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840 lines
6.9 KiB

BESCHLUSS
AnwZ
26
.
Januar
Verfahren
Widerrufs
Zulassung
Rechtsanwaltschaft
Bundesgerichtshof
Senat
Anwaltssachen
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Schaal
Richterin
Roggenbuck
Rechtsanwälte
Dr.
Dr.
Prof.
Dr.
mündlicher
Verhandlung
26
.
Januar
beschlossen
:
sofortige
Beschwerde
Antragstellers
Beschluss
1
.
Senats
Anwaltsgerichtshofs
Landes
NordrheinWestfalen
16
November
wird
zurückgewiesen
.
Antragsteller
hat
Kosten
Beschwerdeverfahrens
tragen
Antragsgegnerin
Beschwerdeverfahren
entstandenen
notwendigen
außergerichtlichen
Auslagen
erstatten
.
Geschäftswert
Beschwerdeverfahren
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Antragsteller
war
Widerruf
Zulassung
Vermögensverfalls
Bescheid
Justizministeriums
Landes
21
.
September
sodann
erneuten
8
.
April
bestandskräftig
gewordenen
Widerruf
Zulassung
Nichtunterhaltens
Kanzlei
zugelassen
.
Bescheid
7
.
September
wurde
erneut
Bezirk
Antragsgegnerin
Rechtsanwalt
zugelassen
.
Zulassung
widerrief
Antragsgegnerin
Bescheid
27
.
Mai
.
hat
Antragsteller
gerichtliche
Entscheidung
beantragt
.
Antrag
hat
Anwaltsgerichtshof
zurückgewiesen
.
wendet
Antragsteller
sofortigen
Beschwerde
Zurückweisung
Antragsgegnerin
beantragt
.
II
.
gemäß
§
Abs.
Nr.
Abs.
zulässige
Rechtsmittel
hat
Erfolg
.
angefochtene
Widerrufsbescheid
ist
rechtmäßig
verletzt
Antragsteller
Rechten
Zulassung
Rechtsanwaltschaft
§
Abs.
Nr.
Vermögensverfalls
widerrufen
war
.
1
.
Vermögensverfall
ist
gegeben
Rechtsanwalt
ungeordnete
schlechte
finanzielle
Verhältnisse
geraten
ist
absehbarer
Zeit
ordnen
kann
Stande
ist
Verpflichtungen
nachzukommen
;
Beweisanzeichen
sind
insbesondere
Erwirkung
Schuldtiteln
Vollstreckungsmaßnahmen
Senat
.
25
.
März
AnwZ
BRAK-Mitt
.
;
.
21
November
AnwZ
BRAK-Mitt
.
.
2
.
befand
Antragsteller
Erlass
Widerrufsbescheids
.
erneuten
Zulassung
Antragstellers
Rechtsanwaltschaft
Bescheid
Antragsgegnerin
7
.
September
waren
Antragsteller
folgende
Vollstreckungsverfahren
anhängig
:
1
.
2
.
3
.
4
.
5
.
6
.
Gerichtskasse
aktuell
Teilforderung
Gerichtskasse
aktuell
Kreissparkasse
Teilforderung
AG
Teilforderung
aktuell
.
Konkursverwalter
.
Verfahren
Nr.
waren
Anträgen
Abgabe
eidesstattlichen
Versicherung
verbunden
.
wurden
Zeitpunkt
Wiederzulassung
Antragstellers
mehr
betrieben
.
Angaben
Antragstellers
Erhebungsbogen
erneute
Zulassung
beruhte
aber
Zulassung
herausstellte
Forderungen
erfüllt
anders
bereinigt
wurden
.
Vielmehr
wurde
lediglich
mehr
weiter
betrieben
Antragsteller
erreichbar
war
.
Umstand
Antragsteller
überwiegend
sehr
hohen
Forderungen
beglichen
hatte
belegt
Vermögensverhältnisse
Erlass
Widerrufsbescheids
so
beengt
waren
Lage
war
auch
kleinere
Forderungen
begleichen
Gläubiger
mehr
erreichbar
war
.
Zulassung
wurden
folgende
weiteren
Vollstreckungsverfahren
Antragsteller
bekannt
:
7
.
Kammerbeitragsforderung
Agg
.
8
.
Prof.
.
.
Vollstreckungsauftrag
Nr.
war
wieder
Antrag
Abgabe
eidesstattlichen
Versicherung
verbunden
.
weiteren
Vollstreckungsverfahren
belegen
Vermögenslage
Antragstellers
gebessert
hatte
.
ändert
Rechtsanwalt
Schreiben
18
.
September
mitgeteilt
hat
Antragsteller
habe
gearbeitet
aufgesparten
Gehaltsanspruch
Höhe
ca.
DM
"
erworben
;
seien
Verbindlichkeiten
beglichen
worden
.
Anspruch
noch
Begleichung
Verbindlichkeiten
waren
Erlass
Widerrufsbescheids
belegt
.
Beschäftigungsverhältnis
ist
Mitteilung
Herrn
Rechtsanwalt
21
.
Juni
noch
Wiederzulassung
beendet
worden
Antragsteller
Rechtsanwaltsbewerber
zugelassener
Rechtsanwalt
angestellt
worden
sei
seinerzeit
aber
war
.
Berücksichtigung
Forderungen
Nr.
