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1831 lines
16 KiB

NAMEN
3
.
Februar
Strafsache
1
.
2
.
Untreue
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Hauptverhandlung
27
.
Januar
3
.
Februar
teilgenommen
haben
:
Richter
Vorsitzender
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Richter
beisitzende
Richter
Staatsanwalt
Vertreter
Bundesanwaltschaft
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt
Verteidiger
Angeklagten
Rechtsanwalt
Verteidiger
Angeklagten
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Sitzung
3
.
Februar
Recht
erkannt
:
1
.
Revision
Angeklagten
:
Urteil
Landgerichts
20
.
Dezember
wird
aufgehoben
Angeklagte
Fällen
Urteilsgründe
Untreue
Fällen
verurteilt
wurde
.
Angeklagte
wird
Vorwurf
Untreue
Fällen
3
Urteilsgründe
Siebanlagen
Radlader
Kosten
Staatskasse
freigesprochen
auch
entfallenden
notwendigen
Auslagen
Angeklagten
tragen
hat
.
Fällen
Urteilsgründe
Betonbrecher
werden
auch
zugehörigen
Feststellungen
aufgehoben
.
Urteil
wird
ferner
Fall
Urteilsgründe
Steine
Strafausspruch
zugehörigen
Feststellungen
aufgehoben
.
weitergehende
Revision
Schuldspruch
Untreue
Fall
betreffend
wird
verworfen
.
2
.
Revisionen
Staatsanwaltschaft
genannte
Urteil
werden
verworfen
.
Insoweit
hat
Staatskasse
Kosten
Rechtsmittel
Angeklagten
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
3
.
Sache
wird
neuer
Verhandlung
Entscheidung
Fällen
Urteilsgründe
Rechtsfolgenausspruch
auch
verbleibenden
Kosten
Revision
Angeklagten
Wirtschaftsstrafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Gründe
Landgericht
hat
Angeklagten
Untreue
Fällen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahr
Monaten
verurteilt
Vollstreckung
Bewährung
ausgesetzt
;
weiteren
Vorwürfen
Untreue
Betruges
Subventionsbetruges
Vorwurf
Bestechlichkeit
hat
freigesprochen
.
Angeklagten
hat
Vorwürfen
Beihilfe
Untreue
jeweils
Tateinheit
Betrug
Bestechung
freigesprochen
.
Staatsanwaltschaft
wendet
Sachrüge
gestützten
Revisionen
Generalbundesanwalt
vertreten
werden
Freispruch
Angeklagten
Teilfreispruch
Angeklagten
Vorwurf
Bestechlichkeit
.
Angeklagte
führt
Revision
Verurteilung
vollem
Umfang
Sachrüge
.
Revision
ist
überwiegend
begründet
.
Rechtsmittel
Staatsanwaltschaft
bleiben
hingegen
Erfolg
.
Sachverhalt
Feststellungen
Landgerichts
war
Angeklagte
zuletzt
Leitender
Verwaltungsdirektor
Betriebsleiter
Beschäftigung
Arbeitslosen
dienenden
ABM-Stützpunktes
Stadt
Eigenbetrieb
behandelt
wurde
.
ABMStützpunkt
führte
Beräumungsarbeiten
Gewerbegebiet
Auftrag
Firma
Leipzig-Nordost
mbH
.
Beschäftigung
Arbeitslosen
dauerhaft
gewährleisten
verfolgte
Angeklagte
Anfang
Ziel
ABM-Stützpunkt
betriebseigenen
Fahrzeugpark
aufzubauen
.
Finanzielle
Mittel
Sofortkauf
entsprechenden
Maschinen
standen
aber
Verfügung
.
Angeklagte
dachte
System
Mietkaufs
Maschinen
Fahrzeuge
zunächst
Monate
angemietet
entsprechende
Gelder
Verfügung
standen
Eigentum
ABM-Stützpunktes
erworben
werden
sollten
.
Bezahlung
Mietrechnungen
unmittelbar
entsprechenden
Haushaltsmittel
Verfügung
standen
sollten
Mietforderungen
Hilfe
Einnahmen
Aufträgen
Verrechnungswege
beglichen
werden
.
1
.
