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BESCHLUSS
26
.
April
Landwirtschaftssache
betreffend
Ansprüche
Landwirtschaftsanpassungsgesetz
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Abs.
ehemaligen
LPG-Mitglied
Dritten
geschlossene
Vereinbarung
Abgeltung
Ansprüche
früheren
LPG-Zugehörigkeit
kann
Vereinbarung
beteiligten
Rechtsnachfolger
LPG
eigenen
Anspruch
begründen
auch
weiteren
Forderungen
geltend
gemacht
werden
.
.
26
.
April
BLw
OLG
AG
Bundesgerichtshof
Senat
Landwirtschaftssachen
hat
26
.
April
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
ehrenamtlichen
Richter
Gose
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Antragsgegnerin
wird
Beschluß
Landwirtschaftssenats
Brandenburgischen
Oberlandesgerichts
28
.
Juni
aufgehoben
.
Beschwerde
Antragstellers
Beschluß
Amtsgerichts
Landwirtschaftsgericht
11
.
Januar
wird
zurückgewiesen
.
gerichtlichen
Kosten
Rechtsmittelverfahren
außergerichtlichen
Kosten
Antragsgegnerin
trägt
Antragsteller
.
:
51.129,19
Gründe
:
Antragsteller
verfolgt
abgetretenem
Recht
Ansprüche
Landwirtschaftsanpassungsgesetz
.
S.
war
1
.
Januar
LPG
Typ
"
eingetreten
.
Später
wurde
Zuge
Konzentration
Spezialisierung
Landwirtschaft
Mitglied
LPG
"
"
"
Jahr
anderen
LPG'en
"
Vereinigte
LPG
Herrn
S.
"
zusammenschloß
.
bezifferte
Wert
Beteiligung
DM
.
Vollversammlung
wurde
8
November
Stimmen
anwesenden
vertretenen
Mitgliedern
insgesamt
Mitgliedern
beschlossen
gesamte
Vermögen
LPG
neu
gründende
GmbH
Co.
übertragen
ebenfalls
neu
gründende
GmbH
Komplementärin
LPG
zunächst
alleinige
Kommanditistin
werden
sollten
;
Komplementär-GmbH
wurde
ermächtigt
Aufteilung
Kommanditanteils
Mitglieder
LPG
Maßgabe
Umwandlungsbeschlusses
Weise
vorzunehmen
Sonderrechtsnachfolger
erst
Eintragung
Handelsregister
Gesellschafter
wurde
.
Dementsprechend
schlossen
neu
gegründete
"
Landwirtschaft
GmbH
"
LPG
28
November
Gesellschaftsvertrag
Antragsgegnerin
.
Eintragung
Handelsregister
erfolgte
19
.
Juni
.
LPG
schied
21
.
April
Antragsgegnerin
Kommanditeinlage
Wege
Sonderrechtsnachfolge
frühere
LPG-Mitglieder
übertrug
.
16
.
September
wurde
Antragsgegnerin
Register
Rechtsnachfolgerin
LPG
geführt
.
S.
wurde
Kommanditist
.
veräußerte
sein
"
schaftsrecht
Eintragung
Gesellschafter
DM
"
Landwirtschaft
GmbH
"
Kommanditistin
Antragsgegnerin
;
hatte
April
Erwerb
Umwandlungsbeschluß
enthaltenen
Übernahmeangebot
§
LwAnpG
Höhe
%
buchmäßigen
Nennbetrags
Kommanditanteils
unterbreitet
.
Vertrags
ist
vereinbart
"
Ansprüche
früheren
LPG-Zugehörigkeit
Verkäufers
Ansprüche
Rechtsnachfolger
erledigt
sind
"
.
12
.
Mai
trat
schaft
LPG
"
S.
Ansprüche
"
Antragsteller
.
Antragsteller
meint
Umstrukturierung
"
Vereinigte
LPG
"
Bestimmungen
setzes
entspreche
;
liege
identitätswahrende
Umwandlung
LPG
Antragsgegnerin
.
Vertrag
Veräußerung
Kommanditbeteiligung
hält
Antragsteller
nichtig
S.
lediglich
%
Werts
Beteiligung
erhalten
habe
.
Landwirtschaftsgericht
hat
Feststellung
Antragsgegnerin
Umstrukturierung
"
Vereinigte
LPG
"
Bestimmungen
schaftsanpassungsgesetzes
entstanden
ist
gerichteten
Antrag
Zahlung
DM
Zinsen
Auskunftserteilung
gerichteten
Hilfsanträge
zurückgewiesen
.
