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67 lines
546 B

BESCHLUSS
9
.
April
Strafsache
Mordes
u.a.
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
9
.
April
beschlossen
:
Revisionen
Angeklagten
Nebenkläger
M
Urteil
richts
31
.
Mai
werden
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
Tenor
schriftlichen
Urteils
wird
klargestellt
Angeklagte
zutreffend
verkündet
Fall
Geiselnahme
Tateinheit
fahrlässiger
Körperverletzung
Tateinheit
unerlaubtem
Führen
halbautomatischen
Selbstladewaffe
schuldig
ist
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
Angeklagte
auch
Revision
Nebenklägern
M
notwendigen
Auslagen
.
Brause