Angeklagte
mietete
zunächst
kaufte
sodann
späteren
Zeitpunkten
Mitangeklagten
nehmen
betrieb
Baumaschinen
teilweise
überhöhten
Preisen
.
sechste
Baumaschine
wurde
vornherein
überhöhten
Mietkaufpreis
erworben
Fälle
Urteilsgründe
.
So
mietete
ABM-Stützpunkt
Betonbrecher
KK114
Fall
KK75s
Fall
;
leistete
Mietzahlungen
marktüblichen
Mietzins
überhöht
waren
.
Später
wurden
Maschinen
sogenannten
Restkaufpreis
erworben
.
Miete
Restkaufpreis
insgesamt
erbrachten
Zahlungen
waren
Berechnung
Landgerichts
etwa
DM
richtig
:
DM
höher
marktüblichen
Mietkauf
Anfang
.
Auch
Siebanlage
Fall
Radlader
Fall
geleisteten
Mietzahlungen
waren
verglichen
marktüblichem
Mietzins
überhöht
.
insgesamt
Miete
Restkaufpreis
erbrachten
Zahlungen
waren
jedoch
höher
marktüblichen
Mietkauf
Anfang
.
Siebanlage
Fall
geleisteten
Mietzahlungen
waren
zugrunde
gelegten
Basis
zwar
ebenfalls
überhöht
;
jedoch
betrugen
insgesamt
Miete
Restkaufpreis
erbrachten
Zahlungen
unschlüssigen
Zahlenwerk
Landgerichts
DM
lediglich
DM
vgl.
S.
waren
niedriger
marktüblichen
Mietkauf
Anfang
.
weitere
Siebanlage
Fall
wurde
Mietkaufvertrag
etwa
DM
DM
höheren
Preis
erworben
Landgericht
ermittelten
marktüblichen
Mietkaufpreis
entsprach
.
2
.
Jahren
ließ
Angeklagte
Fahrzeugen
ABM-Stützpunktes
Genehmigung
Dienstherrn
Tonnen
privat
gekaufter
Steine
Privathaus
transportieren
DM
erhöhte
Betriebsmittelkosten
entstanden
Fall
Urteilsgründe
.
II
.
Landgericht
hat
ersten
Baumaschinen
Untreue
Form
Mißbrauchstatbestandes
gesehen
Angeklagte
Rahmen
Befugnis
Mietverträge
Mietzahlungen
abschloß
zugleich
insgesamt
zahlenden
marktüblichen
Kaufpreis
verbindlich
vereinbaren
.
Stadt
sei
Vermögensschaden
Form
Vermögensgefährdung
insoweit
entstanden
Rückdatierungen
Mietverträge
Mietzahlungen
noch
gelieferte
Maschinen
auch
überhöhte
Mietzahlungen
gelieferte
Maschinen
geleistet
worden
seien
.
Vereinbarung
späteren
Restkaufpreises
wäre
nur
Bedingungen
Mitangeklagten
möglich
gewesen
hätte
scheitern
können
.
spätere
Erwerb
Baumaschinen
sei
lediglich
Rahmen
Schadenswiedergutmachung
berücksichtigen
.
Bezug
sechste
Baumaschine
hat
Tatrichter
Untreue
Form
Mißbrauchstatbestandes
gesehen
Angeklagte
Verpflichtung
§
Abs.
Vergabeverordnung
Stadt
Beschluß
14
.
Dezember
freihändigen
Vergabe
zuvor
Angebote
einzuholen
Kaufpreis
nachvollziehbare
Anhaltspunkte
überhöht
akzeptiert
zugleich
Grundsatz
sparsamer
Haushaltsführung
verstoßen
Stadt
geschädigt
habe
.
angeordneten
Transportfahrten
private
Zwecke
ist
Untreue
Form
Treubruchtatbestandes
bejaht
worden
.
hat
Strafkammer
Angeklagten
Mitangeklagten
Vorwurf
Bestechlichkeit
§
Abs.
StGB
.
Bestechung
§
Abs.
