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143 lines
1.1 KiB

BESCHLUSS
AnwZ
2
November
verwaltungsrechtlichen
Anwaltssache
Widerrufs
Zulassung
Rechtsanwaltschaft
Bundesgerichtshof
Senat
Anwaltssachen
hat
Präsidenten
Bundesgerichtshofs
Prof.
Dr.
Richterinnen
Dr.
Fetzer
Rechtsanwälte
Prof.
Dr.
Dr.
2
November
beschlossen
:
Antrag
Klägers
Zulassung
Berufung
Urteil
2
.
Senats
Niedersächsischen
Anwaltsgerichtshofs
10
.
Juni
wird
abgelehnt
.
Kläger
hat
Kosten
Zulassungsverfahrens
tragen
.
Wert
Zulassungsverfahrens
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Beklagte
widerrief
Bescheid
15
.
April
Zulassung
Klägers
Rechtsanwaltschaft
.
gerichtete
Klage
hat
Anwaltsgerichtshof
abgewiesen
.
Hiergegen
wendet
Kläger
Antrag
Zulassung
Berufung
.
II
.
Antrag
Zulassung
Berufung
ist
gemäß
§
Satz
Abs.
VwGO
abzulehnen
Kläger
bestimmten
Frist
begründet
hat
.
beträgt
§
Satz
Abs.
Satz
VwGO
Monate
beginnt
Zustellung
vollständigen
Urteils
hier
18
.
Juni
erfolgt
ist
.
lief
19
.
Montag
.
Antragsbegründung
ist
aber
eingegangen
.
Kostenentscheidung
beruht
§
Abs.
Satz
Abs.
VwGO
Streitwertfestsetzung
§
Abs.
.
Fetzer
Vorinstanz
:
Entscheidung
10.06.2013