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415 lines
3.8 KiB

BESCHLUSS
11
.
April
Strafsache
gefährlicher
Körperverletzung
u.a.
ECLI
:
:
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
11
.
April
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
20
.
Oktober
zugehörigen
Feststellungen
aufgehoben
;
jedoch
bleiben
Feststellungen
Tatgeschehen
aufrechterhalten
.
weitergehende
Revision
wird
unbegründet
verworfen
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Schwurgerichtskammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Vorwurf
versuchten
Totschlags
Tateinheit
gefährlicher
Körperverletzung
Beleidigung
freigesprochen
Unterbringung
psychiatrischen
Krankenhaus
angeordnet
.
Revision
hat
Sachrüge
Umfang
Beschlussformel
Erfolg
.
1
.
Urteilsfeststellungen
ist
Angeklagte
Jahr
paranoid-halluzinatorischen
Schizophrenie
erkrankt
zahlreiche
stationäre
Behandlungen
notwendig
machte
.
Verlauf
letzten
Krankenhausaufenthaltes
paranoiden
Denkinhalten
hochangespannte
aggressive
Grundhaltung
zeigte
griff
nichtigem
Mitpatienten
.
nahm
Geschädigten
festen
Würgegriff
ließ
zunächst
Gegenwehr
Eingreifen
herbeigeeilten
Krankenschwester
Tun
abbringen
.
Erst
Geschädigte
Ohnmacht
nahe
war
ließ
Angeklagte
plötzlich
.
sachverständig
beratene
Landgericht
ist
Schluss
gekommen
Angeklagte
Tat
Zustand
Schuldunfähigkeit
sicher
aufgehobener
Steuerungsfähigkeit
beging
hat
Anklagevorwürfen
freigesprochen
.
hat
Unterbringung
psychiatrischen
Krankenhaus
angeordnet
Wahrscheinlichkeit
höheren
Grades
weitere
rechtswidrige
Taten
erwarten
seien
Opfer
erheblich
geschädigt
würden
.
2
.
Maßregelausspruch
hält
sachlich-rechtlicher
Überprüfung
stand
.
Landgericht
hat
Unterbringungsanordnung
vorausgesetzte
Gefährlichkeitsprognose
rechtsfehlerfrei
begründet
.
Insoweit
folgt
Sachverständigen
ganz
wesentlich
auch
gestützt
hat
Angeklagte
psychotischen
Zustand
wiederholt
Familienangehörige
auch
Dritte
gewaltsam
angegriffen
habe
beigezogenen
Ermittlungsakten
ergebe
Schwester
Hauptverhandlung
berichtet
habe
S.
.
Schwurgerichtskammer
hat
indes
Feststellungen
beigezogenen
Ermittlungsakten
ersichtlichen
Taten
getroffen
.
Urteil
ist
lediglich
erwähnt
Datensystem
Polizei
Einträge
verschiedener
auch
Körperverletzungs-)Delikte
enthalten
seien
jeweiligen
lungsverfahren
aber
Zweifels
Schuldfähigkeit
Angeklagten
strafrechtlichen
Konsequenz
geführt
hätten
.
Auch
Sachverständigen
erwähnten
Angriffen
Familienangehörige
hat
Landgericht
Urteil
ersichtliche
eigene
Überzeugung
gebildet
.
Bekundungen
Schwester
Angeklagten
Hauptverhandlung
sind
Urteil
nur
indirekt
Rahmen
Wiedergabe
gutachterlichen
Stellungnahme
Sachverständigen
entnehmen
.
unmittelbare
Wiedergabe
Bewertung
Aussage
Rahmen
Beweiswürdigung
fehlt
.
wird
deutlich
gegebenenfalls
eigenes
Erleben
geschildert
hat
.
3
.
Senat
hält
fernliegend
noch
Feststellungen
getroffen
werden
können
Voraussetzungen
§
Satz
StGB
erfüllen
.
Anordnung
Maßregel
ist
erneut
entscheiden
.
Blick
§
Abs.
Satz
hebt
Senat
auch
Freispruch
Angeklagten
.
ist
auszuschließen
neue
tatgerichtliche
Verhandlung
Erstellung
aktuellen
Gefährlichkeitsprognose
erforderliche
erneute
Begutachtung
Angeklagten
abweichende
Beurteilung
Schuldfähigkeit
Begehung
Anlasstat
ergeben
könnte
vgl.
Beschluss
12
.
Dezember
.
neue
Tatgericht
bleibt
jedoch
gehindert
Aufhebung
isoliert
angeordneten
Unterbringung
psychiatrischen
Krankenhaus
erneut
Unterbringung
anzuordnen
zugleich
erstmals
Strafe
verhängen
Beschlüsse
24
.
Oktober
NStZ-RR
26
Juli
.
4
.
Aufhebung
betroffen
sind
rechtsfehlerfreien
Feststellungen
Tatgeschehen
.
neuen
Tatgericht
gegebenenfalls
ergänzend
getroffene
Feststellungen
dürfen
bisherigen
widersprechen
.
Senat
weist
Darstellung
Krankheitsgeschichte
Angeklagten
Einzelne
gehenden
Wiedergabe
früherer
ärztlicher
Epikrisen
bedarf
.
König
Mosbacher