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80 lines
690 B

BESCHLUSS
StR
13
.
Dezember
Strafsache
Mordes
ECLI
:
:
BGH:2018:131218B5STR530.18.0
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
13
.
Dezember
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
3
.
Mai
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenklägern
erwachsenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Ergänzend
bemerkt
Senat
:
Nichtanordnung
Unterbringung
Entziehungsanstalt
§
StGB
ist
letztlich
erinnern
.
symptomatischer
Zusammenhang
Intoxikation
Angeklagten
Tat
ist
festgestellt
.
König