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145 lines
1.2 KiB

BESCHLUSS
8
November
energiewirtschaftsrechtlichen
Verwaltungsverfahren
ECLI
:
:
Kartellsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Präsidentin
Bundesgerichtshofs
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Kirchhoff
Dr.
Dr.
8
November
beschlossen
:
1
.
Beschwerdeverfahren
Rechtsbeschwerdeverfahren
werden
eingestellt
.
Verfahren
sind
anhängig
geworden
anzusehen
.
Beschwerde
ergangene
Beschluss
3
.
Kartellsenats
Oberlandesgerichts
23
.
September
Az
.
ist
wirkungslos
.
2
.
Beschwerdeführerin
trägt
Kosten
Rechtsbeschwerdeverfahrens
.
3
.
Wert
Rechtsbeschwerdeverfahrens
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Beschwerdeführerin
hat
Beschwerde
Einvernehmen
Beschwerdegegnerin
zurückgenommen
.
Rücknahme
Beschwerde
bewirkt
Verfahren
anhängig
geworden
anzusehen
ist
27
.
August
juris
.
1
;
Beschluss
23
.
April
juris
.
.
Kosten
Rechtsbeschwerdeverfahrens
waren
gem.
§
EnWG
Beschwerdeführerin
aufzuerlegen
.
Rücknahme
Beschwerde
hat
Rolle
Unterlegenen
begeben
.
entspricht
Billigkeit
Erstattung
außergerichtlichen
Auslagen
Beschwerdeführerin
anzuordnen
Beschluss
27
.
August
juris
.
.
Übereinstimmung
Wertfestsetzung
Beschwerdegerichts
wird
Wert
Rechtsbeschwerdeverfahrens
festgesetzt
.
Raum
Kirchhoff
Vorinstanz
:
OLG
Entscheidung
23.09.2015