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138 lines
1.2 KiB

BESCHLUSS
AnwZ
5
.
Februar
Verfahren
Bundesgerichtshof
Senat
Anwaltssachen
hat
Präsidenten
Bundesgerichtshofs
Professor
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Schaal
Rechtsanwältin
Rechtsanwälte
Dr.
Professor
Dr.
5
.
Februar
beschlossen
:
Antragsteller
hat
Kosten
erledigten
Verfahrens
tragen
Antragsgegnerin
Beschwerdeverfahren
entstandenen
notwendigen
außergerichtlichen
Auslagen
erstatten
.
Geschäftswert
Beschwerdeverfahren
wird
Euro
festgesetzt
.
Gründe
:
Antragsteller
war
Rechtsanwalt
Amtsgericht
Landgericht
zugelassen
.
Antragsgegnerin
hat
Zulassung
Antragstellers
Rechtsanwaltschaft
Vermögensverfalls
gemäß
§
Abs.
Nr.
Bescheid
13
.
Mai
widerrufen
.
gerichteten
Antrag
gerichtliche
Entscheidung
hat
Anwaltsgerichtshof
Beschluss
16
.
Dezember
zurückgewiesen
.
Hiergegen
richtete
sofortige
Beschwerde
Antragstellers
.
Bestandskraft
weiteren
Widerrufs
gemäß
§
Abs.
Nr.
Verzicht
Antragstellers
Zulassung
Rechtsanwaltschaft
hat
Hauptsache
erledigt
;
Antragsteller
Antragsgegnerin
haben
übereinstimmend
Hauptsache
erledigt
erklärt
.
Entsprechend
§
§
entspricht
billigem
Ermessen
Verfahrenskosten
Antragsteller
aufzuerlegen
Rechtsmittel
zutreffenden
Gründen
angefochtenen
Beschlusses
bisherigen
Sachstand
erfolglos
geblieben
wäre
.
Otten
Vorinstanz
:
Entscheidung