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51 lines
357 B

BESCHLUSS
29
.
Oktober
Strafsache
sexuellen
Missbrauchs
Jugendlichen
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
29
.
Oktober
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
10
Juli
wird
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Intensität
Sexualhandlungen
wird
S.
1
.
Abs.
S.
1
.
Abs.
hingewiesen
.
Raum
Brause