Abschrift BESCHLUSS 2 . März energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren ECLI : : Kartellsenat Bundesgerichtshofs hat Präsidentin Bundesgerichtshofs Richter Prof. Dr. Dr. Dr. Dr. 2 . März beschlossen : Beschwerdeführerin Verfahrensbeteiligte haben Kosten Rechtsbeschwerdeverfahrens zweckentsprechenden Erledigung Angelegenheit notwendigen Kosten Beschwerdegegners Verfahrensbeteiligten tragen . Wert Rechtsbeschwerdeverfahrens wird € festgesetzt . Gründe : Beschwerdeführerin Verfahrensbeteiligte haben § Kosten Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen . Rücknahme Rechtsbeschwerden haben Rolle Unterlegenen begeben . entspricht Billigkeit Erstattung außergerichtlichen Auslagen Beschwerdegegners Verfahrensbeteiligten anzuordnen vgl. Beschluss 7 November KVR Kostenverteilung Rechtsbeschwerderücknahme . Übereinstimmung Beschwerdegericht wird Wert Rechtsbeschwerdeverfahrens € festgesetzt . Vorinstanz : OLG Entscheidung VI-3