konsequenz Betroffenen Rechte rechtsförmlicher Weise durchzusetzen versucht . Auch Belange Rechtsanwaltschaft sind relevanter Weise betroffen . Angehörigen rechtsberatenden Berufe ist Hilfeleistung vorbehalten rechtlich auswirken kann vgl. Titelschutzanzeigen Dritte . Rechtsberatungsgesetz sichert Streitigkeiten Durchsetzung Forderungen Verbraucherinteressen Schwerpunkt rechtlichem Gebiet Rechtsstreitigkeiten geführt werden . Auch etwaige Sendungen verbundene Bloßstellung ist jeweils Betroffenen geltend machen ; Anwendung Rechtsberatungsgesetzes ist Beeinträchtigung Belang . Streitfall ist Verstoß Art . § Abs. gegeben . vermag Senat Grundlage Berufungsgericht getroffenen Feststellungen Inhalt beanstandeten Sendung Beklagten selbst entscheiden . Schwerpunkt Berichterstattung Beklagten beanstandeten Sendung liegt rechtlichem Gebiet . Rechtsfragen werden Klageantrag aufgeführten Fällen näher erörtert . Vielmehr erhalten Beteiligten Möglichkeit Sachverhalt Sicht darzulegen Standpunkt vertreten Reporter Beklagten versuchen rechtlichen Belange weiter einzugehen einverständliche Problemlösung herbeizuführen Darstellung breiten Öffentlichkeit ersichtlich Konfliktlösung genutzt wird . Klageantrag aufgeführten Textpassage Klageantrag wiedergegebenen Einführung Anmoderation liegt anders Berufungsgericht angenommen hat Ankündigung zugrunde fremde Rechtsangelegenheiten Sinne Rechtsberatungsgesetzes besorgen . gilt auch Sendung angekündigt wird gehe Sache Zuschauer gutes Recht " gebracht fühlten . Zuschauer angesprochene Verkehrskreise fassen auch Teile Sendung nur Angebot tatsächlichen Hilfestellung . entspricht Sendekonzept Beklagten Sendung " Bürgeranwalt " 19 . März beanstandeten Fällen nur Unterstützung Konfliktlösung Rechtsberatung anbietet . unterscheidet Streitfall auch Sachverhalt Entscheidung Oberlandesgerichts 26 . März zugrunde lag . Entscheidung hatte Berufungsgericht revisionsrechtlich beanstandender Weise festgestellt Leser Zeitschrift Aufforderung Redaktion Ankündigung verstanden Verlag werde geltend gemachte Ansprüche Lesern Verlag wendeten rechtliche Begründetheit überprüfen vgl. : Großkomm . UWG/Teplitzky § Rdn . Bürglen Hinweis Beschluß Senats 11.2.1999 Nichtannahme Revision Entscheidung Oberlandesgerichts . Berufungsgericht hat auch Urteilsformel Landgerichts insgesamt neu gefaßt Verurteilung Klageantrag ausdrücklich Tenor aufgenommen hat Beklagten ebenfalls verurteilen wollen verurteilt unterlassen Sendereihe " Bürgeranwalt Sendetitel versehen und/oder Reporter " Reporter " nennen . hat Angaben unzulässige Ankündigung Rechtsbesorgung gesehen . kann beigetreten werden . Bezeichnung " Bürgeranwalt " ist Berufsbezeichnung " Rechtsanwalt gleichzusetzen wird Verkehr allgemeinen Lebenserfahrung auch Sinne aufgefaßt . " Bürgeranwalt " bezeichnet vielmehr Person Belange Bürgers einsetzt . Schlußfolgerung Einsatz erfolge rechtlichen Mitteln ergibt Bezeichnung " Bürgeranwalt " . Erst recht gilt Bezeichnung " Bürgeranwalt-Reporter " Zusatz " Reporter " gerade Berufsbezeichnung " Rechtsanwalt " wegführt . . war angefochtene Urteil aufzuheben Anschlußberufung Beklagten landgerichtliche Urteil abzuändern Klage Kostenfolge § Abs. abzuweisen . Pokrant Büscher