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53 lines
422 B

BESCHLUSS
21
.
Juni
Strafsache
Betruges
u.a.
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
21
.
Juni
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
19
.
Mai
wird
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
Einreichen
Quartalsabrechnungen
begangenen
Betrugstaten
wird
entsprechenden
Antrag
Generalbundesanwalts
Einzelstrafe
jeweils
Geldstrafe
Tagessätzen
je
festgesetzt
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Raum