BESCHLUSS 8 November energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren ECLI : : Kartellsenat Bundesgerichtshofs hat Präsidentin Bundesgerichtshofs Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. Kirchhoff Dr. Dr. 8 November beschlossen : 1 . Beschwerdeverfahren Rechtsbeschwerdeverfahren werden eingestellt . Verfahren sind anhängig geworden anzusehen . Beschwerde ergangene Beschluss 3 . Kartellsenats Oberlandesgerichts 23 . September Az . ist wirkungslos . 2 . Beschwerdeführerin trägt Kosten Rechtsbeschwerdeverfahrens . 3 . Wert Rechtsbeschwerdeverfahrens wird € festgesetzt . Gründe : Beschwerdeführerin hat Beschwerde Einvernehmen Beschwerdegegnerin zurückgenommen . Rücknahme Beschwerde bewirkt Verfahren anhängig geworden anzusehen ist 27 . August juris . 1 ; Beschluss 23 . April juris . . Kosten Rechtsbeschwerdeverfahrens waren gem. § EnWG Beschwerdeführerin aufzuerlegen . Rücknahme Beschwerde hat Rolle Unterlegenen begeben . entspricht Billigkeit Erstattung außergerichtlichen Auslagen Beschwerdeführerin anzuordnen Beschluss 27 . August juris . . Übereinstimmung Wertfestsetzung Beschwerdegerichts wird Wert Rechtsbeschwerdeverfahrens € festgesetzt . Raum Kirchhoff Vorinstanz : OLG Entscheidung 23.09.2015