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105 lines
741 B

BESCHLUSS
10
.
Januar
Strafsache
Beihilfe
bandenmäßigen
Handeltreiben
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
10
.
Januar
beschlossen
:
1
.
Antrag
Angeklagten
§
Abs.
wird
Beschluss
Landgerichts
28
.
Oktober
Revision
Angeklagten
Urteil
Gerichts
30
.
August
verworfen
worden
ist
aufgehoben
.
2
.
Revision
Angeklagten
Urteil
wird
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
3
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
1
.
:
Revision
ist
fristgemäß
begründet
worden
.
Erhebung
allgemeinen
Sachrüge
liegt
allgemeinen
Regeln
Erklärung
Urteil
insgesamt
angefochten
wird
vgl.
Meyer-Goßner
54
.
Aufl
.
.
.
ändert
umfassendes
Geständnis
genauso
etwa
gar
Umstand
Urteil
Verständigung
beruht
.
Brause
König