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560 lines
4.8 KiB

BESCHLUSS
14
.
Februar
Landwirtschaftssache
Bundesgerichtshof
Senat
Landwirtschaftssachen
hat
14
.
Februar
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
§
Abs.
Nr.
LwVG
Hinzuziehung
ehrenamtlicher
Richter
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beschluss
10
.
Zivilsenats
Senat
Landwirtschaftssachen
Oberlandesgerichts
26
.
September
wird
Kosten
Beteiligten
übrigen
Beteiligten
außergerichtlichen
Kosten
Rechtsbeschwerdeverfahrens
erstatten
hat
zurückgewiesen
.
Gegenstandswert
Rechtsbeschwerdeverfahrens
beträgt
.
Gründe
:
notariell
beurkundetem
Vertrag
10
.
Mai
übertrug
Beteiligte
Hof
Sinne
Höfeordnung
Grundbuch
eingetragenen
Grundbesitz
Beteiligten
2
.
Beteiligten
Geschwister
Beteiligten
waren
Vertragsschluss
ebenfalls
beteiligt
.
Schreiben
22
.
Mai
beantragte
beurkundende
Notar
Genehmigung
Vertrags
.
Amtsgericht
Landwirtschaftsgericht
hat
Genehmigung
erteilt
.
hat
Beteiligte
sofortige
Beschwerde
eingelegt
Beteiligten
Streit
Auslegung
Reichweite
Regelung
Beteiligten
eingeräumte
Wohnungsrecht
gekommen
war
.
Oberlandesgericht
Senat
Landwirtschaftssachen
hat
Rechtsmittel
unzulässig
verworfen
.
richtet
Rechtsbeschwerde
Beteiligten
Aufhebung
amtsgerichtlichen
Genehmigungsbeschlusses
weiterverfolgt
.
II
.
Ansicht
Beschwerdegerichts
ist
Beteiligte
uneingeschränkte
Genehmigung
Vertrags
beschwert
Rechte
beeinträchtige
.
Rechtsmittel
sei
unzulässig
selbst
Auffassung
Grund
Versagung
Genehmigung
Nichtigkeit
Vertrags
Unwirksamkeit
einzelner
Vertragsbestimmungen
vorliege
.
Erteilung
Genehmigung
berühre
eventuelle
Nichtigkeit
;
könne
anderweit
geltend
gemacht
werden
.
hält
rechtlichen
Nachprüfung
stand
.
.
Rechtsbeschwerde
ist
zwar
zulässig
§
Abs.
Nr.
25
hat
sachlich
aber
Erfolg
.
Beschwerdegericht
hat
Beschwer
Beschwerdebefugnis
Beteiligten
Recht
verneint
.
subjektive
materiellen
Rechte
.
V.m
.
§
Abs.
werden
Genehmigung
Übergabevertrags
verletzt
.
1
.
Rechtsprechung
Senats
.
12
.
Mai
ist
Beschwerde
uneingeschränkte
Genehmigung
Hofübergabevertrags
zulässig
;
auch
dann
Hofübergeber
unabhängig
Genehmigungsverfahren
sonstige
Unwirksamkeit
Übergabevertrags
beruft
werden
Rechte
schon
rechtskräftigen
Entscheidung
Genehmigungsantrag
bestehenden
Bindung
Vertragsschließenden
getroffenen
Vereinbarungen
beeinträchtigt
auch
wird
Vertragsnichtigkeit
sonstigen
Gründen
Erteilung
landwirtschaftsgerichtlichen
Genehmigung
berührt
ebenso
44
;
OLG
.
Auffassung
hat
Kommentarliteratur
angeschlossen
Barnstedt/Steffen
7
.
Aufl
.
§
Rdn
.
m.umfangr
.
;
3
.
Aufl
.
§
Rdn
.
;
10
.
Aufl
.
§
Rdn
.
;
Landwirtschaftserbrecht
8
.
Aufl
.
§
.
.
abweichende
Meinung
findet
lediglich
Kommentierung
Jahr
§
Anmerkung
.
2
.
Senat
sieht
Anlass
Aufgabe
bisherigen
Rechtsprechung
.
Insbesondere
führt
Vorbringen
Beteiligten
Rechtsbeschwerdebegründung
anderen
Ergebnis
.
Maßstab
Genehmigung
Hofübergabeverträgen
sind
erster
Linie
Vorschriften
Grundstücksverkehrsgesetzes
vgl.
§
§
höferechtliche
Grundsätze
;
zivilrechtliche
Wirksamkeit
Vertrags
kann
allenfalls
dann
Rolle
spielen
offensichtliche
Nichtigkeit
vorliegt
Landwirtschaftsgerichte
nur
berechtigt
aber
verpflichtet
sind
Genehmigung
Fall
evidenter
Vertragsnichtigkeit
versagen
Senat
.
18
.
April
m.w
.
.
Genehmigungsbedürftigkeit
dient
öffentlichen
Interesse
Erhaltung
gesunden
Agrarstruktur
BVerfGE
.
.
Genehmigungsverfahren
hat
jedoch
Zweck
privatrechtliche
Streitigkeiten
entscheiden
OLG
.
Frage
Genehmigungsvoraussetzungen
unabhängigen
Rechtswirksamkeit
Vertrags
kann
auch
Genehmigung
Prozessweg
geklärt
werden
Senat
.
12
.
Mai
aaO
.
öffentlich-rechtliche
Bedenken
Genehmigung
bestehen
muss
zuständige
Behörde
§
Abs.
Rechtsmittel
einlegen
OLG
.
stehen
Beteiligten
erhobenen
verfassungsrechtlichen
Bedenken
.
gibt
Anhaltspunkte
vorstehend
zitierte
Senatsrechtsprechung
vorkonstitutionellem
Recht
Gedankengut
beruht
.
Auch
wird
Beteiligte
Genehmigung
Vertrags
Grundrecht
Art
.
Abs.
GG
verletzt
;
Zugriff
Eigentum
hat
selbst
Vertragsschluss
Landwirtschaftsgericht
Vertragsgenehmigung
ermöglicht
.
Schließlich
entbehrt
Vorwurf
Senatsrechtsprechung
beruhe
Verletzung
spezifischen
Verfassungsrechts
Bedeutung
Relevanz
Grundrechten
grundsätzlicher
Weise
verkannt
erkannt
würden
offensichtlich
Grundlage
;
Beteiligte
übersieht
Genehmigung
gehindert
ist
Genehmigungsvoraussetzungen
unabhängige
Unwirksamkeit
Vertrags
Zivilprozess
klären
lassen
Genehmigung
fehlenden
Bedeutung
Rolle
spielt
.
Genehmigungspflicht
bedeutet
Hofübergeber
Verfügungsbeschränkung
.
besteht
rechtskräftigen
Entscheidung
Genehmigungsantrag
.
Wird
Antrag
entsprochen
Genehmigung
uneingeschränkt
erteilt
bedeutet
Verbesserung
Rechtsstellung
Übergebers
aber
Beeinträchtigung
Rechte
Barnstedt/Steffen
aaO
Rdn
.
.
fehlt
Zulässigkeit
sofortigen
Beschwerde
erforderlichen
Beschwer
.
3
.
Kostenentscheidung
beruht
§
§
LwVG
.
Entscheidung
Festsetzung
Gegenstandswerts
hat
Grundlage
§
Satz
Buchst
.
.
V.m
.
§
Abs.
Vorinstanzen
:
AG
Nordhorn
Entscheidung
Lw
Entscheidung
06.09.2007
Czub