BESCHLUSS 29 . Oktober Strafsache sexuellen Missbrauchs Jugendlichen 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 29 . Oktober beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 10 Juli wird § Abs. unbegründet verworfen . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Intensität Sexualhandlungen wird S. 1 . Abs. S. 1 . Abs. hingewiesen . Raum Brause