StGB
.
tatsächlichen
Gründen
freigesprochen
Vorliegen
Unrechtsvereinbarung
Grundlage
Gewinne
klagten
Anrechnung
Kosten
durchgeführten
Hausbaus
aufgeteilt
werden
sollten
überzeugen
vermochte
.
entsprechendes
Geständnis
Ermittlungsverfahren
sei
möglicherweise
Unrecht
Ziel
Haftentlassung
abgegeben
worden
.
Ebenfalls
tatsächlichen
Gründen
ist
Mitangeklagte
Vorwurf
Beihilfe
Untreue
freigesprochen
worden
;
Tatrichter
konnte
nachweisen
Vorsatz
Haupttat
hatte
.
Revision
Angeklagten
Verfahrensrügen
Sachrüge
durchgreift
.
1
.
Rüge
Zeuge
vernommene
Staatsanwalt
habe
weiterhin
Sitzungsvertreter
Staatsanwaltschaft
Hauptverhandlung
teilgenommen
Plädoyer
Hauptverhandlung
Zeuge
gemachte
Aussage
gewürdigt
bleibt
Erfolg
.
verbleibende
Schuldspruch
beruht
Recht
beanstandeten
Verfahrensverstoß
.
Sitzungsvertreter
Staatsanwaltschaft
ist
maßgeblich
Bestechungsvorwurf
betreffenden
Beschuldigtenvernehmungen
Mitangeklagten
zeugenschaftlich
vernommen
worden
.
Angeklagte
sind
entsprechenden
Anklagevorwürfen
freigesprochen
worden
maßgeblich
auch
Landgericht
Zeugenaussage
gefolgt
ist
.
konzentrierte
Zeugenvernehmung
Staatsanwalts
Wahrnehmungen
Zusammenhang
Aufklärung
Bestechungsvorwurfs
.
standen
Zusammenhang
Transport
privat
gekauften
Steine
konnten
weiteres
Gegenstand
gesonderten
Betrachtung
Würdigung
sein
.
Urteil
sind
Anhaltspunkte
entnehmen
Landgericht
Zeugenaussage
Staatsanwalts
auch
Beweiswürdigung
allein
verbleibenden
Verurteilungsfall
Angeklagten
verwendet
hat
.
durchgreifende
Bedenken
hätte
Staatsanwalt
weiteren
Hauptverhandlung
mitwirken
Schlußvortrag
halten
können
eigene
Zeugenaussage
würdigen
war
vgl.
BGHSt
;
Staatsanwalt
5
Urteil
18
.
Mai
;
Häger
Gedächtnisschrift
S.
.
.
-9-
2
.
Erfolg
hat
Verletzung
§
Abs.
erhobene
Verfahrensrüge
.
Beschwerdeführer
rügt
Hauptverhandlung
18
November
gestellter
Antrag
Unterbrechung
Hauptverhandlung
26
November
sei
beschieden
worden
.
Fortsetzung
Hauptverhandlung
weiteren
Verhandlungstagen
verblieb
Beschwerdeführer
allemal
ausreichend
Zeit
Vorbereitung
weiterer
erforderlich
erachteter
Verteidigungsaktivitäten
Konkurrenzverhältnissen
erteilten
Hinweis
.
II
.
Sachrüge
1
.
Schuldsprüche
Untreue
Eingehung
Mietzahlungsverpflichtungen
sind
objektiver
auch
Hinsicht
rechtsfehlerfrei
.
Teilweise
scheiden
Schuldsprüche
tatsächlichen
rechtlichen
Gründen
.
Annahme
Landgerichts
Angeklagte
Nachteil
Sinne
§
StGB
schon
bewirkt
Vereinbarung
überhöhter
Mieten
Kaufoption
hinreichend
vertraglich
gesichert
habe
begegnet
durchgreifenden
Bedenken
.
Feststellungen
Tatrichter
Überzeugung
Abschluß
Mietverträgen
gesicherte
Kaufoption
stützt
sind
schon
unzureichend
ersten
Baumaschinen
Ausnahme
Radladers
Feststellungen
getroffen
worden
sind
angenommenen
Mietverhältnisse
jeweils
befristet
waren
.
ist
nämlich
erkennbar
bedacht
worden
Restkaufpreis
jeweils
Betrag
Monatsmieten
entsprach
.
