BESCHLUSS AK 30 . Oktober Strafverfahren Unterstützung ausländischen terroristischen Vereinigung ECLI : : BGH:2018:301018BAK36.18.0 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Angeschuldigten Verteidiger 30 . Oktober gemäß § § beschlossen : Untersuchungshaft hat fortzudauern . etwa erforderliche weitere Haftprüfung Bundesgerichtshof findet Monaten . Zeitpunkt wird Haftprüfung Oberlandesgericht übertragen . Gründe : Angeschuldigte wurde Grund Haftbefehls Ermittlungsrichters Bundesgerichtshofs 6 . März 21 . März festgenommen befindet seither ununterbrochen Untersuchungshaft . Gegenstand Haftbefehls ist Vorwurf Angeschuldigte habe Zeit November 11 . Oktober jeweils selbständige Handlungen ausländische Vereinigung unterstützt Zwecke Tätigkeit gerichtet seien Mord § StGB Totschlag § StGB Völkermord § Verbrechen Menschlichkeit Kriegsverbrechen § 9 10 VStGB begehen strafbar gemäß § Abs. Nr. Abs. Satz Abs. Sätze StGB . Ermittlungsrichter Bundesgerichtshofs hält Fortdauer Untersuchungshaft erforderlich Verfügung 17 . September . Generalbundesanwalt hat 26 . Oktober Anklage Oberlandesgericht erhoben . II . Voraussetzungen Fortdauer Untersuchungshaft Monate liegen . 1 . Angeschuldigte ist Haftbefehl 6 . März vorgeworfenen Taten dringend verdächtig . Sinne dringenden Tatverdachts ist folgendem Geschehen auszugehen : ist Organisation militant-fundamentalistischer islamischer Ausrichtung ursprünglich Ziel gesetzt hatte Gebiet heutigen historische Region " " heutigen Staaten umfassenden Ideologie gründenden " Gottesstaat Geltung errichten schiitisch dominierte Regierung Regime syrischen Präsidenten stürzen . Zivile Opfer nahm nimmt fortgesetzten Kampf Kauf Ansprüchen entgegenstellt Feind Islam begreift ; Tötung " Feinde " Einschüchterung Gewaltakte sieht legitimes Mittel Kampfes . Führung Vereinigung Ausrufen " Kalifats Juni ISIG umbenannte territorialen Selbstbeschränkung Abstand nahm hat " " . war Sprecher " Kalifen erklärt worden Muslime weltweit Gehorsam leisten hätten . Hinweise zwischenzeitlich getötet wurde konnten bisher bestätigt werden . " Kalifen " unterstehen Stellvertreter " Minister Verantwortliche einzelne Bereiche so " Kriegsminister " " Propagandaminister " . Führungsebene gehören beratende " Shura-Räte " . Veröffentlichungen werden Medienabteilung " produziert Medienstelle " al-l’tisam " verbreitet eigenen Twitter-Kanal Internetforum nutzt . auch Kampfeinheiten verwendete Symbol Vereinigung besteht weißen Oval Inschrift : " Allah " schwarzem Grund überschrieben islamischen Glaubensbekenntnis . Kämpfer sind " Kriegsminister unterstellt lokale Kampfeinheiten jeweils Kommandeur gegliedert . besetzten Gebiete teilte Vereinigung errichtete Geheimdienstapparat ; Maßnahmen zielten Schaffen totalitärer staatlicher Strukturen . Angehörige syrischen Armee auch Gegnerschaft stehenden Oppositionsgruppen ausländische Journalisten Mitarbeiter Nichtregierungsorganisationen Zivilisten Herrschaftsbereich Frage stellen sahen Verhaftung Folter Hinrichtung ausgesetzt . Filmaufnahmen besonders grausamen Tötungen wurden mehrfach ISIG Zwecken Einschüchterung veröffentlicht . begeht Vereinigung immer wieder Massaker Teilen Zivilbevölkerung Machtbereichs Terroranschläge . So hat Anschläge etwa Verantwortung übernommen . Zeit November 11 . Oktober stellte Angeschuldigte anderweitig verfolgten IS-Mitgliedern S. Zugangsdaten ggf. Aktivierungscodes erstellter Kommunikationsmittel E-Mail-Adressen WhatsApp- Twitter-Nutzerkonten Verfügung . geschah Mitteilung Nutzernamen Mobilfunknummer E-Mail-Adressen Passwörter zuvor bereits eingerichteter aktivierter Nutzerkonten auch Mitteilung angeforderter Aktivierungscodes schon früher übermittelte Kontodaten