BESCHLUSS AnwZ 2 . Oktober Verfahren Widerrufs Zulassung Rechtsanwaltschaft Bundesgerichtshof Senat Anwaltssachen hat Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. Richterin Roggenbuck Rechtsanwälte Prof. Dr. Prof. Dr. 2 . Oktober beschlossen : sofortige Beschwerde Antragstellers Beschluss II . Senats Hessischen Anwaltsgerichtshofs 2 . März wird zurückgewiesen . Antragsteller hat Kosten Rechtsmittels tragen Antragsgegnerin Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Auslagen erstatten . Geschäftswert Beschwerdeverfahren wird € festgesetzt . Gründe : Antragsteller ist Rechtsanwaltschaft zugelassen . Bescheid 14 . April hat Antragsgegnerin Zulassung Antragstellers Vermögensverfalls widerrufen . Antrag gerichtliche Entscheidung hat Anwaltsgerichtshof zurückgewiesen . Beschluss hat Antragsteller sofortige Beschwerde eingelegt . Bescheid 6 Juli hat Antragsgegnerin sofortigen Vollzug Widerrufsverfügung angeordnet . Antragsteller hat beantragt aufschiebende Wirkung Antrags gerichtliche Entscheidung sofortigen Beschwerde wieder herzustellen . II . sofortige Beschwerde ist zulässig § Abs. Nr. Abs. . bleibt jedoch Sache Erfolg . 1 . § Abs. Nr. ist Zulassung schaft widerrufen Rechtsanwalt geraten ist sei denn Interessen Rechtsuchenden gefährdet sind . Vermögensverfall liegt Rechtsanwalt ungeordnete schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist absehbarer Zeit ordnen kann außerstande ist Verpflichtungen nachzukommen vgl. . 21 November AnwZ BRAK-Mitt . ; . 26 November AnwZ . wird § Abs. Nr. vermutet Insolvenzverfahren Vermögen Rechtsanwalts eröffnet ist . So verhält hier Amtsgericht hat Beschluss 1 . Februar Eröffnung Insolvenzverfahrens angeordnet . Antragsteller hatte Vermutung Vermögensverfalls auch widerlegt Antragsgegnerin Widerrufsbescheid Einzelnen zutreffend ausgeführt hat . Anhaltspunkte Vermögensverfalls Interessen Rechtsuchenden gefährdet waren lagen Erlass Widerrufsverfügung . Vermögensverfall führt regelmäßig derartigen Gefährdung insbesondere Hinblick Umgang Rechtsanwalts Mandantengeldern möglichen Zugriff Gläubiger . 2 . Vermögensverhältnisse Antragstellers haben so konsolidiert Widerruf abgesehen werden könnte vgl. ; . Insolvenzverfahren dauert derzeit noch . Insolvenzverwalter hat Bericht Insolvenzgericht 8 . April geschätzt Verfahren Vielzahl laufenden gerichtlichen Verfahren abschlussreif sein werde . Vermögensverfall entfällt bereits Insolvenzeröffnung verbundene Verfügungsbeschränkung Insolvenzschuldners erst Insolvenzverfahren Abschluss führt Konsolidierung Vermögensverhältnisse Antragstellers gerechnet werden kann . Abschluss ist derzeit absehbar . 3 . Ausnahmefall Gefährdung Interessen suchenden Vermögensverfall Rechtsanwalts verneint werden kann Senat . 18 . Oktober AnwZ ; . 5 . Dezember AnwZ ; . 5 . Dezember AnwZ AnwBl . ; . 25 . Juni AnwZ ist ebenfalls gegeben . Anstellungsvertrag 14 . April K. S. noch Antragsteller erfüllen Anforderungen Senat Ausschluss Gefährdung Rechtsuchenden gestellt hat . Antragsteller ist Landgericht rechtskräftigen Urteilen 8 . Mai 5 . Mai Vermögensstraftaten Zusammenhang Amtsausübung Notar jeweils Freiheitsstrafen Bewährung verurteilt worden . Urteil Landgerichts 12 November wurde Untreue Fällen Einbeziehung Strafen vorgenannten Urteilen Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt . Urteil ist noch rechtskräftig . 17 . April hat Amtsgericht Haftbefehl Antragsteller sen. wird gewerbsmäßiger Bandenbetrug Tateinheit gewerbsmäßiger bandenmäßiger Urkundenfälschung Fällen Zeit 9 . Mai 24 . April vorgeworfen . Auch Arbeitgeber S. ist Tag gleichartiger Tatvorwürfe Fällen befehl ergangen . Zulassung vormaligen Rechtsanwalts S. ist schenzeitlich rechtskräftig widerrufen worden . 4 . sofortige Beschwerde konnte Senat mündliche Verhandlung entscheiden Beteiligten verzichtet haben . Entscheidung ist Antrag Wiederherstellung aufschiebenden Wirkung sofortigen Beschwerde erledigt . Roggenbuck Vorinstanz : Entscheidung