Umstände
sprechen
Annahme
reinen
Mietverhältnissen
deuten
sogar
Festlegung
bestimmter
Kaufpreise
.
Abgesehen
trifft
zwar
Rechtsprechung
Nachteil
Sinne
§
StGB
schon
dann
gegeben
ist
pflichtwidrige
Handlung
schadensgleiche
Vermögensgefährdung
auslöst
selbst
letztlich
Schadenseintritt
kommt
.
jedoch
Voraussetzung
abgeurteilten
Fällen
erfüllt
ist
konnte
Landgericht
allein
Umstand
schließen
bestimmter
Kaufpreis
zunächst
vereinbart
war
.
Fehlen
entsprechenden
betragsmäßig
fixierten
Kaufpreisen
macht
Vereinbarung
Kaufoptionen
grundsätzlich
unwirksam
.
Läßt
nämlich
feststellen
Parteien
Falle
Kaufoption
eröffnen
wollten
dann
kann
auch
Anhaltspunkt
Leistungsbestimmungsrecht
§
§
sein
.
Gerade
gewisse
Dauer
angelegt
sind
würde
Interessen
Parteien
gerecht
werden
Vereinbarungen
§
Wirksamkeit
versagen
Parteien
offenen
Einigungsmangels
erkennbar
vertraglich
binden
wollten
vgl.
.
Fällen
wird
vielmehr
naheliegen
Fall
Scheiterns
einverständlichen
Preisfestlegung
jedenfalls
stillschweigend
Leistungsbestimmung
billigen
Ermessen
gemäß
§
§
vereinbart
war
.
Selbst
wirksame
Kaufoption
hätte
feststellen
lassen
vgl.
möglichen
Formvorschriften
§
Abs.
SächsEigBG
§
auch
eigene
Einlassung
Angeklagten
sprechen
könnte
S.
führt
zwangsläufig
schadensgleichen
Vermögensgefährdung
.
Auch
insoweit
müßte
geprüft
werden
rechtlichen
Möglichkeiten
Angeklagte
noch
verfügt
hätte
Eintritt
Nachteils
Gestalt
mehr
möglichen
Ausübung
Kaufoption
abzuwenden
.
Hier
kamen
Zurückbehaltungsrechte
gemäß
§
Hinblick
Bereicherungsanspruch
§
Abs.
Satz
2
.
Alt
.
Betracht
weiterer
Nutzung
Maschinen
Verrechnung
überhöhten
Mietzahlungen
angemessenen
Mietforderungen
erzielen
gewesen
wären
.
fung
waren
auch
rein
faktische
Gesichtspunkte
bedenken
nämlich
insbesondere
Angeklagte
schaftlichen
Machtstellung
Mitangeklagten
option
hätte
durchsetzen
können
.
Auch
Fall
Unwirksamkeit
Kaufoption
hätte
wertende
Betrachtung
stattfinden
müssen
Vermögensgefährdung
schadensgleich
Nachteil
Sinne
§
StGB
anzusehen
gewesen
wäre
.
gelten
Grundsätze
Bundesgerichtshof
Untreue
fehlerhafte
Dokumentation
unordentliche
Buchführung
entwickelt
hat
BGHSt
8
11
;
StGB
§
Abs.
Nachteil
.
kann
Nachteil
Sinne
StGB
nur
angenommen
werden
Durchsetzung
Ansprüche
erheblich
erschwert
gar
verhindert
worden
wäre
.
Schließlich
vermag
rechtlich
überzeugen
Landgericht
Berechnung
Nachteils
Vergleichszahlungen
abgehoben
hat
schlichten
Miete
erbringen
gewesen
wären
.
hier
gegebenen
Vertragsgestaltung
ist
angebracht
Schadensbestimmung
einzelne
überhöhte
Monatsmieten
anzuknüpfen
Umstand
unberücksichtigt
bleibt
höheren
Mietzahlungen
späteren
Kaufpreis
Absprache
Angeklagten
jedenfalls
angerechnet
werden
sollten
.