Oberlandesgericht
hat
Feststellungsantrag
stattgegeben
.
wendet
Antragsgegnerin
zugelassenen
Rechtsbeschwerde
Wiederherstellung
Entscheidung
Landwirtschaftsgerichts
erstrebt
.
Antragsteller
beantragt
Zurückweisung
Rechtsmittels
.
II
.
Beschwerdegericht
hält
Feststellungsantrag
zulässig
.
Frage
rechtlichen
Bestand
Strukturänderung
betreffe
Rechtsverhältnis
Antragsgegnerin
zusammengeschlossenen
LPG'en
;
berühre
zugleich
Stellung
Antragstellers
abgetretenen
Rechtsposition
W.
S.
Mitglied
früheren
LPG
Rechtsverhältnis
Antragsgegnerin
.
Auffassung
Beschwerdegerichts
ist
Feststellungsantrag
begründet
.
Antragsteller
sei
aktivlegitimiert
.
Strukturänderung
entspreche
allerdings
Landwirtschaftsanpassungsgesetz
Verfügung
gestellten
Umwandlungsmöglichkeiten
Mitglieder
LPG'en
unmittelbar
Gesellschafter
Antragsgegnerin
geworden
seien
.
liege
identitätswahrende
Umwandlung
.
.
Rechtsbeschwerde
ist
begründet
Frage
identitätswahrenden
Umwandlung
ankommt
.
1
.
Recht
hält
Beschwerdegericht
allerdings
negativen
Feststellungsantrag
zulässig
.
betrifft
zwar
Rechtsverhältnis
Beteiligten
.
streitigen
Verfahren
freiwilligen
Gerichtsbarkeit
kann
Antrag
§
analog
auch
Feststellung
gerichtet
sein
Antragsgegner
Dritten
Rechtsverhältnis
bestehe
bestehe
zugleich
Rechtsbeziehungen
streitenden
Parteien
Bedeutung
ist
Antragsteller
alsbaldigen
Klärung
Frage
rechtliches
Interesse
hat
Gesellschaftsrecht
Austragung
Streits
abschließende
Regelung
trifft
Senat
;
.
7
November
BLw
.
Voraussetzungen
liegen
hier
.
Frage
rechtlichen
Bestand
Strukturänderung
betrifft
Rechtsverhältnis
Antragsgegnerin
"
Vereinigte
LPG
"
somit
zusammengeschlossenen
LPG'en
.
berührt
zugleich
Ste
llung
W.
S.
früheres
LPG-Mitglied
hältnis
Antragsgegnerin
.
Abtretung
ist
Antragsteller
Stellung
eingetreten
.
Würde
Antragsgegnerin
festgestellt
Wege
formwandelnden
Strukturänderung
"
Vereinigte
LPG
"
zusammengeschlossenen
LPG'en
gen
ist
könnte
Antragsteller
Anspruch
dann
Liquidationsgenossenschaft
fortbestehende
LPG
§
Abs.
zustehen
.
Hätte
Hauptantrag
Erfolg
könnten
Ansprüche
Antragsgegnerin
bestehen
.
Rechtsunsicherheit
hat
Antragsteller
rechtliches
Interesse
alsbaldigen
Klärung
muß
vornherein
einen
anderen
Anspruch
entscheiden
;
jedoch
Ansprüche
überhaupt
denkbar
sind
schadet
auch
S.
Kommanditist
Antragsgegnerin
geworden
ist
hältnis
somit
besteht
vgl.
Senat
aaO
.
auch
Nichtigkeitsklage
geklärt
werden
kann
Fall
Rechtswidrigkeit
Nichtigkeit
angefochtenen
Umwandlungsbeschlusses
Strukturänderung
gleichwohl
Bestand
hat
Antragsteller
Auflösungsklage
§
§
fehlender
Gesellschafterstellung
Verfügung
steht
vgl.
Senat
aaO
bestehen
Bedenken
Zulässigkeit
Hauptantrags
.
2
.
Antrag
ist
jedoch
begründet
.
Allerdings
ist
Antragsteller
aktivlegitimiert
.
Bedenken
Abtretbarkeit
Abfindungsansprüchen
§
§
LwAnpG
bestehen
.
16
.
Juni
22
.
Auch
Rechtsbeschwerde
erinnert
insoweit
.
meint
vielmehr
S.
