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92 lines
803 B

BESCHLUSS
12
November
Verfahren
I.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
12
November
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
beschlossen
:
Antrag
Antragstellerin
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
Durchführung
Rechtsbeschwerdeverfahrens
wird
abgelehnt
.
Gründe
:
Prozesskostenhilfeantrag
Antragstellerin
ist
abzulehnen
beabsichtigte
Rechtsverfolgung
Aussicht
Erfolg
bietet
§
Abs.
Satz
.
Antragstellerin
beabsichtigte
Rechtsbeschwerde
ist
unzulässig
.
Rechtsbeschwerde
Entscheidung
Beschwerdegerichts
vorliegenden
Fall
Beschwerde
Versagung
Prozesskostenhilfe
zurückgewiesen
worden
ist
findet
nur
angefochtenen
Beschluss
zugelassen
worden
ist
§
Abs.
Satz
Nr.
§
Abs.
Satz
.
Zulassung
ist
hier
erfolgt
.
Büscher
Kirchhoff
Schwonke
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
LG
Entscheidung