Abrechnungsabrede
ergeben
Umstand
teilweise
rückdatierter
Mietverträge
erfolgter
Mietzahlungen
Zeiten
Anlieferung
Maschinen
Begründung
Untreueschadens
maßgeblichen
Besonderheiten
.
gravierenden
Mängel
Beurteilung
Maschinen
geschlossenen
Verträge
entziehen
Beurteilung
Pflichtwidrigkeit
Verhaltens
Angeklagten
Grundlage
.
Insbesondere
führen
Mängel
Betrachtung
schadensgleichen
Gefährdung
Bestimmung
Schadens
Überzeugungsbildung
subjektiven
Tatbestand
trägt
.
ist
ausreichend
belegt
Angeklagte
Eintritt
Vermögensnachteils
rechnete
gegebenenfalls
gar
einverstanden
war
.
Geschäftsbeziehungen
mußte
Angeklagte
ausgehen
chewidrig
verhalten
würde
nur
unangemessen
hohen
Restkaufpreis
Maschinen
verkaufen
würde
.
Ausfüllung
hätte
Gesichtspunkt
maßgebliche
Beachtung
finden
müssen
Angeklagte
über
Maschinen
Geräte
Wege
Mietkaufs
angeschafft
wurden
vertraut
haben
kann
auch
entsprechende
Geschäfte
Mitangeklagten
Mitarbeiter
Stützpunktes
vertraut
war
sonst
üblichen
vertraglichen
Sicherungen
durchgeführt
werden
konnten
.
wäre
bedenken
gewesen
Angeklagte
zwar
erkannt
haben
könnte
gewählte
Art
räteanschaffung
Mietkauf
gewisser
Weise
risikobehaftet
war
andererseits
aber
ausgegangen
sein
könnte
Hinblick
haushaltsrechtliche
Lage
letztlich
nur
Art
Weise
Erwerb
möglich
war
.
kann
dann
Gesamtpreis
höheren
Aufwendungen
Schädigungsbewußtsein
entgegengestanden
haben
ausgehen
konnte
Eigenleistungen
ABM-Stützpunktes
Regiebetrieb
Stadt
Stadt
städtische
Organisationen
erfüllenden
Aufgaben
letztlich
günstiger
abzuwickeln
waren
Fremdvergabe
Arbeiten
vgl.
Beurteilung
Fällen
fremdnütziger
Untreue
Aufbauphase
neuen
Ländern
StGB
§
Abs.
Nachteil
.
gegebenen
Sachlage
schließt
Senat
sicher
Strafbarkeit
Angeklagten
Untreue
ersten
Fällen
Abschluß
Mietverträge
hergeleitet
werden
kann
.
verbleibt
allein
Möglichkeit
Strafbarkeit
Abschlusses
Miet-)Kaufverträgen
Geräte
überhöhten
Preisen
Landgericht
ausgeurteilt
hat
aber
Teil
angeklagten
Untreuetaten
wären
.
Auch
Gesichtspunkt
scheidet
aber
Möglichkeit
Vermögensnachteil
Maschinen
noch
festgestellt
werden
könnte
Angeklagten
jeweils
bewirkten
Mietzahlungen
gezahlte
Restkaufpreis
insgesamt
höher
waren
Anfang
geschlossenen
Mietkaufvertrag
zahlenden
Beträge
gewesen
wären
.
betrifft
zunächst
Siebanlage
Fall
Radlader
Fall
Tatrichter
Zahlungen
zutreffend
überhöht
berechnet
hat
S.
.
Gleiches
gilt
aber
auch
Siebanlage
Fall
.
getroffenen
Feststellungen
wurden
Zeit
1
.
September
31
.
Mai
monatliche
Mietzahlungen
Höhe
DM
Restkaufpreis
DM
aufgewendet
S.
17
insgesamt
also
DM
weniger
Tatrichter
zugrunde
gelegten
marktüblichen
Preis
Mietkauf
Anfang
Höhe
etwa
DM
S.
entsprochen
hätte
.
Vermögensnachteil
ist
auch
weiteren
Siebanlage
Fall
rechtsfehlerfrei
festgestellt
.
Annahme
Tatrichters
Angeklagte
hätte
Abschluß
Mietkaufvertrags
Vergleichsangebote
einholen
günstigeres
Angebot
wählen
müssen
geht
Landgericht
herangezogenen
Beweis
.
