You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

112 lines
963 B

BESCHLUSS
13
.
Dezember
Sicherungsverfahren
ECLI
:
:
BGH:2018:131218B5STR541.18.0
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
13
.
Dezember
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Beschuldigten
Urteil
Landgerichts
2
Juli
wird
Maßgabe
unbegründet
verworfen
Einziehungsentscheidung
entfällt
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenkläger
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Gründe
:
Einziehungsentscheidung
hat
Bestand
.
selbständige
Einziehung
Gegenstands
§
Abs.
.
V.m
.
.
StGB
ist
Strafkammer
Grundsatz
verkannt
hat
Sicherungsverfahren
§
nur
selbständigen
Einziehungsverfahren
§
Abs.
möglich
vgl.
Beschluss
26
.
April
.
§
Abs.
erforderlich
gesonderte
Antrag
gestellt
worden
ist
fehlt
Einziehung
Verfahrensvoraussetzung
.
geringfügige
Teilerfolg
Revision
rechtfertigt
Beschuldigten
teilweise
Rechtsmittel
entstandenen
Kosten
Auslagen
freizustellen
§
Abs.
.
König