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1629 lines
15 KiB

BESCHLUSS
AK
30
.
Oktober
Strafverfahren
Unterstützung
ausländischen
terroristischen
Vereinigung
ECLI
:
:
BGH:2018:301018BAK36.18.0
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Angeschuldigten
Verteidiger
30
.
Oktober
gemäß
§
§
beschlossen
:
Untersuchungshaft
hat
fortzudauern
.
etwa
erforderliche
weitere
Haftprüfung
Bundesgerichtshof
findet
Monaten
.
Zeitpunkt
wird
Haftprüfung
Oberlandesgericht
übertragen
.
Gründe
:
Angeschuldigte
wurde
Grund
Haftbefehls
Ermittlungsrichters
Bundesgerichtshofs
6
.
März
21
.
März
festgenommen
befindet
seither
ununterbrochen
Untersuchungshaft
.
Gegenstand
Haftbefehls
ist
Vorwurf
Angeschuldigte
habe
Zeit
November
11
.
Oktober
jeweils
selbständige
Handlungen
ausländische
Vereinigung
unterstützt
Zwecke
Tätigkeit
gerichtet
seien
Mord
§
StGB
Totschlag
§
StGB
Völkermord
§
Verbrechen
Menschlichkeit
Kriegsverbrechen
§
9
10
VStGB
begehen
strafbar
gemäß
§
Abs.
Nr.
Abs.
Satz
Abs.
Sätze
StGB
.
Ermittlungsrichter
Bundesgerichtshofs
hält
Fortdauer
Untersuchungshaft
erforderlich
Verfügung
17
.
September
.
Generalbundesanwalt
hat
26
.
Oktober
Anklage
Oberlandesgericht
erhoben
.
II
.
Voraussetzungen
Fortdauer
Untersuchungshaft
Monate
liegen
.
1
.
Angeschuldigte
ist
Haftbefehl
6
.
März
vorgeworfenen
Taten
dringend
verdächtig
.
Sinne
dringenden
Tatverdachts
ist
folgendem
Geschehen
auszugehen
:
ist
Organisation
militant-fundamentalistischer
islamischer
Ausrichtung
ursprünglich
Ziel
gesetzt
hatte
Gebiet
heutigen
historische
Region
"
"
heutigen
Staaten
umfassenden
Ideologie
gründenden
"
Gottesstaat
Geltung
errichten
schiitisch
dominierte
Regierung
Regime
syrischen
Präsidenten
stürzen
.
Zivile
Opfer
nahm
nimmt
fortgesetzten
Kampf
Kauf
Ansprüchen
entgegenstellt
Feind
Islam
begreift
;
Tötung
"
Feinde
"
Einschüchterung
Gewaltakte
sieht
legitimes
Mittel
Kampfes
.
Führung
Vereinigung
Ausrufen
"
Kalifats
Juni
ISIG
umbenannte
territorialen
Selbstbeschränkung
Abstand
nahm
hat
"
"
.
war
Sprecher
"
Kalifen
erklärt
worden
Muslime
weltweit
Gehorsam
leisten
hätten
.
Hinweise
zwischenzeitlich
getötet
wurde
konnten
bisher
bestätigt
werden
.
"
Kalifen
"
unterstehen
Stellvertreter
"
Minister
Verantwortliche
einzelne
Bereiche
so
"
Kriegsminister
"
"
Propagandaminister
"
.
Führungsebene
gehören
beratende
"
Shura-Räte
"
.
Veröffentlichungen
werden
Medienabteilung
"
produziert
Medienstelle
"
al-l’tisam
"
verbreitet
eigenen
Twitter-Kanal
Internetforum
nutzt
.
auch
Kampfeinheiten
verwendete
Symbol
Vereinigung
besteht
weißen
Oval
Inschrift
:
"
Allah
"
schwarzem
Grund
überschrieben
islamischen
Glaubensbekenntnis
.
Kämpfer
sind
"
Kriegsminister
unterstellt
lokale
Kampfeinheiten
jeweils
Kommandeur
gegliedert
.
besetzten
Gebiete
teilte
Vereinigung
errichtete
Geheimdienstapparat
;
Maßnahmen
zielten
Schaffen
totalitärer
staatlicher
Strukturen
.
Angehörige
syrischen
Armee
auch
Gegnerschaft
stehenden
Oppositionsgruppen
ausländische
Journalisten
Mitarbeiter
Nichtregierungsorganisationen
Zivilisten
Herrschaftsbereich
Frage
stellen
sahen
Verhaftung
Folter
Hinrichtung
ausgesetzt
.
