BESCHLUSS 12 November Verfahren I. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 12 November Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Dr. Richterin Dr. Richter beschlossen : Antrag Antragstellerin Bewilligung Prozesskostenhilfe Durchführung Rechtsbeschwerdeverfahrens wird abgelehnt . Gründe : Prozesskostenhilfeantrag Antragstellerin ist abzulehnen beabsichtigte Rechtsverfolgung Aussicht Erfolg bietet § Abs. Satz . Antragstellerin beabsichtigte Rechtsbeschwerde ist unzulässig . Rechtsbeschwerde Entscheidung Beschwerdegerichts vorliegenden Fall Beschwerde Versagung Prozesskostenhilfe zurückgewiesen worden ist findet nur angefochtenen Beschluss zugelassen worden ist § Abs. Satz Nr. § Abs. Satz . Zulassung ist hier erfolgt . Büscher Kirchhoff Schwonke Vorinstanzen : AG Entscheidung LG Entscheidung