BESCHLUSS 21 . Juni Strafsache Betruges u.a. 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 21 . Juni beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 19 . Mai wird § Abs. unbegründet verworfen . Einreichen Quartalsabrechnungen begangenen Betrugstaten wird entsprechenden Antrag Generalbundesanwalts Einzelstrafe jeweils Geldstrafe Tagessätzen je € festgesetzt . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Raum