Nutzername Passwort . Angeschuldigte tat Kenntnis Tatsache anderweitig verfolgten IS-Mitglieder aufhielten dort tätig waren Einrichtung Aktivierung InternetKommunikationsmitteln erhebliche Schwierigkeiten bereiteten . Tätigkeit wollte Angeschuldigte Kenntnis Ziele Taten Mitglieder Aktionsmöglichkeiten anderweitig Verfolgten insbesondere Möglichkeiten anonymen konspirativen Kommunikation erhöhen . tat bekannten Hintergrund Anbieter Kommunikations-Software Nutzerkonten sperrten löschten Hinweise Nutzung ergaben . Erstellung Internet-Kommunikationsmittel war Angeschuldigte bedacht anderweitig Verfolgten hindeutenden Spuren hinterlassen . So verwendete Beschaffung Erstellung Aktivierung Kommunikationsmittel erforderlichen Mobilfunknummern E-Mail-Adressen fiktive Personaldaten . Kommunikation anderweitig Verfolgten Übermittlung Zugangsdaten benutzte Angeschuldigte geheime " Telegram-Chats bediente Hilfe Dritter . Angeschuldigten beabsichtigt verwendeten anderweitig verfolgten IS-Mitglieder übermittelten Kontodaten Mobilfunkgeräten entsprechenden Konten einzurichten Folge insbesondere auch Zwecken kommunizieren . Einzelnen ist Angeschuldigte folgender Taten dringend verdächtig : anderweitig verfolgte IS-Mitglied übermittelte Angeschuldigte derzeit näher ermittelbaren Zeitpunkt Zeit November 22 . Dezember Zugangsdaten Verwendung Mobilfunknummer Konto erstellten Telegrammit Anzeigenamen 2 . März Zugangsdaten Verwendung E-Mail-Adresse erstellten Facebook-Konto Anzeigenamen 3 . September Zugangsdaten Verwendung E-Mail-Adresse erstellten Anzeigenamen . Facebook-Konto . anderweitig verfolgte IS-Mitglied mittelte Angeschuldigte 31 . Januar Zugangsdaten Verwendung E-Mail-Adresse erstellten Facebook-Konto Anzeigenamen . anderweitig verfolgte IS-Mitglied S. übermittelte Angeschuldigte 4 . Oktober Zugangsdaten Verwendung E-Mail-Adresse erstellten 7 . 8 . Oktober einheitlichen schlusses Erstellung Aktivierung WhatsAppKontos erforderlichen Daten Mobilfunknummer rungscodes anderweitig Verfolgte jedenfalls Telegram-Konto aktivierte Erstellung Aktivierung WhatsApp-Kontos erforderlichen Daten Mobilfunknummer Aktivierungscode 11 . Oktober Erstellung bereits zuvor übermittelten Kontos erforderlichen Aktivierungscode Telegram-Konto verknüpften anderweit Verfolgte aktivierte . zwischenzeitlich verstorbene IS-Mitglied telte Angeschuldigte derzeit näher ermittelbaren Zeitpunkt Zeit 15 . 19 . Mai Zugangsdaten Facebook-Konten Verwendung erstellt dung E-Mail-Adresse zeigenamen E-Mail-Adresse erstellt lauteten 27 . September Zugangsdaten Verwendung E-Mail-Adresse erstellten Facebook-Konto sukzessive geänderten Anzeigenamen . . derzeit näher ermittelbaren Zeitpunkt Zeit 1 . 22 . Oktober Zugangsdaten Verwendung Mobilfunknummer Anzeigenamen erstellten Telegram-Konto . weiterer Einzelheiten wird Haftbefehl 6 . März verwiesen . dringende Tatverdacht ergibt außereuropäischen terroristischen Vereinigung " Islamischer Staat " " Strukturerkenntnissen " Generalbundesanwalt Organisation vorliegende Verfahren Sachakten " Strukturordner " zusammengetragen hat insbesondere Gutachten islamwissenschaftlichen Sachverständigen Dr. Auswerteberichten dort Bezug genommenen dargestellten weiteren Quellen . dringende Tatverdacht Tathandlungen bislang Sache schweigenden Angeschuldigten IS-Mitgliedschaft Aufenthaltsorts anderweitig Verfolgten dortigen -9- Verhältnisse ergibt Haftbefehl Ermittlungsrichters Bundesgerichtshofs 6 . März S. Haftbefehlsantrag Generalbundesanwalts 1 . März Sachstandsbericht 30 . Januar genannten Beweismitteln . ausführlichen Darstellungen genannten Sachstandsbericht jeweils Fußnoten Bezug genommenen Primär-)Quellen nimmt Senat Bezug . Erkenntnisse anderweitig Verfolgten ergeben geführten Ermittlungsverfahren insbesondere Auswertung Telegram-Chats " . " " vgl. Vermerke 17 . Juni 26 Juli Fn . 