Filmaufnahmen
besonders
grausamen
Tötungen
wurden
mehrfach
ISIG
Zwecken
Einschüchterung
veröffentlicht
.
begeht
Vereinigung
immer
wieder
Massaker
Teilen
Zivilbevölkerung
Machtbereichs
Terroranschläge
.
So
hat
Anschläge
etwa
Verantwortung
übernommen
.
Zeit
November
11
.
Oktober
stellte
Angeschuldigte
anderweitig
verfolgten
IS-Mitgliedern
S.
Zugangsdaten
ggf.
Aktivierungscodes
erstellter
Kommunikationsmittel
E-Mail-Adressen
WhatsApp-
Twitter-Nutzerkonten
Verfügung
.
geschah
Mitteilung
Nutzernamen
Mobilfunknummer
E-Mail-Adressen
Passwörter
zuvor
bereits
eingerichteter
aktivierter
Nutzerkonten
auch
Mitteilung
angeforderter
Aktivierungscodes
schon
früher
übermittelte
Kontodaten
Nutzername
Passwort
.
Angeschuldigte
tat
Kenntnis
Tatsache
anderweitig
verfolgten
IS-Mitglieder
aufhielten
dort
tätig
waren
Einrichtung
Aktivierung
InternetKommunikationsmitteln
erhebliche
Schwierigkeiten
bereiteten
.
Tätigkeit
wollte
Angeschuldigte
Kenntnis
Ziele
Taten
Mitglieder
Aktionsmöglichkeiten
anderweitig
Verfolgten
insbesondere
Möglichkeiten
anonymen
konspirativen
Kommunikation
erhöhen
.
tat
bekannten
Hintergrund
Anbieter
Kommunikations-Software
Nutzerkonten
sperrten
löschten
Hinweise
Nutzung
ergaben
.
Erstellung
Internet-Kommunikationsmittel
war
Angeschuldigte
bedacht
anderweitig
Verfolgten
hindeutenden
Spuren
hinterlassen
.
So
verwendete
Beschaffung
Erstellung
Aktivierung
Kommunikationsmittel
erforderlichen
Mobilfunknummern
E-Mail-Adressen
fiktive
Personaldaten
.
Kommunikation
anderweitig
Verfolgten
Übermittlung
Zugangsdaten
benutzte
Angeschuldigte
geheime
"
Telegram-Chats
bediente
Hilfe
Dritter
.
Angeschuldigten
beabsichtigt
verwendeten
anderweitig
verfolgten
IS-Mitglieder
übermittelten
Kontodaten
Mobilfunkgeräten
entsprechenden
Konten
einzurichten
Folge
insbesondere
auch
Zwecken
kommunizieren
.
Einzelnen
ist
Angeschuldigte
folgender
Taten
dringend
verdächtig
:
anderweitig
verfolgte
IS-Mitglied
übermittelte
Angeschuldigte
derzeit
näher
ermittelbaren
Zeitpunkt
Zeit
November
22
.
Dezember
Zugangsdaten
Verwendung
Mobilfunknummer
Konto
erstellten
Telegrammit
Anzeigenamen
2
.
März
Zugangsdaten
Verwendung
E-Mail-Adresse
erstellten
Facebook-Konto
Anzeigenamen
3
.
September
Zugangsdaten
Verwendung
E-Mail-Adresse
erstellten
Anzeigenamen
.
Facebook-Konto
.
anderweitig
verfolgte
IS-Mitglied
mittelte
Angeschuldigte
31
.
Januar
Zugangsdaten
Verwendung
E-Mail-Adresse
erstellten
Facebook-Konto
Anzeigenamen
.
anderweitig
verfolgte
IS-Mitglied
S.
übermittelte
Angeschuldigte
4
.
Oktober
Zugangsdaten
Verwendung
E-Mail-Adresse
erstellten
7
.
8
.
Oktober
einheitlichen
schlusses
Erstellung
Aktivierung
WhatsAppKontos
erforderlichen
Daten
Mobilfunknummer
rungscodes
anderweitig
Verfolgte
jedenfalls
Telegram-Konto
aktivierte
Erstellung
Aktivierung
WhatsApp-Kontos
erforderlichen
Daten
Mobilfunknummer
Aktivierungscode
11
.
