BESCHLUSS AnwZ 21 . Oktober Verfahren Verleihung Fachanwaltsbezeichnung Bundesgerichtshof Senat Anwaltssachen hat Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. Dr. Rechtsanwälte Prof. Dr. Prof. Dr. 21 . Oktober beschlossen : sofortige Beschwerde Antragstellers Beschluss 1 . Senats Anwaltsgerichtshofes Landes NordrheinWestfalen 20 . Juni wird unzulässig verworfen . Antragsteller hat Kosten Rechtsmittels tragen Antragsgegnerin Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Auslagen erstatten . Geschäftswert Beschwerdeverfahren wird € festgesetzt . Gründe : Antragsteller ist Jahr Rechtsanwaltschaft zugelassen . beantragte Schreiben 3 . August gestatten Bezeichnung " Fachanwalt Gesellschaftsrecht " führen . Antragsgegnerin wies Antrag Bescheid 3 . März . Anwaltsgerichtshof hat Antrag gerichtliche Entscheidung zurückgewiesen . wendet Antragsteller Anwaltsgerichtshof zugelassenen sofortigen Beschwerde zuletzt noch begehrt Entscheidung Anwaltsgerichtshofs Nichtzulassung sofortigen Beschwerde aufzuheben sofortige Beschwerde zuzulassen . II . Rechtsmittel ist unzulässig . Entscheidung Anwaltsgerichtshofs Verleihung Fachanwaltsbezeichnung ergeht Verfahren § . Demgemäß ist sofortige Beschwerde Bundesgerichtshof nur statthaft Anwaltsgerichtshof zugelassen hat ; Zulassung darf nur grundsätzlicher Bedeutung entscheidungserheblichen Rechtsfrage erfolgen § Abs. . vorliegenden Fall hat Anwaltsgerichtshof Zulassung sofortigen Beschwerde ausgesprochen . Entscheidung ist Bundesgerichtshof gebunden . . ; vgl. nur Senatsbeschlüsse 23 Juli AnwZ juris ; 24 November AnwZ BRAK-Mitt . 41 ; 21 . Juni AnwZ BRAK-Mitt . 5 . Februar AnwZ ; 7 . Aufl . . m.w . . gilt auch dann Anwaltsgerichtshof Frage Zulassung ausdrücklich befasst hat 1 . März AnwZ AnwBl . . Unzulässigkeit sofortigen Beschwerde ist Antragsteller Schreiben Senats 2 . September hingewiesen worden . unzulässige Rechtsmittel kann Antragsteller Hinweis Senats eingereichten Schriftsatz 21 . September begehrt Nichtzulassungsbeschwerde behandelt werden Gesetzgeber Verfahren § Möglichkeit Gegensatz § Abs. vorgesehen hat 23 Juli aaO . Senat kann unzulässige Rechtsmittel mündliche Verhandlung entscheiden . Vorinstanz : Entscheidung AGH