BESCHLUSS AnwZ 5 . Februar Verfahren Bundesgerichtshof Senat Anwaltssachen hat Präsidenten Bundesgerichtshofs Professor Richterin Dr. Richter Dr. Schaal Rechtsanwältin Rechtsanwälte Dr. Professor Dr. 5 . Februar beschlossen : Antragsteller hat Kosten erledigten Verfahrens tragen Antragsgegnerin Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Auslagen erstatten . Geschäftswert Beschwerdeverfahren wird Euro festgesetzt . Gründe : Antragsteller war Rechtsanwalt Amtsgericht Landgericht zugelassen . Antragsgegnerin hat Zulassung Antragstellers Rechtsanwaltschaft Vermögensverfalls gemäß § Abs. Nr. Bescheid 13 . Mai widerrufen . gerichteten Antrag gerichtliche Entscheidung hat Anwaltsgerichtshof Beschluss 16 . Dezember zurückgewiesen . Hiergegen richtete sofortige Beschwerde Antragstellers . Bestandskraft weiteren Widerrufs gemäß § Abs. Nr. Verzicht Antragstellers Zulassung Rechtsanwaltschaft hat Hauptsache erledigt ; Antragsteller Antragsgegnerin haben übereinstimmend Hauptsache erledigt erklärt . Entsprechend § § entspricht billigem Ermessen Verfahrenskosten Antragsteller aufzuerlegen Rechtsmittel zutreffenden Gründen angefochtenen Beschlusses bisherigen Sachstand erfolglos geblieben wäre . Otten Vorinstanz : Entscheidung