BESCHLUSS StR 13 . Dezember Strafsache Mordes ECLI : : BGH:2018:131218B5STR530.18.0 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 13 . Dezember gemäß § Abs. beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 3 . Mai wird unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigung Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels Nebenklägern erwachsenen notwendigen Auslagen tragen . Ergänzend bemerkt Senat : Nichtanordnung Unterbringung Entziehungsanstalt § StGB ist letztlich erinnern . symptomatischer Zusammenhang Intoxikation Angeklagten Tat ist festgestellt . König