Oktober
Erstellung
bereits
zuvor
übermittelten
Kontos
erforderlichen
Aktivierungscode
Telegram-Konto
verknüpften
anderweit
Verfolgte
aktivierte
.
zwischenzeitlich
verstorbene
IS-Mitglied
telte
Angeschuldigte
derzeit
näher
ermittelbaren
Zeitpunkt
Zeit
15
.
19
.
Mai
Zugangsdaten
Facebook-Konten
Verwendung
erstellt
dung
E-Mail-Adresse
zeigenamen
E-Mail-Adresse
erstellt
lauteten
27
.
September
Zugangsdaten
Verwendung
E-Mail-Adresse
erstellten
Facebook-Konto
sukzessive
geänderten
Anzeigenamen
.
.
derzeit
näher
ermittelbaren
Zeitpunkt
Zeit
1
.
22
.
Oktober
Zugangsdaten
Verwendung
Mobilfunknummer
Anzeigenamen
erstellten
Telegram-Konto
.
weiterer
Einzelheiten
wird
Haftbefehl
6
.
März
verwiesen
.
dringende
Tatverdacht
ergibt
außereuropäischen
terroristischen
Vereinigung
"
Islamischer
Staat
"
"
Strukturerkenntnissen
"
Generalbundesanwalt
Organisation
vorliegende
Verfahren
Sachakten
"
Strukturordner
"
zusammengetragen
hat
insbesondere
Gutachten
islamwissenschaftlichen
Sachverständigen
Dr.
Auswerteberichten
dort
Bezug
genommenen
dargestellten
weiteren
Quellen
.
dringende
Tatverdacht
Tathandlungen
bislang
Sache
schweigenden
Angeschuldigten
IS-Mitgliedschaft
Aufenthaltsorts
anderweitig
Verfolgten
dortigen
-9-
Verhältnisse
ergibt
Haftbefehl
Ermittlungsrichters
Bundesgerichtshofs
6
.
März
S.
Haftbefehlsantrag
Generalbundesanwalts
1
.
März
Sachstandsbericht
30
.
Januar
genannten
Beweismitteln
.
ausführlichen
Darstellungen
genannten
Sachstandsbericht
jeweils
Fußnoten
Bezug
genommenen
Primär-)Quellen
nimmt
Senat
Bezug
.
Erkenntnisse
anderweitig
Verfolgten
ergeben
geführten
Ermittlungsverfahren
insbesondere
Auswertung
Telegram-Chats
"
.
"
"
vgl.
Vermerke
17
.
Juni
26
Juli
Fn
.
30
.
Januar
.
Tatmotivation
Unterstützungswirkung
erklärende
Umstand
Betreiber
genutzte
Konten
löschen
folgt
Vermerk
15
.
Juni
Behördenzeugnis
Bundesamts
Verfassungsschutz
6
.
Juni
.
Haftbefehl
Ziffern
WhatsAppKonto
Nutzername
weitere
Twitter-Konten
aufgeführten
Fällen
stellt
Beschluss
genannten
Internet-Kommunikationsmittel
hinausgehende
Tatverdacht
derzeit
dringend
Übersendung
entsprechenden
und/oder
Aktivierungsdaten
Angeschuldigten
anderweitig
Verfolgten
ausreichender
Wahrscheinlichkeit
belegt
ist
allerdings
Änderung
rechtlichen
Würdigung
zieht
.
Anschluss
Verhaftung
Angeschuldigten
durchgeführten
kriminalpolizeilichen
Ermittlungen
haben
dringenden
Tatverdacht
erhärtet
.
So
sind
Mobilfunktelefone
Angeschuldigten
sichergestellt
worden
IMEI-Nummern
Gegenstand
wachungsmaßnahmen
waren
Erstellung
verfahrensgegenständlichen
Konten
Wesentlichen
belegen
lässt
.
Ex-Ehefrau
ist
Mobiltelefon
LG
sichergestellt
worden
erste
Durchsicht
ergeben
hat
Kontakten
Verbindungen
anderweitig
Verfolgten
insbesondere
Zuordnung
hier
relevanten
Mobilfunknummern
InternetKommunikationsmitteln
vorhanden
waren
.
vorläufige
Auswertung
Angeschuldigten
hat
ergeben
Angeschuldigte
14
.
24
November
Todesmeldungen
betreffend
Brüder
suchte
Verbindung
zusätzlich
belegt
.
Ergänzend
wird
Ausführungen
Vorlageberichts
Generalbundesanwalts
12
.
