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83 lines
655 B

BESCHLUSS
ZB
6
.
April
Prozesskostenhilfesache
I.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
6
.
April
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Pokrant
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Rechtsmittel
Beschluss
23
.
Zivilsenats
Kammergerichts
7
.
Februar
wird
Kosten
Antragstellers
unzulässig
verworfen
.
Gegenstandswert
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Rechtsmittel
Antragstellers
ist
unzulässig
.
Beschluss
Oberlandesgericht
Beschwerdegericht
erlassen
hat
findet
Rechtsbeschwerde
nur
Gesetz
besonders
bestimmt
ist
Oberlandesgericht
angefochtenen
Beschluss
zugelassen
hat
§
§
Abs.
.
Voraussetzungen
sind
hier
gegeben
.
Pokrant
Vorinstanzen
:
Entscheidung
KG
Entscheidung