Widerrufsbescheid
stand
schon
Wiederzulassung
geltend
gemacht
worden
sind
.
waren
nämlich
Versicherung
Antragstellers
erledigt
bleiben
auch
Wiederzulassung
Beleg
Vermögensverhältnisse
Antragstellers
schon
Zeitpunkt
geordnet
waren
Antrag
Wiederzulassung
§
Nr.
hätte
zurückgewiesen
werden
müssen
.
Umstand
zwingt
Antragsgegnerin
Zulassung
§
Abs.
Satz
zurückzunehmen
.
kann
nämlich
Fortbestehen
verschwiegenen
Vermögensverfalls
erfolgter
Zulassung
Rechtsanwaltschaft
gleich
Widerrufsverfahren
einleiten
auch
Zulassung
erteilten
Vollstreckungsaufträge
stützen
weiterhin
sachliche
Erledigung
Bereinigung
gefunden
haben
.
Bestimmung
§
Abs.
Nr.
entnehmen
ist
geht
Gesetzgeber
Interessen
Rechtsuchenden
gefährdet
sind
Rechtsanwalt
befindet
Senat
.
31
.
März
AnwZ
juris
.
ist
Regel
auch
Fall
insbesondere
Hinblick
Umgang
Rechtsanwalts
Fremdgeldern
möglichen
Zugriff
Gläubigern
Senat
.
18
.
Oktober
AnwZ
.
Anhaltspunkte
hier
Erlass
Widerrufsbescheids
ausnahmsweise
Fall
war
sind
ersichtlich
.
3
.
Widerrufsbescheid
Antragsgegnerin
ist
auch
nachträglichen
Fortfalls
Widerrufsgrunds
aufzuheben
.
Zwar
scheidet
ständiger
Rechtsprechung
Senats
Widerruf
Zulassung
Widerrufsgrund
Verlauf
Verfahrens
entfällt
357
;
.
setzt
aber
Fortfall
Widerrufsgrunds
hier
Vermögensverfalls
zweifelsfrei
nachgewiesen
wird
Senat
.
25
.
März
AnwZ
.
Nachweis
hat
Antragsteller
geführt
.
hat
Übersicht
Vermögensverhältnisse
vorgelegt
einmal
Erfüllung
anderweitige
Bereinigung
Forderungsliste
Kammer
aufgeführten
Verbindlichkeiten
nachgewiesen
.
stellt
vielmehr
Antragsteller
weitere
Verfahren
anhängig
sind
nämlich
9
.
Forderung
.
10
.
Studentenwerk
11
.
beziffert
12
.
Landesoberkasse
Forderung
.
6.300,00
beziffert
.
hat
Antragsteller
Erklärung
Gläubigers
vorgelegt
Antragsteller
gleicher
Höhe
verpflichtet
sei
Aufrechnung
aber
verzichte
Forderungen
Antragstellers
Dritte
pfänden
Einziehung
überweisen
lassen
können
.
Forderungen
Antragsteller
.
haben
Antragsteller
noch
Gläubiger
.
zustehen
könnnäher
tert
.
Selbst
Antragstellers
Richtigkeit
ausgehen
sollte
belegt
Vermögensverfall
mehr
besteht
.
Vollstreckungsverfahren
Nr.
ist
Antragsteller
Antrag
Gläubigerinnen
31
.
August
11
.
April
jeweils
Haftbefehl
erlassen
worden
zwingen
eidesstattliche
Versicherung
abzugeben
.
Haftbefehle
ist
Antragsteller
Vollstreckungsgericht
§
führende
Schuldnerverzeichnis
eingetragen
worden
.
zweite
Eintrag
zwischenzeitlich
gelöscht
worden
ist
besteht
nach
vor
.
hat
Folge
Vermögensverfall
Antragsteller
nunmehr
auch
gesetzlich
vermutet
wird
.
Vermutung
kann
Rechtsanwalt
nur
widerlegen
Aufstellung
sämtlicher
erhobener
Forderungen
vorlegt
Einzelnen
darlegt
Forderungen
inzwischen
erfüllt
sind
Weise
Mitteln
erfüllen
gedenkt
Senat
.
25
.
März
AnwZ
;
.
29
.
September
AnwZ
unveröff
.
;
.
12
.
Januar
AnwZ
unveröff
.
;
.
31
.
März
AnwZ
BRAK-Mitt
.
[
.
Darstellung
hat
Antragsteller
Antragsgegnerin
einmal
ansatzweise
vorgelegt
.
Interessen
Rechtsuchenden
sind
weiterhin
gefährdet
.
gibt
fortbestehenden
Vermögensverfall
insbesondere
auch
Antragsteller
Forderungen
Finanzdienstleister
abgetreten
hat
Auszahlungen
vornehmen
lässt
zugleich
aber
auch
Gläubiger
.
verabredet
hat
Ansprüche
tragstellers
Wege
Pfändung
durchzusetzen
.
Maßnahmen
sind
geeignet
Vermögen
Antragstellers
Zugriff
Zessionars
entziehen
.
4
.
Antragsteller
mündlichen
Verhandlung
teilgenommen
hat
steht
Entscheidung
Ausbleiben
entschuldigt
hat
.
Schmidt-Räntsch
Roggenbuck
Vorinstanz
:
Entscheidung