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274 lines
2.2 KiB

BESCHLUSS
AnwZ
21
.
Oktober
Verfahren
Verleihung
Fachanwaltsbezeichnung
Bundesgerichtshof
Senat
Anwaltssachen
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Rechtsanwälte
Prof.
Dr.
Prof.
Dr.
21
.
Oktober
beschlossen
:
sofortige
Beschwerde
Antragstellers
Beschluss
1
.
Senats
Anwaltsgerichtshofes
Landes
NordrheinWestfalen
20
.
Juni
wird
unzulässig
verworfen
.
Antragsteller
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
Antragsgegnerin
Beschwerdeverfahren
entstandenen
notwendigen
außergerichtlichen
Auslagen
erstatten
.
Geschäftswert
Beschwerdeverfahren
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Antragsteller
ist
Jahr
Rechtsanwaltschaft
zugelassen
.
beantragte
Schreiben
3
.
August
gestatten
Bezeichnung
"
Fachanwalt
Gesellschaftsrecht
"
führen
.
Antragsgegnerin
wies
Antrag
Bescheid
3
.
März
.
Anwaltsgerichtshof
hat
Antrag
gerichtliche
Entscheidung
zurückgewiesen
.
wendet
Antragsteller
Anwaltsgerichtshof
zugelassenen
sofortigen
Beschwerde
zuletzt
noch
begehrt
Entscheidung
Anwaltsgerichtshofs
Nichtzulassung
sofortigen
Beschwerde
aufzuheben
sofortige
Beschwerde
zuzulassen
.
II
.
Rechtsmittel
ist
unzulässig
.
Entscheidung
Anwaltsgerichtshofs
Verleihung
Fachanwaltsbezeichnung
ergeht
Verfahren
§
.
Demgemäß
ist
sofortige
Beschwerde
Bundesgerichtshof
nur
statthaft
Anwaltsgerichtshof
zugelassen
hat
;
Zulassung
darf
nur
grundsätzlicher
Bedeutung
entscheidungserheblichen
Rechtsfrage
erfolgen
§
Abs.
.
vorliegenden
Fall
hat
Anwaltsgerichtshof
Zulassung
sofortigen
Beschwerde
ausgesprochen
.
Entscheidung
ist
Bundesgerichtshof
gebunden
.
.
;
vgl.
nur
Senatsbeschlüsse
23
Juli
AnwZ
juris
;
24
November
AnwZ
BRAK-Mitt
.
41
;
21
.
Juni
AnwZ
BRAK-Mitt
.
5
.
Februar
AnwZ
;
7
.
Aufl
.
.
m.w
.
.
gilt
auch
dann
Anwaltsgerichtshof
Frage
Zulassung
ausdrücklich
befasst
hat
1
.
März
AnwZ
AnwBl
.
.
Unzulässigkeit
sofortigen
Beschwerde
ist
Antragsteller
Schreiben
Senats
2
.
September
hingewiesen
worden
.
unzulässige
Rechtsmittel
kann
Antragsteller
Hinweis
Senats
eingereichten
Schriftsatz
21
.
September
begehrt
Nichtzulassungsbeschwerde
behandelt
werden
Gesetzgeber
Verfahren
§
Möglichkeit
Gegensatz
§
Abs.
vorgesehen
hat
23
Juli
aaO
.
Senat
kann
unzulässige
Rechtsmittel
mündliche
Verhandlung
entscheiden
.
Vorinstanz
:
Entscheidung
AGH