BESCHLUSS 9 . April Strafsache Mordes u.a. 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 9 . April beschlossen : Revisionen Angeklagten Nebenkläger M Urteil richts 31 . Mai werden § Abs. unbegründet verworfen . Tenor schriftlichen Urteils wird klargestellt Angeklagte zutreffend verkündet Fall Geiselnahme Tateinheit fahrlässiger Körperverletzung Tateinheit unerlaubtem Führen halbautomatischen Selbstladewaffe schuldig ist . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen Angeklagte auch Revision Nebenklägern M notwendigen Auslagen . Brause