BESCHLUSS ZB 6 . April Prozesskostenhilfesache I. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 6 . April Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Pokrant Dr. Dr. beschlossen : Rechtsmittel Beschluss 23 . Zivilsenats Kammergerichts 7 . Februar wird Kosten Antragstellers unzulässig verworfen . Gegenstandswert wird € festgesetzt . Gründe : Rechtsmittel Antragstellers ist unzulässig . Beschluss Oberlandesgericht Beschwerdegericht erlassen hat findet Rechtsbeschwerde nur Gesetz besonders bestimmt ist Oberlandesgericht angefochtenen Beschluss zugelassen hat § § Abs. . Voraussetzungen sind hier gegeben . Pokrant Vorinstanzen : Entscheidung KG Entscheidung