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121 lines
1.0 KiB

BESCHLUSS
AnwZ
19
.
April
Verfahren
Widerrufs
Zulassung
Rechtsanwaltschaft
Bundesgerichtshof
Senat
Anwaltssachen
hat
Präsidenten
Bundesgerichtshofs
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
Dr.
Fetzer
Rechtsanwälte
Prof.
Dr.
Prof.
Dr.
19
.
April
beschlossen
:
Antragsteller
hat
Kosten
zurückgenommenen
Rechtsmittels
tragen
Antragsgegnerin
Beschwerdeverfahren
entstandenen
notwendigen
außergerichtlichen
Auslagen
erstatten
.
Geschäftswert
Beschwerdeverfahren
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Antragsteller
hat
sofortigen
Beschwerde
gewandt
Anwaltsgerichtshof
Antrag
gerichtliche
Entscheidung
Widerruf
Zulassung
Bescheid
Antragsgegnerin
2
.
Februar
zurückgewiesen
hat
.
Rechtsmittel
hat
zurückgenommen
.
Rücknahme
führt
Anwendung
31
.
geltenden
Rechts
§
Abs.
Verpflichtung
Antragstellers
entsprechend
§
Abs.
.
§
Abs.
Satz
Beschwerdeverfahren
entstandenen
Gerichtskosten
tragen
§
Abs.
Satz
.
.
V.m
.
§
.
Antragsgegnerin
hier
entstandenen
notwendigen
außergerichtlichen
Auslagen
erstatten
.
Schmidt-Räntsch
Fetzer
Vorinstanzen
:
Entscheidung