September
verwiesen
.
Auffassung
Verteidigung
Stellungnahme
15
.
Oktober
ergibt
dringende
Tatverdacht
Angeschuldigte
selbst
war
Kommunikationsmittel
anderweitig
Verfolgten
Verfügung
stellte
Überwachung
Telegram-Kommunikation
Angeschuldigten
anderweitig
Verfolgten
S.
.
geht
Angeschuldigte
Angabe
Falschpersonalien
erworbenen
Mobilfunknummern
Aktivierungscodes
Erstellung
WhatsApp-Konten
weitergab
.
erforderlichen
Unterstützervorsatz
Angeschuldigten
hinweisende
Verdachtsmomente
folgen
Umstand
aktiv
diversen
radikal-jihadistischen
Internetforen
Teil
Administrator
technischer
Ansprechpartner
tätig
war
Erstellung
deutschsprachigem
Propagandamaterial
koordinierte
vgl.
insbesondere
S.
.
.
.
Sachstandsberichts
30
.
Januar
.
rechtlicher
Hinsicht
folgt
Angeschuldigte
hoher
Wahrscheinlichkeit
Unterstützung
ausländischen
terroristischen
Vereinigung
Fällen
§
Abs.
Nr.
Abs.
Satz
§
Abs.
Sätze
§
StGB
strafbar
gemacht
hat
.
ständiger
Rechtsprechung
ist
Unterstützen
Sinne
§
Abs.
Satz
StGB
grundsätzlich
Tätigwerden
Nichtmitglieds
verstehen
innere
Organisation
Vereinigung
Zusammenhalt
unmittelbar
fördert
Realisierung
geplanten
Straftaten
unbedingt
maßgebend
erleichtert
sonst
Aktionsmöglichkeiten
Zwecksetzung
Weise
positiv
auswirkt
eigene
Gefährlichkeit
festigt
vgl.
nur
Urteil
14
.
August
BGHSt
;
Beschluss
19
.
Oktober
AK
juris
.
.
kann
geschehen
Außenstehender
mitgliedschaftliche
Betätigungsakte
Angehörigen
Vereinigung
fördert
;
Sinne
handelt
Unterstützen
Täterschaft
verselbständigte
Beihilfe
mitgliedschaftlichen
Beteiligung
vgl.
etwa
Urteil
3
.
Oktober
StR
BGHSt
.
Erforderlich
auch
ausreichend
ist
Förderungshandlung
konkret
wirksam
Organisation
objektiv
nützlich
ist
mithin
Vorteil
bringt
;
Vorteil
genutzt
wird
etwa
konkrete
Organisation
begangene
Straftat
auch
nur
organisationsbezogene
Handlung
Mitglieder
mitprägt
ist
Belang
vgl.
Urteil
14
.
August
aaO
S.
;
Beschlüsse
16
.
Mai
BGHSt
S.
f.
;
27
.
Oktober
StGB
Abs.
Unterstützen
.
Sinne
muss
Organisation
Tathandlung
messbarer
Nutzen
entstehen
vgl.
Urteile
25
.
Januar
BGHSt
;
14
.
August
BGHSt
S.
.
Wirksamkeit
Unterstützungsleistung
grundsätzliche
Nützlichkeit
müssen
indes
stets
belegter
Fakten
nachgewiesen
sein
vgl.
Beschlüsse
11
Juli
AK
BGHSt
f.
;
19
.
Oktober
AK
juris
.
.
gemessen
stellen
Tathandlungen
Angeschuldigten
Unterstützen
Sinne
§
Abs.
Satz
StGB
.
flächendeckenden
oftmals
nur
teure
Kommunikation
gewährleisteten
Internetversorgung
Krisengebieten
anderweitig
Verfolgten
aufhielten
Berücksichtigung
Tatsache
Anbieter
Kommunikations-Software
Konten
schließen
Hinweise
Nutzung
ergeben
haben
waren
anderweitig
Verfolgten
immer
wieder
Zurverfügungstellung
Internet-Kommunikationsmittel
angewiesen
auch
notwendige
Kommunikation
führen
können
etwa
Koordinierung
Kampfeinsätzen
Werben
neue
Mitglieder
Indoktrinieren
Instruieren
potentieller
auch
europäischer
Attentäter
.
kommt
Unterscheidung
Zugangsdaten
bereits
aktivierter
Internet-Kommunikationsmittel
aber
nur
Aktivierungscodes
übermittelt
wurden
.