30 . Januar . Tatmotivation Unterstützungswirkung erklärende Umstand Betreiber genutzte Konten löschen folgt Vermerk 15 . Juni Behördenzeugnis Bundesamts Verfassungsschutz 6 . Juni . Haftbefehl Ziffern WhatsAppKonto Nutzername weitere Twitter-Konten aufgeführten Fällen stellt Beschluss genannten Internet-Kommunikationsmittel hinausgehende Tatverdacht derzeit dringend Übersendung entsprechenden und/oder Aktivierungsdaten Angeschuldigten anderweitig Verfolgten ausreichender Wahrscheinlichkeit belegt ist allerdings Änderung rechtlichen Würdigung zieht . Anschluss Verhaftung Angeschuldigten durchgeführten kriminalpolizeilichen Ermittlungen haben dringenden Tatverdacht erhärtet . So sind Mobilfunktelefone Angeschuldigten sichergestellt worden IMEI-Nummern Gegenstand wachungsmaßnahmen waren Erstellung verfahrensgegenständlichen Konten Wesentlichen belegen lässt . Ex-Ehefrau ist Mobiltelefon LG sichergestellt worden erste Durchsicht ergeben hat Kontakten Verbindungen anderweitig Verfolgten insbesondere Zuordnung hier relevanten Mobilfunknummern InternetKommunikationsmitteln vorhanden waren . vorläufige Auswertung Angeschuldigten hat ergeben Angeschuldigte 14 . 24 November Todesmeldungen betreffend Brüder suchte Verbindung zusätzlich belegt . Ergänzend wird Ausführungen Vorlageberichts Generalbundesanwalts 12 . September verwiesen . Auffassung Verteidigung Stellungnahme 15 . Oktober ergibt dringende Tatverdacht Angeschuldigte selbst war Kommunikationsmittel anderweitig Verfolgten Verfügung stellte Überwachung Telegram-Kommunikation Angeschuldigten anderweitig Verfolgten S. . geht Angeschuldigte Angabe Falschpersonalien erworbenen Mobilfunknummern Aktivierungscodes Erstellung WhatsApp-Konten weitergab . erforderlichen Unterstützervorsatz Angeschuldigten hinweisende Verdachtsmomente folgen Umstand aktiv diversen radikal-jihadistischen Internetforen Teil Administrator technischer Ansprechpartner tätig war Erstellung deutschsprachigem Propagandamaterial koordinierte vgl. insbesondere S. . . . Sachstandsberichts 30 . Januar . rechtlicher Hinsicht folgt Angeschuldigte hoher Wahrscheinlichkeit Unterstützung ausländischen terroristischen Vereinigung Fällen § Abs. Nr. Abs. Satz § Abs. Sätze § StGB strafbar gemacht hat . ständiger Rechtsprechung ist Unterstützen Sinne § Abs. Satz StGB grundsätzlich Tätigwerden Nichtmitglieds verstehen innere Organisation Vereinigung Zusammenhalt unmittelbar fördert Realisierung geplanten Straftaten unbedingt maßgebend erleichtert sonst Aktionsmöglichkeiten Zwecksetzung Weise positiv auswirkt eigene Gefährlichkeit festigt vgl. nur Urteil 14 . August BGHSt ; Beschluss 19 . Oktober AK juris . . kann geschehen Außenstehender mitgliedschaftliche Betätigungsakte Angehörigen Vereinigung fördert ; Sinne handelt Unterstützen Täterschaft verselbständigte Beihilfe mitgliedschaftlichen Beteiligung vgl. etwa Urteil 3 . Oktober StR BGHSt . Erforderlich auch ausreichend ist Förderungshandlung konkret wirksam Organisation objektiv nützlich ist mithin Vorteil bringt ; Vorteil genutzt wird etwa konkrete Organisation begangene Straftat auch nur organisationsbezogene Handlung Mitglieder mitprägt ist Belang vgl. Urteil 14 . August aaO S. ; Beschlüsse 16 . Mai BGHSt S. f. ; 27 . Oktober StGB Abs. Unterstützen . Sinne muss Organisation Tathandlung messbarer Nutzen entstehen vgl. Urteile 25 . Januar BGHSt ; 14 . August BGHSt S. . Wirksamkeit Unterstützungsleistung grundsätzliche Nützlichkeit müssen indes stets belegter Fakten nachgewiesen sein vgl. Beschlüsse 11 Juli AK BGHSt f. ; 19 . Oktober AK