AnwZ BESCHLUSS 22 . Oktober Verfahren Widerrufs Zulassung Rechtsanwaltschaft Bundesgerichtshof Senat Anwaltssachen hat Präsidenten Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Richter Dr. Dr. Richterin Dr. Otten Rechtsanwälte Dr. Dr. Dr. mündliche Verhandlung 22 . Oktober beschlossen : sofortige Beschwerde Antragstellers Beschluß 2 . Senats Anwaltsgerichtshofs Freien Hansestadt mündlichen Verhandlung 12 Juli wird zurückgewiesen . Antragsteller hat Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten tragen Antragsgegnerin dort erwachsenen notwendigen außergerichtlichen Auslagen erstatten . Geschäftswert wird DM festgesetzt . Gründe : Jahre geborene Antragsteller wurde frühere Zulassungen zurückgenommen widerrufen worden waren zuletzt wieder September Rechtsanwaltschaft Rechtsanwalt Amtsgericht Landgericht zugelassen . Verfügung 19 . Januar hat Antragsgegnerin Zulassung gemäß § Abs. Nr. Vermögensverfalls widerrufen später sofortige Vollziehung angeordnet . Antragsteller hat Aufhebung Widerrufsentscheidung beantragt . Anwaltsgerichtshof hat Antrag gerichtliche Entscheidung zurückgewiesen . wendet Antragsteller sofortigen Beschwerde . II . Rechtsmittel ist gemäß § Abs. Nr. Abs. zulässig ; hat Sache jedoch Erfolg . 1 . Abs. Nr. ist Zulassung Rechtsanwaltschaft widerrufen Rechtsanwalt geraten ist sei denn Interessen Rechtsuchenden gefährdet sind . Vermögensverfall liegt Rechtsanwalt ungeordnete schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist absehbarer Zeit ordnen kann außerstande ist Verpflichtungen nachzukommen . . . Vermögensverfall wird vermutet Insolvenzverfahren Vermögen Rechtsanwalts eröffnet Rechtsanwalt Insolvenzgericht Vollstreckungsgericht führende Verzeichnis § Abs. Insolvenzordnung § Zivilprozeßordnung eingetragen ist § Abs. Nr. Halbs . . 2 . Voraussetzungen lagen Zeitpunkt Widerrufs . Antragsteller hat 22 November eidesstattliche Versicherung abgegeben ist gemäß § 27 November Vollstreckungsgericht führende Verzeichnis § eingetragen worden . 3 . kann auch ausgegangen werden Voraussetzungen Vermögensverfalls nachträglich zweifelsfrei weggefallen sind . wäre Vorlage vollständigen Übersicht bestehenden Verbindlichkeiten laufenden Einkünfte erforderlich gewesen ; hat Antragsteller vorgelegt . übrigen kann gesetzliche Vermutung Vermögensverfalls nunmehr auch gestützt werden Amtsgericht Insolvenzgericht B. 17 . Januar Antrag Eröffnung Insolvenzverfahrens Vermögen Antragstellers Masse abgewiesen hat . 4 . Ist Rechtsanwalt werden Interessen Rechtsuchenden regelmäßig gefährdet . Falle ausnahmsweise anders sei hat Antragsteller dargetan . Gefährdung Rechtsuchenden wird Gegenteil unterstrichen Antragsteller 7 . März rechtskräftiger Strafbefehl ergangen ist Veruntreuung Mandantengeldern Geldstrafe verurteilt worden ist . Schott Otten