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92 lines
942 B

Abschrift
BESCHLUSS
2
.
März
energiewirtschaftsrechtlichen
Verwaltungsverfahren
ECLI
:
:
Kartellsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Präsidentin
Bundesgerichtshofs
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
2
.
März
beschlossen
:
Beschwerdeführerin
Verfahrensbeteiligte
haben
Kosten
Rechtsbeschwerdeverfahrens
zweckentsprechenden
Erledigung
Angelegenheit
notwendigen
Kosten
Beschwerdegegners
Verfahrensbeteiligten
tragen
.
Wert
Rechtsbeschwerdeverfahrens
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Beschwerdeführerin
Verfahrensbeteiligte
haben
§
Kosten
Rechtsbeschwerdeverfahrens
tragen
.
Rücknahme
Rechtsbeschwerden
haben
Rolle
Unterlegenen
begeben
.
entspricht
Billigkeit
Erstattung
außergerichtlichen
Auslagen
Beschwerdegegners
Verfahrensbeteiligten
anzuordnen
vgl.
Beschluss
7
November
KVR
Kostenverteilung
Rechtsbeschwerderücknahme
.
Übereinstimmung
Beschwerdegericht
wird
Wert
Rechtsbeschwerdeverfahrens
festgesetzt
.
Vorinstanz
:
OLG
Entscheidung
VI-3