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2.7 KiB

AnwZ
BESCHLUSS
22
.
Oktober
Verfahren
Widerrufs
Zulassung
Rechtsanwaltschaft
Bundesgerichtshof
Senat
Anwaltssachen
hat
Präsidenten
Bundesgerichtshofs
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Richterin
Dr.
Otten
Rechtsanwälte
Dr.
Dr.
Dr.
mündliche
Verhandlung
22
.
Oktober
beschlossen
:
sofortige
Beschwerde
Antragstellers
Beschluß
2
.
Senats
Anwaltsgerichtshofs
Freien
Hansestadt
mündlichen
Verhandlung
12
Juli
wird
zurückgewiesen
.
Antragsteller
hat
Beschwerdeverfahren
entstandenen
Kosten
tragen
Antragsgegnerin
dort
erwachsenen
notwendigen
außergerichtlichen
Auslagen
erstatten
.
Geschäftswert
wird
DM
festgesetzt
.
Gründe
:
Jahre
geborene
Antragsteller
wurde
frühere
Zulassungen
zurückgenommen
widerrufen
worden
waren
zuletzt
wieder
September
Rechtsanwaltschaft
Rechtsanwalt
Amtsgericht
Landgericht
zugelassen
.
Verfügung
19
.
Januar
hat
Antragsgegnerin
Zulassung
gemäß
§
Abs.
Nr.
Vermögensverfalls
widerrufen
später
sofortige
Vollziehung
angeordnet
.
Antragsteller
hat
Aufhebung
Widerrufsentscheidung
beantragt
.
Anwaltsgerichtshof
hat
Antrag
gerichtliche
Entscheidung
zurückgewiesen
.
wendet
Antragsteller
sofortigen
Beschwerde
.
II
.
Rechtsmittel
ist
gemäß
§
Abs.
Nr.
Abs.
zulässig
;
hat
Sache
jedoch
Erfolg
.
1
.
Abs.
Nr.
ist
Zulassung
Rechtsanwaltschaft
widerrufen
Rechtsanwalt
geraten
ist
sei
denn
Interessen
Rechtsuchenden
gefährdet
sind
.
Vermögensverfall
liegt
Rechtsanwalt
ungeordnete
schlechte
finanzielle
Verhältnisse
geraten
ist
absehbarer
Zeit
ordnen
kann
außerstande
ist
Verpflichtungen
nachzukommen
.
.
.
Vermögensverfall
wird
vermutet
Insolvenzverfahren
Vermögen
Rechtsanwalts
eröffnet
Rechtsanwalt
Insolvenzgericht
Vollstreckungsgericht
führende
Verzeichnis
§
Abs.
Insolvenzordnung
§
Zivilprozeßordnung
eingetragen
ist
§
Abs.
Nr.
Halbs
.
.
2
.
Voraussetzungen
lagen
Zeitpunkt
Widerrufs
.
Antragsteller
hat
22
November
eidesstattliche
Versicherung
abgegeben
ist
gemäß
§
27
November
Vollstreckungsgericht
führende
Verzeichnis
§
eingetragen
worden
.
3
.
kann
auch
ausgegangen
werden
Voraussetzungen
Vermögensverfalls
nachträglich
zweifelsfrei
weggefallen
sind
.
wäre
Vorlage
vollständigen
Übersicht
bestehenden
Verbindlichkeiten
laufenden
Einkünfte
erforderlich
gewesen
;
hat
Antragsteller
vorgelegt
.
übrigen
kann
gesetzliche
Vermutung
Vermögensverfalls
nunmehr
auch
gestützt
werden
Amtsgericht
Insolvenzgericht
B.
17
.
Januar
Antrag
Eröffnung
Insolvenzverfahrens
Vermögen
Antragstellers
Masse
abgewiesen
hat
.
4
.
Ist
Rechtsanwalt
werden
Interessen
Rechtsuchenden
regelmäßig
gefährdet
.
Falle
ausnahmsweise
anders
sei
hat
Antragsteller
dargetan
.
Gefährdung
Rechtsuchenden
wird
Gegenteil
unterstrichen
Antragsteller
7
.
März
rechtskräftiger
Strafbefehl
ergangen
ist
Veruntreuung
Mandantengeldern
Geldstrafe
verurteilt
worden
ist
.
Schott
Otten