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477 lines
3.9 KiB

BESCHLUSS
AnwZ
2
.
Oktober
Verfahren
Widerrufs
Zulassung
Rechtsanwaltschaft
Bundesgerichtshof
Senat
Anwaltssachen
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
Roggenbuck
Rechtsanwälte
Prof.
Dr.
Prof.
Dr.
2
.
Oktober
beschlossen
:
sofortige
Beschwerde
Antragstellers
Beschluss
II
.
Senats
Hessischen
Anwaltsgerichtshofs
2
.
März
wird
zurückgewiesen
.
Antragsteller
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
Antragsgegnerin
Beschwerdeverfahren
entstandenen
notwendigen
außergerichtlichen
Auslagen
erstatten
.
Geschäftswert
Beschwerdeverfahren
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Antragsteller
ist
Rechtsanwaltschaft
zugelassen
.
Bescheid
14
.
April
hat
Antragsgegnerin
Zulassung
Antragstellers
Vermögensverfalls
widerrufen
.
Antrag
gerichtliche
Entscheidung
hat
Anwaltsgerichtshof
zurückgewiesen
.
Beschluss
hat
Antragsteller
sofortige
Beschwerde
eingelegt
.
Bescheid
6
Juli
hat
Antragsgegnerin
sofortigen
Vollzug
Widerrufsverfügung
angeordnet
.
Antragsteller
hat
beantragt
aufschiebende
Wirkung
Antrags
gerichtliche
Entscheidung
sofortigen
Beschwerde
wieder
herzustellen
.
II
.
sofortige
Beschwerde
ist
zulässig
§
Abs.
Nr.
Abs.
.
bleibt
jedoch
Sache
Erfolg
.
1
.
§
Abs.
Nr.
ist
Zulassung
schaft
widerrufen
Rechtsanwalt
geraten
ist
sei
denn
Interessen
Rechtsuchenden
gefährdet
sind
.
Vermögensverfall
liegt
Rechtsanwalt
ungeordnete
schlechte
finanzielle
Verhältnisse
geraten
ist
absehbarer
Zeit
ordnen
kann
außerstande
ist
Verpflichtungen
nachzukommen
vgl.
.
21
November
AnwZ
BRAK-Mitt
.
;
.
26
November
AnwZ
.
wird
§
Abs.
Nr.
vermutet
Insolvenzverfahren
Vermögen
Rechtsanwalts
eröffnet
ist
.
So
verhält
hier
Amtsgericht
hat
Beschluss
1
.
Februar
Eröffnung
Insolvenzverfahrens
angeordnet
.
Antragsteller
hatte
Vermutung
Vermögensverfalls
auch
widerlegt
Antragsgegnerin
Widerrufsbescheid
Einzelnen
zutreffend
ausgeführt
hat
.
Anhaltspunkte
Vermögensverfalls
Interessen
Rechtsuchenden
gefährdet
waren
lagen
Erlass
Widerrufsverfügung
.
Vermögensverfall
führt
regelmäßig
derartigen
Gefährdung
insbesondere
Hinblick
Umgang
Rechtsanwalts
Mandantengeldern
möglichen
Zugriff
Gläubiger
.
2
.
Vermögensverhältnisse
Antragstellers
haben
so
konsolidiert
Widerruf
abgesehen
werden
könnte
vgl.
;
.
Insolvenzverfahren
dauert
derzeit
noch
.
Insolvenzverwalter
hat
Bericht
Insolvenzgericht
8
.
April
geschätzt
Verfahren
Vielzahl
laufenden
gerichtlichen
Verfahren
abschlussreif
sein
werde
.
Vermögensverfall
entfällt
bereits
Insolvenzeröffnung
verbundene
Verfügungsbeschränkung
Insolvenzschuldners
erst
Insolvenzverfahren
Abschluss
führt
Konsolidierung
Vermögensverhältnisse
Antragstellers
gerechnet
werden
kann
.
Abschluss
ist
derzeit
absehbar
.
3
.
Ausnahmefall
Gefährdung
Interessen
suchenden
Vermögensverfall
Rechtsanwalts
verneint
werden
kann
Senat
.
18
.
Oktober
AnwZ
;
.
5
.
Dezember
AnwZ
;
.
5
.
Dezember
AnwZ
AnwBl
.
;
.
25
.
Juni
AnwZ
ist
ebenfalls
gegeben
.
Anstellungsvertrag
14
.
April
K.
S.
noch
Antragsteller
erfüllen
Anforderungen
Senat
Ausschluss
Gefährdung
Rechtsuchenden
gestellt
hat
.
Antragsteller
ist
Landgericht
rechtskräftigen
Urteilen
8
.
Mai
5
.
Mai
Vermögensstraftaten
Zusammenhang
Amtsausübung
Notar
jeweils
Freiheitsstrafen
Bewährung
verurteilt
worden
.
Urteil
Landgerichts
12
November
wurde
Untreue
Fällen
Einbeziehung
Strafen
vorgenannten
Urteilen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
Urteil
ist
noch
rechtskräftig
.
17
.
April
hat
Amtsgericht
Haftbefehl
Antragsteller
sen.
wird
gewerbsmäßiger
Bandenbetrug
Tateinheit
gewerbsmäßiger
bandenmäßiger
Urkundenfälschung
Fällen
Zeit
9
.
Mai
24
.
April
vorgeworfen
.
Auch
Arbeitgeber
S.
ist
Tag
gleichartiger
Tatvorwürfe
Fällen
befehl
ergangen
.
Zulassung
vormaligen
Rechtsanwalts
S.
ist
schenzeitlich
rechtskräftig
widerrufen
worden
.
4
.
sofortige
Beschwerde
konnte
Senat
mündliche
Verhandlung
entscheiden
Beteiligten
verzichtet
haben
.
Entscheidung
ist
Antrag
Wiederherstellung
aufschiebenden
Wirkung
sofortigen
Beschwerde
erledigt
.
Roggenbuck
Vorinstanz
:
Entscheidung