Gericht
Kaufpreisermittlung
Tatzeit
beauftragte
Sachverständige
hat
Angebote
ermittelt
günstiger
DM
höher
war
Angeklagten
vereinbarte
Preis
.
Landgericht
gewählten
Berechnungsweise
soll
Angeklagte
gehalten
gewesen
sein
höchsten
Angeboten
günstigste
Angebot
anzunehmen
.
grundsätzlicher
Bedenken
Angebote
Nachhinein
überhaupt
verläßlich
rekonstruierbar
sind
ist
felsgrundsatz
vereinbar
.
zufällig
günstigeren
Angebote
können
Vergleichsmaßstab
herangezogen
werden
nachzuweisen
ist
Angeklagte
gestoßen
wäre
.
vorgenannten
Maschinen
ist
Angeklagte
Vorwurf
Untreue
freizusprechen
.
effektiver
Schaden
ist
feststellbar
.
zieht
durchgreifende
Zweifel
Entstehen
Vermögensnachteils
.
Versuch
Untreue
wäre
strafbar
.
verbleibenden
Maschinen
Fälle
ist
hingegen
Annahme
Tatrichters
jeweils
bewirkten
Mietzahlungen
gezahlte
Restkaufpreis
seien
insgesamt
Vergleich
marktüblichen
Mietkaufpreis
überhöht
gewesen
Grunde
zutreffend
Berechnungen
eingetretenen
Vermögensnachteil
auch
hier
Fehlern
Nachteil
Angeklagten
behaftet
sind
vgl.
oben
1
.
.
Möglichkeit
Annahme
vorsätzlichen
Vermögensschädigung
ABM-Stützpunktes
Angeklagten
kann
Senat
Durchentscheidung
Freispruch
erforderlichen
Sicherheit
ausschließen
namentlich
Erwägungen
Landgerichts
Zusammenhang
Vorsatz
Mitangeklagten
Beihilfe
Untreue
S.
f.
sehr
fern
liegt
.
2
.
Allein
Verurteilung
Untreue
Zusammenhang
Transport
privat
gekauften
Steine
hat
Bestand
.
Schuldspruch
ist
rechtsfehlerfrei
.
Senat
hebt
Strafausspruch
durchaus
eingedenk
maßvollen
Bemessung
auch
insoweit
neu
Entscheidung
berufene
Tatrichter
Gelegenheit
hat
Rechtsfolgen
insgesamt
neu
entscheiden
.
3
.
Senat
macht
Möglichkeit
Gebrauch
Sache
anderes
Landgericht
zurückzuverweisen
.
jedenfalls
gegebenen
weiteren
massiven
Reduzierung
schon
bislang
Vergleich
Anklage
gravierend
verminderten
Schuldumfangs
bisherigen
Belastung
Angeklagten
Verfahren
Unwahrscheinlichkeit
tergehender
Schuldsprüche
sollte
eher
alsbaldige
Verfahrenseinstellung
§
Durchführung
erneut
absehbar
unaufwendigen
weiteren
Hauptverhandlung
hingewirkt
werden
.
Revisionen
Staatsanwaltschaft
freisprechende
Urteil
gerichteten
Revisionen
Staatsanwaltschaft
haben
Erfolg
.
Sachrügen
sind
unbegründet
.
Beweiswürdigung
wird
zutreffenden
Ausführungen
Generalbundesanwalts
Antragsschrift
Bezug
genommen
.
Auch
hat
Landgericht
durchgreifenden
Rechtsfehler
subjektiven
Tatbestand
Beihilfe
Untreue
Angeklagten
verneint
.
Annahme
Tatrichters
Angeklagte
habe
Betracht
gezogen
insbesondere
tung
Mietkaufverträge
auch
Preisgestaltung
Stadt
Schaden
entstünde
wird
Senat
Aufhebung
Zurückverweisung
Angeklagten
erhebliche
Bedenken
namentlich
Berücksichtigung
damals
gegebenen
Umstände
Hintergrund
Vorgänge
Rechnungslegung
Bezahlung
einfach
überschauen
waren
Übereinstimmung
Generalbundesanwalt
noch
hingenommen
.
Brause
Raum