Entscheidend
ist
vielmehr
Kommunikationsmittel
handelt
deutschen
Mobilfunknummern
E-Mail-Adressen
verknüpft
waren
Aktivierungscodes
Nummern
Adressen
versandt
wurden
.
Abgesehen
Kostenersparnis
Angeschuldigte
anderweitig
Verfolgten
erreichte
aufwändige
Erstellung
Aktivierung
Konten
übernahm
erhöhte
Verknüpfung
Konten
deutschen
Mobilfunknummern
E-Mail-Adressen
Aktivierungswahrscheinlichkeit
Dauer
Nutzbarkeit
Deaktivierung
Löschung
Dienstanbieter
.
Verhalten
Angeschuldigten
stellt
logistische
Tätigkeit
vergleichbar
Zurverfügungstellung
Werkzeugen
etwa
Telefonanschlusses
vgl.
:
MüKoStGB/Schäfer
3
.
Aufl
.
.
.
V.m
.
.
LK/Krauß
StGB
12
.
Aufl
.
.
.
V.m
.
.
.
Anwendbarkeit
deutschen
ergibt
§
Abs.
Variante
StGB
Angeschuldigte
gehandelt
hat
.
ist
auch
gemäß
§
Abs.
Satz
StGB
erforderliche
Deutschlandbezug
gegeben
.
§
Abs.
Satz
StGB
erforderliche
Ermächtigung
strafrechtlichen
Verfolgung
Unterstützern
liegt
Fassung
13
.
Oktober
.
2
.
Angeschuldigten
besteht
jedenfalls
Haftgrund
Fluchtgefahr
§
Abs.
Nr.
.
Angeschuldigte
hat
Taten
dringend
verdächtig
ist
empfindliche
Fluchtanreiz
begründende
Freiheitsstrafe
erwarten
.
Straferwartung
ausgehenden
Fluchtanreiz
stehen
auch
Berücksichtigung
vorhandenen
sozialen
Bindungen
Inland
hinreichenden
fluchthindernden
Umstände
.
Angeschuldigte
ist
auch
algerischer
Staatsangehöriger
.
ist
radikal-jihadistischen
Gedankengut
zugehörigen
Szene
tief
verwurzelt
so
zentrale
Figur
deutschen
jihadistischen
Szene
zahlreiche
Kontakte
insbesondere
auch
ausländischen
IS-Mitgliedern
verfügt
.
konspirative
Verhalten
verfahrensgegenständlichen
Taten
Tag
gelegt
hat
belegt
Lage
ist
Identität
Aufenthalt
verschleiern
.
Auch
Erlangung
algerischen
Reisepasses
gerichtetes
Bemühen
spricht
freiem
Fuß
belassen
Strafverfahren
entziehen
würde
.
3
.
Außervollzugsetzung
Haftbefehls
§
ist
Umständen
erfolgversprechend
.
4
.
Voraussetzungen
§
Abs.
Fortdauer
Untersuchungshaft
Monate
sind
gegeben
;
besondere
Umfang
Ermittlungen
Schwierigkeit
haben
Urteil
noch
zugelassen
rechtfertigen
weiteren
Vollzug
Untersuchungshaft
:
Sachakten
umfassen
mittlerweile
Stehordner
Sachakten-Sonderhefte
insgesamt
Datenträger
.
Ermittlungen
gestalteten
bislang
aufwendig
.
Ermittlungsbehörden
hatten
haben
erhebliche
Datenmengen
auszuwerten
.
So
wurden
Angeschuldigten
Datenträger
insgesamt
mindestens
TB
Daten
Zeugen
Datenträger
insgesamt
mindestens
TB
Daten
sichergestellt
.
überwiegend
deutscher
Sprache
gehaltenen
Dateien
mussten
müssen
Analyse
Aufbereitung
übersetzt
werden
.
Beweislage
gestaltet
komplex
erfordert
Würdigung
zahlreicher
ineinander
greifender
Indizien
Erkenntnissen
umfangreichen
Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen
Ergebnissen
Finanzermittlungen
Auswertung
sichergestellten
Datenträger
beruhen
.
Generalbundesanwalt
hat
mittlerweile
26
.
Oktober
Anklage
Oberlandesgericht
erhoben
.
5
.
weitere
Vollzug
Untersuchungshaft
steht
Verhältnis
Bedeutung
Sache
Fall
Verurteilung
erwartenden
Strafe
§
Abs.
Satz
.
Gericke