BESCHLUSS 10 . Januar Strafsache Beihilfe bandenmäßigen Handeltreiben Betäubungsmitteln geringer Menge 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 10 . Januar beschlossen : 1 . Antrag Angeklagten § Abs. wird Beschluss Landgerichts 28 . Oktober Revision Angeklagten Urteil Gerichts 30 . August verworfen worden ist aufgehoben . 2 . Revision Angeklagten Urteil wird § Abs. unbegründet verworfen . 3 . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . 1 . : Revision ist fristgemäß begründet worden . Erhebung allgemeinen Sachrüge liegt allgemeinen Regeln Erklärung Urteil insgesamt angefochten wird vgl. Meyer-Goßner 54 . Aufl . . . ändert umfassendes Geständnis genauso etwa gar Umstand Urteil Verständigung beruht . Brause König