Frühjahr
Rechte
"
Landwirtschaft
GmbH
"
übertragen
habe
Forderung
Antragsteller
habe
abtreten
können
.
ist
indes
richtig
.
Vereinbarung
S.
"
Landwirtschaft
GmbH
"
betrifft
eindeutigen
Wortlaut
Veräußerung
Anwartschaftsrechts
Eintragung
Kommanditist
Antragsgegnerin
Handelsregister
.
Weitere
Rechte
Ansprüche
wurden
übertragen
abgetreten
.
Insbesondere
erfolgte
Abtretung
eventuellen
Ansprüchen
Landwirtschaftsanpassungsgesetz
;
verblieben
S.
so
später
noch
abtreten
konnte
.
geschah
dann
12
.
Mai
;
ist
Antragsteller
Inhaber
Ansprüche
.
steht
§
Vereinbarung
"
Landwirtschaft
LPG-Zugehörigkeit
W.
S.
GmbH
"
Ansprüche
Ansprüche
Rechtsnachfolger
erledigt
sein
sollten
.
Klausel
bewirkt
schon
Untergang
Ansprüche
Landwirtschaftsanpassungsgesetz
Vereinbarung
Antragsgegnerin
geschlossen
wurde
;
Erlaß
Forderungen
Dritter
ist
jedoch
möglich
.
Allenfalls
könnte
Antragsgegnerin
Vereinbarung
Anspruch
S.
entstanden
sein
elle
Ansprüche
geltend
machen
vgl.
.
18
.
September
§
Nr.
.
berührt
indes
Bestand
Forderungen
.
Jedoch
ist
Geltendmachung
Ansprüchen
Antragsgegnerin
ausgeschlossen
.
Vereinbarung
S.
"
Landwirtschaft
GmbH
"
enthält
Hinblick
Ansprüche
Antragsgegnerin
sogenanntes
petendo
.
Sinn
bestand
S.
verpflichtete
Ansprüche
früheren
Mitgliedschaft
mehr
erheben
.
Dementsprechend
erklärten
Vertragsparteien
Ansprüche
auch
Rechtsnachfolger
LPG
richteten
erledigt
.
Allerdings
kann
Vertragszweck
erreicht
werden
S.
lediglich
"
Landwirtschaft
GmbH
"
verpflichtet
ist
Antragsgegnerin
Anspruch
nehmen
.
Erforderlich
sinnvoll
ist
vielmehr
Begründung
auch
-9-
genen
Anspruchs
Antragsgegnerin
S.
weiteren
Forderungen
mehr
geltend
macht
.
derartiger
Anspruch
ergibt
unmittelbar
Vereinbarung
.
Wirksamkeit
Abrede
bestehen
Bedenken
Urteil
18
.
September
aaO
.
Vereinbarung
ist
auch
übrigen
wirksam
;
verstößt
guten
Sitten
§
.
Tatsache
S.
%
buchmäßigen
Nennbetrags
möglichen
Kommanditanteils
verzichtet
hat
führt
Sittenwidrigkeit
vereinbarten
Regelung
.
Verzicht
Forderung
ist
nämlich
nur
dann
sittenwidrig
Würdigung
Inhalt
Zweck
Gesamtcharakter
guten
Sitten
vereinbar
darstellt
.
16
.
Juni
.
fehlt
.
S.
waren
Grundlage
Landfläche
Arbeitsjahren
ermittelte
Wert
Mitgliedschaft
LPG
Höhe
identische
buchmäßige
Nennbetrag
möglichen
Kommanditanteils
bekannt
;
Betrag
wurde
sogar
Vereinbarung
aufgenommen
.
Auch
war
Umwandlungsbeschluß
späteren
Entgelt
Veräußerung
möglichen
Eintragung
Kommanditist
Handelsregister
identische
Höhe
angebotenen
Barabfindung
§
enthalten
.
Umwandlungsbeschluß
Abschluß
Ve
reinbarung
lag
Zeitraum
Jahren
W.
S.
abwägen
konnte
mögliche
Kommanditbeteiligung
vereinbarten
Preis
veräußern
wollte
.
wußte
genau
Betrag
Abschluß
Vereinbarung
verzichtete
.
schließt
A
nnahme
Sittenwidrigkeit
.
3
.
Ausschluß
Geltendmachung
Ansprüchen
W.
S.
Antragsgegnerin
führt
auch
Hilfsanträge
begründet
sind
.
IV
.
Kostenentscheidung
beruht
§
§
LwVG
.
Wenzel