juris . . gemessen stellen Tathandlungen Angeschuldigten Unterstützen Sinne § Abs. Satz StGB . flächendeckenden oftmals nur teure Kommunikation gewährleisteten Internetversorgung Krisengebieten anderweitig Verfolgten aufhielten Berücksichtigung Tatsache Anbieter Kommunikations-Software Konten schließen Hinweise Nutzung ergeben haben waren anderweitig Verfolgten immer wieder Zurverfügungstellung Internet-Kommunikationsmittel angewiesen auch notwendige Kommunikation führen können etwa Koordinierung Kampfeinsätzen Werben neue Mitglieder Indoktrinieren Instruieren potentieller auch europäischer Attentäter . kommt Unterscheidung Zugangsdaten bereits aktivierter Internet-Kommunikationsmittel aber nur Aktivierungscodes übermittelt wurden . Entscheidend ist vielmehr Kommunikationsmittel handelt deutschen Mobilfunknummern E-Mail-Adressen verknüpft waren Aktivierungscodes Nummern Adressen versandt wurden . Abgesehen Kostenersparnis Angeschuldigte anderweitig Verfolgten erreichte aufwändige Erstellung Aktivierung Konten übernahm erhöhte Verknüpfung Konten deutschen Mobilfunknummern E-Mail-Adressen Aktivierungswahrscheinlichkeit Dauer Nutzbarkeit Deaktivierung Löschung Dienstanbieter . Verhalten Angeschuldigten stellt logistische Tätigkeit vergleichbar Zurverfügungstellung Werkzeugen etwa Telefonanschlusses vgl. : MüKoStGB/Schäfer 3 . Aufl . . . V.m . . LK/Krauß StGB 12 . Aufl . . . V.m . . . Anwendbarkeit deutschen ergibt § Abs. Variante StGB Angeschuldigte gehandelt hat . ist auch gemäß § Abs. Satz StGB erforderliche Deutschlandbezug gegeben . § Abs. Satz StGB erforderliche Ermächtigung strafrechtlichen Verfolgung Unterstützern liegt Fassung 13 . Oktober . 2 . Angeschuldigten besteht jedenfalls Haftgrund Fluchtgefahr § Abs. Nr. . Angeschuldigte hat Taten dringend verdächtig ist empfindliche Fluchtanreiz begründende Freiheitsstrafe erwarten . Straferwartung ausgehenden Fluchtanreiz stehen auch Berücksichtigung vorhandenen sozialen Bindungen Inland hinreichenden fluchthindernden Umstände . Angeschuldigte ist auch algerischer Staatsangehöriger . ist radikal-jihadistischen Gedankengut zugehörigen Szene tief verwurzelt so zentrale Figur deutschen jihadistischen Szene zahlreiche Kontakte insbesondere auch ausländischen IS-Mitgliedern verfügt . konspirative Verhalten verfahrensgegenständlichen Taten Tag gelegt hat belegt Lage ist Identität Aufenthalt verschleiern . Auch Erlangung algerischen Reisepasses gerichtetes Bemühen spricht freiem Fuß belassen Strafverfahren entziehen würde . 3 . Außervollzugsetzung Haftbefehls § ist Umständen erfolgversprechend . 4 . Voraussetzungen § Abs. Fortdauer Untersuchungshaft Monate sind gegeben ; besondere Umfang Ermittlungen Schwierigkeit haben Urteil noch zugelassen rechtfertigen weiteren Vollzug Untersuchungshaft : Sachakten umfassen mittlerweile Stehordner Sachakten-Sonderhefte insgesamt Datenträger . Ermittlungen gestalteten bislang aufwendig . Ermittlungsbehörden hatten haben erhebliche Datenmengen auszuwerten . So wurden Angeschuldigten Datenträger insgesamt mindestens TB Daten Zeugen Datenträger insgesamt mindestens TB Daten sichergestellt . überwiegend deutscher Sprache gehaltenen Dateien mussten müssen Analyse Aufbereitung übersetzt werden . Beweislage gestaltet komplex erfordert Würdigung zahlreicher ineinander greifender Indizien Erkenntnissen umfangreichen Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen Ergebnissen Finanzermittlungen Auswertung sichergestellten Datenträger beruhen . Generalbundesanwalt hat mittlerweile 26 . Oktober Anklage Oberlandesgericht erhoben . 5 . weitere Vollzug Untersuchungshaft steht Verhältnis Bedeutung Sache Fall Verurteilung erwartenden Strafe § Abs. Satz . Gericke